…Nr. 818/1993), führten jedoch im Rahmen der Steueramnestie zu keiner Nachbelastung mit Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Vermögensteuer. 3. Nach § 4 Abs. 5 Endbesteuerungsgesetz (idF BGBl. Nr. 818/1993) war die Steueramnestie für die Jahre vor 1994 dann ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember…
…der Außenprüfung hinsichtlich möglicher Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 lit c Endbesteuerungsgesetz BGBL 11/1993, nicht erfolgten, unterlägen diese nicht erklärten Einkünfte aus Kapitalvermögen der Steueramnestie gem. Abschnitt II (§ 4 Abs. 5). Die Vorschreibung von Umsatz - und Gewerbesteuer entfiele jedenfalls mangels…
…die Verpflichtung zur Endbesteuerung und Einbehaltung der Kapitalertragsteuer durch die auszahlende Stelle bestanden. Für diese Jahre sei daher auch die Steueramnestie wirksam geworden. Darüber hinaus seien ihm die Zinsen auch nicht zugeflossen, da der Bankangestellte die übernommenen Gelder in betrügerischer Absicht an sich genommen und…
…1 Z 1 lit. c bis f weder bei der Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) und Vermögensteuer noch finanzstrafrechtlich zu berücksichtigen (Steueramnestie). Ein Ausschlussgrund für die Anwendung dieser Gesetzesbestimmung liege nicht vor. Die zweite Stellungnahme der Betriebsprüfung vom 15.7.2003 ist wortwörtlich gleich mit der ersten Stellungnahme…
…Begründend hat der Bf. ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren hinsichtlich des Warentransportes, die Verjährung des Abgabenanspruches, die Unzuständigkeit Österreichs zur Abgabenerhebung und die Bezahlung der Abgabenschuld in Italien im Rahmen einer Steueramnestie, eingewendet. Mit Eingabe vom 17. Dezember 2009 hat der Bf. durch seinen Vertreter die Anträge…
…keine größeren Aufwendungen gehabt, wodurch er sich daher immer wieder Teile seines Einkommens ersparen habe können. Im Jahr 1989 war von der ab 1. Jänner 1993 geltenden Steueramnestie natürlich noch keine Rede, sodass er damals wie jeder andere Steuerpflichtige auch versucht habe, allfällige Beweise der…
…Akten aufliegenden Gutachten ging jeweils hervor, dass Steuerbelastungen im Rahmen der Wertfeststellung bei allen 3 Gutachten außer Ansatz gelassen worden waren. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Steueramnestie auf Grund der Bestimmungen des Endbesteuerungsgesetzes (hinsichtlich Einkommensteuer 1989 und 1991, Vermögensteuer z. 1.1.1991-1992)…
…bei sonstigem Vermögen und bei Übergang dieses Vermögens von Todes wegen durch den Abzug einer Kapitalertragsteuer, über eine Steueramnestie, über eine Sonderregelung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für das Kalenderjahr 1992 und über eine Amnestie im Bereich des Devisenrechts [Endbesteuerungsgesetz]) praktisch der höchstgerichtlichen Kontrolle entzogen…
…nicht steuerehrlich verhalten hat (vgl. Tz 28 Punkt 2 lit c), weshalb der Anspruch auf Steueramnestie für die Vorjahre verwirkt wurde. Damit gilt die Abgabenhinterziehung in objektiver Hinsicht jedenfalls als bewirkt. Bei der Beurteilung, ob der Hinterziehungstatbestand erfüllt ist, ist aber auch in Rechnung zu…
…Übergang dieses Vermögens von Todes wegen durch den Abzug einer Kapitalertragsteuer, über eine Steueramnestie, über eine Sonderregelung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für das Kalenderjahr 1992 und über eine Amnestie im Bereich des Devisenrechts (Endbesteuerungsgesetz), BGBl 11/1993 idF BGBl 818/1993 und 201/1996…
…Hinsicht keine Rolle spiele, wem die ausgeschütteten Beträge letztlich zugeordnet werden. Diese Beträge würden auch auf Grund des Endbesteuerungsgesetzes 1993 und der damit einhergehenden Steueramnestie auf Gesellschafterebene zu keiner weiteren Besteuerung führen. Es könne auch nicht die Aufgabe der Betriebsprüfung sein, eventuell bestehende zivilrechtliche Regressansprüche…
…in Gassner/Lang/Lechner, Die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, 359, jeweils mwN)." Was die verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Steueramnestie im Zuge der Einführung der Steuerbefreiung von Sparbuchschenkungen betrifft, so ist anzumerken, dass der vorliegende Sachverhalt gänzlich anders gelagert ist, da keine Sparbuchschenkung…
…in Gassner/Lang/Lechner, Die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, 359, jeweils mwN)." Was die verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Steueramnestie im Zuge der Einführung der Steuerbefreiung von Sparbuchschenkungen betrifft, so ist anzumerken, dass der vorliegende Sachverhalt gänzlich anders gelagert ist, da keine Sparbuchschenkung…
8. Es liegt auf der Hand, dass die Bw über den Sorgfaltspflichtakt der im Stiftungsauftrag agierenden Bank (LGT) Bescheid wusste, insbesondere über den vom Stiftungsrat selbst initiierten, gemäß liechtensteinischem PGR erforderlichen Vermerk ihrer Stellung als "wirtschaftlich (allein) berechtigte" Person (zur Relevanz dieses Vermerkes iSd liechtensteinischen…
Selbst das Finanzamt geht davon aus, dass die Bw. eine Beteiligung an der "A limited" erworben hat, beschränkt aber die Übertragungsmöglichkeit des von der Bw. gebildeten steuerfreien Betrages auf das (erhöhte) Nominalkapital der "A limited" zuzüglich angelaufener Kosten. Zur Begründung wird ausgeführt, dass sich das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Ernst&Young Stb- u. WP GmbH, 1220 Wien, vom 19. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 15. Mai 2012 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
Erst auf wiederholtes Nachfragen des Finanzamtes (nach Erinnerung vom 14.11.2007) legte die Bw die abstrakt formulierten Beschlüsse ihrer Generalversammlung vor und gab schließlich den Außenprüfern auch den Namen der Gewinnscheinzeichnerin und deren Ansässigkeitsort bekannt. Ein Schriftstück (Vertrag, Briefwechsel, Beschluss im Stiftungsrat der liechtensteinischen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Adr, vertreten durch Bischof-Fuchs, Wirtschaftstreuhandgesellschaft OEG, 6900 Bregenz, Mariahilfstraße 32, vom 5. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 8. September 2004 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1994 bis 2000 sowie gegen den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gmd., Adr., vom 3. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 13. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch Berater, vom 24. Jänner 2008 gegen die Bescheide des ABC, vertreten durch Finanzanwalt, vom 17. Dezember 2007 betreffend Einkommensteuer 2000 und 2001 und Verspätungszuschlag betreffend Einkommensteuer 2000 und 2001 entschieden: Die angefochtenen…