…berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen bzw. beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung. Dem liegt der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zu Grunde, als vermieden werden soll, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund seines Berufes eine Verbindung zwischen…
…92/14/0173, und 27.6.2000, 2000/14/0096). Im Interesse der Steuergerechtigkeit soll vermieden werden, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und somit Aufwändungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann. Dies wäre…
…berücksichtigen. Würden Abgabenschuldner, bei denen die Sicherheitsleistung im Rahmen einer Zahlungserleichterung zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führt, ungeachtet ihrer Steuerehrlichkeit gleich behandelt, würde dies die besondere Ausprägung des Gleichheitssatzes im Interesse der Steuergerechtigkeit durch § 114 BAO verletzen. (siehe auch VwGH 4.4.1989, 88…
…zu, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringe und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolge. Im Interesse der Steuergerechtigkeit soll vermieden werden, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zw…
…nicht ungewöhnlich seien und daraus resultierend die Einhebung des Rückstandes nicht unbillig sei. Eine Stattgabe einer Nachsicht wäre eine Begünstigungshandlung gegenüber den anderen Steuerpflichtigen und würde der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der zu berücksichtigenden Steuergerechtigkeit widersprechen. Eine Abgabennachsicht sei dann nicht in Erwägung zu ziehen…
…da das vom Bw. abverlangte Vermögensverzeichnis nicht übermittelt worden sei. Im Hinblick auf den Grundsatz der Steuergerechtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung werde das Ansuchen als unbegründet abgewiesen. In der dagegen eingebrachten Berufung vom 10. Mai 2004 verweist der Bw. auf seine (offensichtlich in anderer…
…Eine sachliche Differenzierung sei weder den Materialien zu der Gesetzesänderung zu entnehmen, noch sonst erkennbar und erst recht nicht mit dem Gedanken der Steuergerechtigkeit in Einklang zu bringen. Beide Sparten würden nämlich gleichermaßen zur Wertschöpfung beitragen und beide seien gleichermaßen von Energie abhängig. Mit Berufungsentscheidung…
…des Steuerpflichtigen mit sich brächten und diese zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgten, nicht abgezogen werden dürften. Im Interesse der Steuergerechtigkeit solle vermieden werden, dass ein Steuerpflichtiger aufgrund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und…
…zu differenzieren, seien weder aus den Materialien zu dieser Gesetzesänderung zu entnehmen, noch sonst erkennbar und erst recht nicht mit dem Gedanken an Steuergerechtigkeit in Einklang zu bringen. Das Finanzamt hat die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat unmittelbar, das heißt ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung, zur Entscheidung…
…des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden. Diese Bestimmung enthält als wesentliche Aussage ein Verbot des Abzuges gemischt veranlasster Aufwendungen, dem der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zu Grunde liegt, als vermieden werden soll, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines…
…mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung, nicht abzugsfähig sind. Damit soll im Interesse der Steuergerechtigkeit vermieden werden, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenheiten seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und somit Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann, während Steuerpflichtige…
…Produktions- und Dienstleistungsbetriebe bei der Energieabgabenvergütung gerechtfertigt erscheinen lassen würden, seien weder den Materialien zu dieser Gesetzesänderung zu entnehmen noch sonst erkennbar und erst recht nicht mit dem Gedanken der Steuergerechtigkeit in Einklang zu bringen. Beide Sparten würden gleichermaßen zur Wertschöpfung in Österreich beitragen und…
…seien weder den Materialien zur Gesetzesänderung zu entnehmen, noch sonst erkennbar und erst recht nicht mit dem Gedanken der Steuergerechtigkeit in Einklang zu bringen. Beide Sparten würden gleichermaßen zur Wertschöpfung beitragen und beide seien gleichermaßen von Energie abhängig. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung…
…zu differenzieren, seien weder den Materialien zu dieser Gesetzesänderung zu entnehmen, noch sonst erkennbar und erst recht nicht mit dem Gedanken der Steuergerechtigkeit in Einklang zu bringen. Beide Sparten würden gleichermaßen zur Wertschöpfung in Österreich beitragen und beide seien gleichermaßen von Energie abhängig. Gerade Tourismusbetriebe…
…seien weder den Materialien zu dieser Gesetzesänderung zu entnehmen, noch sonst erkennbar und erst recht nicht mit dem Gedanken an Steuergerechtigkeit in Einklang zu bringen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 13. Juni 2012 gab das Finanzamt der Berufung teilweise statt und setzte für das Wirtschaftsjahr 2011 den…
…Produktions- und Dienstleistungsbetriebe bei der Energieabgabenvergütung gerechtfertigt erscheinen lassen würden, seien weder den Materialien zu dieser Gesetzesänderung zu entnehmen noch sonst erkennbar und erst recht nicht mit dem Gedanken der Steuergerechtigkeit in Einklang zu bringen. Beide Sparten würden gleichermaßen zur Wertschöpfung in Österreich beitragen und…
…Eine sachliche Differenzierung sei weder den Materialien zu der Gesetzesänderung zu entnehmen, noch sonst erkennbar und erst recht nicht mit dem Gedanken der Steuergerechtigkeit in Einklang zu bringen. Beide Sparten würden nämlich gleichermaßen zur Wertschöpfung beitragen und beide seien gleichermaßen von Energie abhängig. Gerade Tourismusbetriebe…
…zwischen Produktions- und Dienstleistungsbetrieben sachlich zu differenzieren, seien weder den Materialien zu dieser Gesetzesänderung zu entnehmen, noch sonst erkennbar und auch nicht mit dem Gedanken an Steuergerechtigkeit in Einklang zu bringen. Strittig ist ausschließlich, ob die Gesetzesbestimmung, wonach der Bw für seinen Dienstleistungsbetrieb im Kalenderjahr…
…erscheinen ließen, ausgerechnet bei der Energieabgabenvergütung zwischen Produktions- und Dienstleistungsbetrieben sachlich zu differenzieren, seien weder den Materialien zu dieser Gesetzesänderung zu entnehmen noch sonst erkennbar und erst recht nicht mit dem Gedanken der Steuergerechtigkeit in Einklang zu bringen. Auf eine Berufungsvorentscheidung werde verzichtet. Beantragt werde…
…zu differenzieren, seien weder den Materialien zu dieser Gesetzesänderung zu entnehmen, noch sonst erkennbar und auch nicht mit dem Gedanken an Steuergerechtigkeit in Einklang zu bringen. d. Man verzichte auf eine Berufungsvorentscheidung und beantrage die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. 5. Am…