…auf Kredit anzunehmen. § 4 Rechte und Pflichten der Firma WettveranstalterA 1. Aufgaben von WettveranstalterA a) WettveranstalterA ist Veranstalter der Sportwetten. b) WettveranstalterA erstellt die Quoten in eigener Verantwortung. Es werden wöchentlich bis zu 2000 und mehr Wettmöglichkeiten von WettveranstalterA angeboten. WettveranstalterA erstellt Quoten für alle…
…Leistungen von der Umsatzsteuer Gebrauch gemacht hat, zu verlegen (RN 23). Diese Gefahr kann im gegenständlichen Fall schon deshalb ausgeschlossen werden, weil die Leistungen der Sportwettenanbieter EU-weit zu befreien und damit gleich zu behandeln sind (Art. 135 Abs. 1 Buchstabe i MwStSystem-RL 2006…
…vorgelegt. Diese Einnahmen wurden bisher gem. § 6 Abs. 1 Z 9 lit.a erklärt. Nach Ansicht der BP ist die Leistung der Bw. an beide Buchmacher nicht als Vermittlungsleistung von Sportwettern bzw. Glücksspiele zu qualifizieren. Vielmehr bewirkt die Bw. eine sonstige Leistung, die darin besteht…
…Rechte für Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die…
…sind die Vertragspunkte c) und d) ein Bestandverhältnis. Die Vertragspunkte 2.1.a) und b) "Fernsehübertragungsrechte und Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art" entsprechen grundsätzlich als Nutzung von Rechten auf gewisse Zeit gegen Entgelt ebenso den bürgerlich-rechtlichen Vorgaben für Bestandverträge. Ergänzend wird untersucht…
…Rechte für Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die…
…sind die Vertragspunkte c) und d) ein Bestandverhältnis. Die Vertragspunkte 2.1.a) und b) "Fernsehübertragungsrechte und Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art" entsprechen grundsätzlich als Nutzung von Rechten auf gewisse Zeit gegen Entgelt ebenso den bürgerlich-rechtlichen Vorgaben für Bestandverträge. Ergänzend wird untersucht…
…Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, sämtliche Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art und nicht exklusive Merchsandising -Rechte von einem Fußballverein an die Bw. zur Errichtung eines Sport-Wettkanals gegen ein jährliches Entgelt auf unbestimmte Dauer, wobei…
…33 TP 5 GebG fallen. Die Bw. beruft gegen die Festsetzung der Bestandvertragsgebühr bezüglich Punkt 2.1.lit.b), dass "ein Recht auf Durchführung von Sportwetten" nicht bestünde. Diese Ansicht der Bw. entspricht der von Marhold/Friedrich, Zur Existenz eines Wettrechts und die wettbewerbsrechtlichen Folgen…
…Rechte für Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die…
…sind die Vertragspunkte c) und d) ein Bestandverhältnis. Die Vertragspunkte 2.1.a) und b) "Fernsehübertragungsrechte und Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art" entsprechen grundsätzlich als Nutzung von Rechten auf gewisse Zeit gegen Entgelt ebenso den bürgerlich-rechtlichen Vorgaben für Bestandverträge. Ergänzend wird untersucht…
…Rechte für Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die…
…sind die Vertragspunkte c) und d) ein Bestandverhältnis. Die Vertragspunkte 2.1.a) und b) "Fernsehübertragungsrechte und Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art" entsprechen grundsätzlich als Nutzung von Rechten auf gewisse Zeit gegen Entgelt ebenso den bürgerlich-rechtlichen Vorgaben für Bestandverträge. Ergänzend wird untersucht…
…Rechte für Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die…
…sind die Vertragspunkte c) und d) ein Bestandverhältnis. Die Vertragspunkte 2.1.a) und b) "Fernsehübertragungsrechte und Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art" entsprechen grundsätzlich als Nutzung von Rechten auf gewisse Zeit gegen Entgelt ebenso den bürgerlich-rechtlichen Vorgaben für Bestandverträge. Ergänzend wird untersucht…
…besprochen) auf zwei Arten: 1. Ein eigener Hundewettautomat (ev. auch mit anderen Sportwetten) befindet sich in einem Wettlokal. Beim Aufruf einer Wette "Hunderennen" erscheint am Bildschirm entweder ein derzeit abgespieltes Rennen oder die Vorschau auf das nächste Rennen. Der Spieler sucht sich einen oder maximal…
…Körperschaftsteuer | 94.208,77 | 2008 | Einkommen | 487.549,07 | Körperschaftsteuer | 121.887,27 Entscheidungsgründe Die berufungswerbende Gesellschaft (Bw.) erzielte Einkünfte aus der Vermittlung von Sportwetten. Wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen wurden die Besteuerungsgrundlagen betreffend die Körperschaftsteuerbescheide 2007 und 2008 gemäß …
…werden keinerlei Informationen (zB Name der Hunde, Zeitpunkt des Originalrennens, Name der Rennbahn etc.) an den Spieler vermittelt. Bisher wurden durch die Gesellschaft diese Spiele als Sportwetten angesehen und dementsprechend im Rahmen der Selbst-Abrechnung gem. § 33 TP 17 Abs. 2 GebG mit 2 % vom…
…festzusetzen wären? 1. Zusammenfassung der bisherigen Wettgebühren- und Glücksspielabgabenverfahren der Bw. - Initiativanträge an den Verfassungsgerichtshof: Gemeinsam mit anderen Anbietern von Sportwetten und Glücksspielen im Internet stellte die Bw. Initiativanträge an den Verfassungsgerichtshof in Zusammenhang mit Wetten und Glücksspiel stehende Bestimmungen des Gebührengesetzes 1957, des Glücksspielgesetzes…
…die Steuerberatungskanzlei Schebesta und Holzinger & Grüner aus Neulengbach Berufung hinsichtlich der Nichtanerkennung der nachträglichen Betriebsausgaben sowie des Ansatzes von Sonderausgaben mit folgender Begründung: Der Bw habe im Jahr 2002 (nämlich per 01.Juni 2002) das Wettbüro für Internationale Sportwetten an seine Frau mittels Schenkung übertragen…