…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung)…
…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung)…
…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung)…
…VwGH 28.5.2009, 2006/15/0316, 0332). Eine Abänderung von Zinsenbescheiden (anlässlich einer Abänderung bzw. Aufhebung des Stammabgabenbescheides) ist im Gesetz nicht vorgesehen. Über die Berufung gegen die darüber hinaus angefochtenen Bescheide wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Wien, am 14. November 2011
…Anfechtungsmöglichkeit mit der Begründung, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig, nicht gegeben. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Diesfalls erfolgt keine Abänderung…
…Anfechtungsmöglichkeit mit der Begründung, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig, nicht gegeben. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Diesfalls erfolgt keine Abänderung…
…Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid sei rechtswidrig. Für Anspruchszinsen besteht eine Bindung an die Höhe der im Spruch des Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift. Eine…
…Zinsenbescheide setzten nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid sei rechtswidrig. Anspruchszinsen sind an die Höhe der im Spruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden. Eine Abänderung von…
…2001 in Höhe von € 21.436,52 fest. Mit der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendet die Berufungswerberin die Unrichtigkeit der gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheide betreffend Körperschaftsteuer 2000 und 2001 (Kürzung des Verlustabzuges auf Basis der stattgefundenen Außenprüfung) ein. Zu den Bescheiden über die Festsetzung der…
…10. Mai 2006 setzte das Finanzamt Anspruchszinsen für das Jahr 2002 in Höhe von € 3.422,59 fest. Mit der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendet die Berufungswerberin (Bw.) die Unrichtigkeit des gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheides betreffend Körperschaftsteuer 2002 ein und beantragt die Nullfestsetzung bzw. Aufhebung…
…im Bescheidspruch der entsprechenden Stammabgabenbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Zinsenbescheide setzen jedoch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides (hier: des Einkommensteuerbescheides), wohl aber einen solchen rechtswirksam erlassenen Bescheid voraus. Daher sind Anspruchszinsenbescheide auch nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Stammabgabenbescheid bzw…
…nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht - wie von der Bw. ausgeführt - gemäß § 252 Abs. 1 (bzw. Abs. 2) BAO mit der Begründung anfechtbar, dass die im zugrunde liegenden Stammabgabenbescheid getroffenen Feststellungen rechtswidrig wären…
…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung)…
…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung)…
…Jahr 2001 in Höhe von € 83,50 fest. Mit der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendet der Berufungswerber die Unrichtigkeit des gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheides betreffend Einkommensteuer 2001 (wegen Nichtberücksichtigung von Reinigungskosten für Berufskleidung) ein. Zum Bescheid über die Festsetzung der Anspruchzinsen 2001 wurde kein gesondertes…
…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es…
…anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es…
…Dies bedeutet, dass dann, wenn sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig erweist und entsprechend abgeändert oder aufgehoben wird, diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen neuen Zinsenbescheid der Abgabenbehörde erster Instanz Rechnung getragen wird. Sollten im Berufungsfall daher die strittigen Körperschaftsteuerbescheide 2000 und…
…Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid…
…1.267,66, € 1.079,65, und € 151,37 fest. In den dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufungen wendet sich der Berufungswerber (Bw) im Wesentlichen gegen die gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheide betreffend Einkommensteuer. Mit ergänzender Eingabe vom 3. März 2011 beantragt der Bw, die Berufungen vom…