…Sohn E. Kommanditanteile der Firma KG und Anteile an der GmbH und vereinbarten im VP III.4. eine sogenannte Steuerklausel, also eine auflösende Bedingung für den Fall einer anderen Beurteilung der steuerlichen Behandlung der vereinbarten Rentenleistungen durch die Abgabenbehörden. Mit Erklärung vom 30. August 2000…
…Sohn E. Kommanditanteile an der Firma KG und Anteile an der GmbH und vereinbarten im VP III.4. eine sogenannte Steuerklausel, also eine auflösende Bedingung für den Fall einer anderen Beurteilung der steuerlichen Behandlung der vereinbarten Rentenleistungen durch die Abgabenbehörden. Mit Erklärung vom 30. August…
…Vertrages entfallen bzw. wegfallen. Darüber hinaus kann das Fruchtgenussrecht durch den Fruchtgenussbesteller aus sonstigen wichtigen Gründen jederzeit widerrufen werden." VII. Steuerklausel "Der Fruchtgenussgegenstand ist auf den 1. Jänner 1983 mit ATS 513.000,00 bewertet. Dieser Wert entspricht EUR 37.281,00. Der anteilige Einheitswert…
…Vertrages entfallen bzw. wegfallen. Darüber hinaus kann das Fruchtgenussrecht durch den Fruchtgenussbesteller aus sonstigen wichtigen Gründen jederzeit widerrufen werden." VII. Steuerklausel "Der Fruchtgenussgegenstand ist auf den 1. Jänner 1983 mit ATS 513.000,00 bewertet. Dieser Wert entspricht EUR 37.281,00. Der anteilige Einheitswert…
…Buchhaltung der ................ Privatstiftung (die Bw) per 31.12.2008 verbucht. Die Wirkung der Zuwendung tritt mit 31.12.2008 ein. III. Steuerklausel Gegenstand des Schenkungsvertrages ist die Zuwendung einer Geldforderung. Diese Zuwendung ist gem. § 1 (6) 1 StiftEG von der Stiftungseingangssteuer befreit." Mit einem weiteren…
…der Schlussbilanz zum 31. Dezember 2005 und kam zu folgenden Ansätzen (Gutachten B, Seite 9): Tabelle: Werte 28.9.2005 [Grafik] c) Steuerklausel In der Vorhaltsbeantwortung vom 16. April 2007 wies der Berufungswerber unter Punkt 4 auf die auflösende Bedingung hin, die im Vertrag für…
…Daraus geht hervor, dass die aufnehmende GmbH um EUR 825.000,00 mehr an (Bank)Verbindlichkeiten als Vermögenswerte übernahm. Damit wendete sie mit der "Einbringung" dem Berufungswerber einen fremdunüblichen Vermögensvorteil in dieser Höhe zu. 4 Steuerklausel In Punkt 4. der Vorhaltsbeantwortung vom 16. April 2007…
…Gesellschafterbeschluss vom 23. bzw 27.9.1994, laut dem sinngemäß verdeckte Ausschüttungen ungültig und unwirksam sein sollen. Mit dem zitierten Beschluss wurde nämlich eine so genannte Steuerklausel vereinbart. Derartige Klauseln vermögen aber keine steuerliche Wirkung zu entfalten (Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werylli/Renner, Kommentar zu Körperschaftssteuer, …
…0271), es sei denn, der Gesetzgeber selbst hätte diesen Grundsatz durch eine besondere Vorschrift ausdrücklich oder schlüssig zu Gunsten einer steuerlichen Relevanz rückwirkender Tatbestände durchbrochen (VwGH 25.3.1999, 96/15/0079, mwN). Auch Steuerklauseln können einen Abgabenanspruch nicht nachträglich beseitigen (Ritz, BAO, 4. Aufl., …
…das inzwischen etwa Empfangene wieder zurückzustellen hat. Der Eintritt oder Nichteintritt dieser auflösenden Bedingung bedarf jedoch keines Nachweises gegenüber dem Firmenbuch. Dazu ist zu sagen, dass so genannte Steuerklauseln steuerlich unbeachtlich sind. Ist nämlich ein Abgabenanspruch einmal entstanden, so ist der Wegfall des Abgabenanspruches durch…
…dass generell ein Rückwirkungsverbot (VwGH 8.11.1983, 83/14/0101) gilt, ähnlich den sog. Steuerklauseln in den Satzungen, wonach Rechtsgeschäfte die von der Finanzbehörde als verdeckte (Gewinn-) Ausschüttungen qualifiziert wurden, als nicht abgeschlossen anzusehen wären, beispielsweise - für die Rechtslage des KStG 1966 von Relevanz…
…dass generell ein Rückwirkungsverbot (VwGH 8.11.1983, 83/14/0101) gilt, ähnlich den sog. Steuerklauseln in den Satzungen, wonach Rechtsgeschäfte die von der Finanzbehörde als verdeckte (Gewinn-) Ausschüttungen qualifiziert wurden, als nicht abgeschlossen anzusehen wären, beispielsweise - für die Rechtslage des KStG 1966 von Relevanz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den_Senat_12 über die Berufung der C Immobilienverwaltung GmbH als RNF der A Entw. GmbH und die übrigen im Spruch des Bescheides Genannten, vertreten durch StB-GmbH, nämlich des A.B., der B.C., des C.D., der…
Aus der Argumentation des Geschäftsführers der Bw selbst und auch der ihres steuerlichen Vertreters in der Berufung wird immer wieder die Unterstützung der Familie des Geschäftsführers der Bw in einer wirtschaftlich schwierigen Situation betont, ebenso die Notwendigkeit die Situation bei der A GmbH zu bereinigen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Ernst&Young Stb- u. WP GmbH, 1220 Wien, vom 19. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 15. Mai 2012 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ über die Berufung der Bw, vertreten durch WV, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1995 nach in Wien durchgeführter Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
der A-Gasse war zu ersehen, dass das Mietobjekt teils privat, teils für Bürozwecke genutzt wurde. Die im Flur befindliche Tür teilt die Wohnung in zwei Sphären, von denen die eine das einzige Badezimmer der Wohnung samt zwei Privaträumen umfasst. Wurde das in Rede stehende…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1230 Wien, X-Gasse, vertreten durch Stb., vom 18. Jänner 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 17. November 2009 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2007 und 2008 sowie gegen den Haftungsbescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, vertreten durch B-GmbH, vom 30. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. Oktober 2007 betreffend Feststellung Gruppenträger 2005 und Körperschaftsteuer Gruppe 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, vertreten durch XA und XB und XC, vom 10. Januar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 15. November 2005 betreffend die Einkommensteuer 1999 bis 2001 und vom 22. Dezember 2006 gegen die Bescheide des…