…Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 bekannt zu geben. Der Bw. hat dadurch, dass er seiner Steuererklärungspflicht trotz mehrmaliger Aufforderung seitens des Finanzamtes nicht nachgekommen ist, seine Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in grober Weise verletzt. Keine leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt (VwGH 15…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Bernd Adlassnig und DI. Christian Benger als weitere Mitglieder des Senates…
Eine Zwangsstrafe nach § 111 BAO wird jedoch nicht deswegen ausgesprochen, weil der Steuerpflichtige in der Folge seine Pflicht zur Erklärungseinreichung nicht erfüllt, sodass für den Fall seiner auch danach verbleibenden Untätigkeit eine Bestrafung wegen § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG für diesen Zeitraum nicht gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch die Gessler GmbH, vom 29. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 28. Februar 2008 und 7. März 2008 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2006 entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Krems an der Donau vom 21. Oktober 2002 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Zwangsstrafe wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Vertreter, vom 16. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 15. Jänner 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…Da die Bw. im Kalenderjahr 2006 Einkünfte aus Kapitalvermögen aus ausländischen Quellen erzielt habe, sei Steuererklärungspflicht gegeben und eine Rückziehung des Antrages sei daher nicht zulässig. Gegen diese Berufungsvorentscheidung wurde seitens der Bw. ebenfalls ein Rechtsmittel erhoben (als Vorlageantrag zu werten) und beantragt das Werbungskostenpauschale…
…dies schon gemacht habe. Im Zusammenhang mit der Gewährung des Leihgeldes wäre es jedoch ohnehin zu einer Steuergutschrift gekommen. Über Vorhalt des Referenten, dass jedenfalls gesetzlich eine Steuererklärungspflicht bestanden hätte gestand der steuerliche Vertreter ein, "dass unsere Kanzlei nicht gut ausschaut". Er sei aber offenkundig…
…In diesen Fällen bestünde gem. § 42 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 Steuererklärungspflicht. Das hieße, der Steuerpflichtige hätte bereits von sich aus eine Steuererklärung im Folgejahr 2005 abgeben müssen. Daraufhin stellte der Berufungswerber am 1. April 2011 den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch…
… 41 Abs. 1 Z. 5 EStG vorgelegen sei, weil beim Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers ein AVAB berücksichtigt wurde, aber die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen. In diesem Fall bestehe auch eine entsprechende Steuererklärungspflicht des Bw. (§ 42 Abs. 1 Z. 3 EStG), sodass die Zurückziehung eines Antrages auf…
…die Bearbeitung seiner Steuererklärung 35 Monate (also knapp drei Jahre) in Anspruch genommen habe und ihm dadurch völlig ungerechtfertigt Zinsen in Höhe von 5.501,91 € erwachsen seien. Er habe seine Steuererklärungspflicht am 11. Mai 2001 erfüllt und sei erst mit Bescheid vom 6…
…Die Amtspartei konnte somit durchaus von der Möglichkeit ausgehen, dass die Bw. im Jahr 2010 steuerpflichtige gewerbliche Einkünfte erzielt hat, für welche eine Steuererklärungspflicht i.S.d. § 42 EStG 1988 besteht. Dass im Einkommensteuerbescheid letztlich keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb zum Ansatz kamen und dieser überdies…
…einer Abgabenerklärung verpflichtet ist. Zur Einreichung ist ferner verpflichtet, wer hiezu von der Abgabenbehörde aufgefordert wird." Die Bw hat zwar die Umsatzgrenze für die Befreiung von Kleinunternehmern unterschritten; infolge des Verzichtes auf diese Befreiung bestand die Steuererklärungspflicht dennoch (Kollmann in Melhardt/Tumpel, UStG, § 21 Rz…
…existenzielle Gefährdung der Berufungswerberin zu berücksichtigen. Das Finanzamt wies dieses Ansuchen mit Bescheid vom 9.6.2010 im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass die die Berufungswerberin treffende Steuererklärungspflicht keine Aufforderung zur Abgabe von Erklärungen seitens des Finanzamtes vorausgesetzt habe. Die im Nachsichtsansuchen angeführten Argumente…
… 133 Abs. 1 erster Satz BAO ist z.B. § 42 Einkommensteuergesetz (EStG): Steuererklärungspflicht. Nach § 42 Abs. 1 Z 1 EStG hat der unbeschränkt Steuerpflichtige für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) eine Steuererklärung abzugeben, wenn - er vom Finanzamt dazu aufgefordert wird. Der Aufforderung zur Einreichung einer Steuererklärung…
…wird der europarechtlich zulässigen Differenzierung zwischen unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen Rechnung getragen, wonach es grundsätzlich Sache des Wohnsitzstaates ist, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Daraus ergibt sich auch eine Änderung in der Steuererklärungspflicht für beschränkt Steuerpflichtige (ab 2.000,00 €, § 42 Abs. 2 EStG)…
…wird der europarechtlich zulässigen Differenzierung zwischen unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen Rechnung getragen, wonach es grundsätzlich Sache des Wohnsitzstaates ist, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Daraus ergibt sich auch eine Änderung in der Steuererklärungspflicht für beschränkt Steuerpflichtige (ab 2.000,00 €, § 42 Abs. 2 EStG)…
…aufgrund allfälliger Aufzeichnungspflichten unter § 81 BAO. Weiters fiel sie aufgrund der Steuererklärungspflicht (Einkünfteerklärungspflicht) gemäß § 43 EStG 1988 unter § 81 BAO, damit überhaupt ein Vertreter für sie bestimmt werden konnte, den sodann die Steuererklärungspflicht persönlich - wie aus der mit § 81 Abs. 1 BAO nicht ganz zusammenpassenden…
…aus dem laufenden Unternehmen zu erhalten. Aus diesem Grunde gab es auch für seine Geschäftsführungstätigkeit keine Auszahlung eines Geschäftsführerbezuges und auch keine Steuererklärungspflicht gegenüber den deutschen Finanzbehörden. Im Kalenderjahr 2004 und 2005 hat diese Gesellschaft überhaupt keine Tätigkeit ausgeübt und wurde im Kalenderjahr 2006 die…
…2001 bis 2007 bezogene, im Grunde des § 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zu veranlagende Einkommen jeweils die in § 42 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (Steuererklärungspflicht bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften und anderen Einkünften iSd § 41 Abs. 1 Z 1, 2, 5, 6 oder 7…