Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Ludwig Kreil und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Marco Laudacher, Dr. Ernst Grafenhofer und Josef Pointinger im Beisein der Schriftführerin Tanja Grottenthaler über die Berufung des SA, vertreten durch GSP, vom 8. Mai 2007 gegen…
…17 ErbStG steuerfrei, sodass keine ErbSt anfalle. Den Erben sei bekannt gewesen, dass ihr Vater über Sparbucheinlagen verfügt habe. Die Lebensgefährtin habe die Sparbücher jedoch nicht herausgegeben. Im Zuge des Gerichtsverfahrens sei ein Vergleich geschlossen worden, demzufolge die Lebensgefährtin aus den nicht herausgegebenen Sparbüchern einen…
…17 ErbStG steuerfrei, sodass keine ErbSt anfalle. Den Erben sei bekannt gewesen, dass ihr Vater über Sparbucheinlagen verfügt habe. Die Lebensgefährtin habe die Sparbücher jedoch nicht herausgegeben. Im Zuge des Gerichtsverfahrens sei ein Vergleich geschlossen worden, demzufolge die Lebensgefährtin aus den nicht herausgegebenen Sparbüchern einen…
…17 ErbStG steuerfrei, sodass keine ErbSt anfalle. Den Erben sei bekannt gewesen, dass ihr Vater über Sparbucheinlagen verfügt habe. Die Lebensgefährtin habe die Sparbücher jedoch nicht herausgegeben. Im Zuge des Gerichtsverfahrens sei ein Vergleich geschlossen worden, demzufolge die Lebensgefährtin aus den nicht herausgegebenen Sparbüchern einen…
…17 ErbStG steuerfrei, sodass keine ErbSt anfalle. Den Erben sei bekannt gewesen, dass ihr Vater über Sparbucheinlagen verfügt habe. Die Lebensgefährtin habe die Sparbücher jedoch nicht herausgegeben. Im Zuge des Gerichtsverfahrens sei ein Vergleich geschlossen worden, demzufolge die Lebensgefährtin aus den nicht herausgegebenen Sparbüchern einen…
…dargestellt. Der Amtsbeauftragte beantragte die Abweisung im Sinne der Berufungsvorentscheidung und im Sinne seiner Stellungnahme vom 1. Oktober, da keine Betriebsnotwendigkeit bei den Sparbucheinlagen vorliege. Der Vertreter des Bw. beantragte die Stattgabe der Berufung im Sinne der Berufungsausführungen unter Berücksichtigung der getroffenen Änderungen in Rahmen…
…soll. Der Zeuge P gab im Zuge seiner Befragung an, dass er Bw erst im Zeitpunkt seiner Anstellung kennen gelernt habe. Laut ursprünglicher Aussage von Herrn P würden die Darlehensmittel aus behobenen Sparbucheinlagen stammen. Diese Aussage wurde allerdings kurze Zeit später von diesem insoweit revidiert…
…Jahresnettobezug von Herrn P) zur Verfügung gestellt haben soll. Auch habe er (P) A B erst im Zeitpunkt seiner Anstellung kennen gelernt. Laut ursprünglicher Aussage von Herrn P würden die Darlehensmittel aus behobenen Sparbucheinlagen stammen. Diese Aussage wurde allerdings kurze Zeit später von diesem insoweit…
…April 2010 langte beim Finanzamt ein von der Bw. verfasster Schriftsatz ein, in dem diese einleitend "bestätigte", dass sie in den Streitjahren 2003 und 2004 in "Deutschland keine Sparbucheinlagen hatte". Im Weiteren führte die Bw. aus, dass ihr Bruder F im Jahre 2005 für sie…
…1995 immer wieder Geld von Bekannten ausgeborgt haben soll, obwohl er über Sparbucheinlagen von über 3,000.000,-- ATS verfügt haben soll. Da eine exakte Vermögensunterdeckungsrechnung einerseits mangels Feststellung der tatsächlich vorhandenen Vermögenswerte nicht möglich war, andererseits aber die Herkunft der in die Betriebe eingelegten…
…1995 immer wieder Geld von Bekannten ausgeborgt haben soll, obwohl er über Sparbucheinlagen von über 3,000.000,-- ATS verfügt haben soll. Da eine exakte Vermögensunterdeckungsrechnung einerseits mangels Feststellung der tatsächlich vorhandenen Vermögenswerte nicht möglich war, andererseits aber die Herkunft der in die Betriebe eingelegten…
…1995 immer wieder Geld von Bekannten ausgeborgt haben soll, obwohl er über Sparbucheinlagen von über 3,000.000,-- ATS verfügt haben soll. Da eine exakte Vermögensunterdeckungsrechnung einerseits mangels Feststellung der tatsächlich vorhandenen Vermögenswerte nicht möglich war, andererseits aber die Herkunft der in die Betriebe eingelegten…
…so müssen jedenfalls noch weitere Umstände in Betracht gezogen werden. Vor allem wäre zu prüfen, ob etwa die genannten Werte (Sparbucheinlagen) der vermuteten Person gehören könnten und aus ihrem Vermögen stammen können. Es ist zu prüfen, ob sie überhaupt jemals in den Besitz solcher Mittel…
…Gewinnausschüttung vor. Der Berufung war daher in diesem Punkt stattzugeben. IV) Zurechnung von Sparbucheinlagen: 1) Im Zuge der durchgeführten Hausdurchsuchungen und der vorgenommenen Kontoöffnungen ist vom Finanzamt festgestellt worden, dass die Berufungswerberin einen bei ihrer Hausbank aufgenommenen Kredit mit anonymen Sparbüchern besichert hat. Da nach…
…machen. 5) Insoweit der Prüfer die festgestellten, nicht erklärten Erlöse zur Begründung des Sicherheitszuschlages heranzieht, können damit nur (mehr) die nicht erklärten Sparbucheinlagen gemeint sein, deren Höhe an Hand der vorliegenden Sparbücher konkret festgestellt werden konnte. Es kann nur vermutet werden, dass der Prüfer offensichtlich…
…wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Zinsen fließen daher entsprechend den allgemeinen Regeln des § 19 EStG 1988 zu. Sparbuchzinsen fließen entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen über Sparbucheinlagen am Ende des jeweiligen Kalenderjahres bzw. im Zeitpunkt der Auflösung des Sparbuches zu (Doralt, Einkommensteuergesetz…
Der steuerliche Vertreter des Bw. geht in seiner Beurteilung davon aus, dass das streitgegenständliche Sparbuch nicht als Betriebs- sondern als Privatvermögen einzustufen ist. Dementsprechend behandelte er die der steuerlichen Beurteilung zugrunde liegenden Geldflüsse rechtlich als Einlagen und Entnahmen. Unstrittig ist dabei, dass sich die Bewegungen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vertreten durch die Quintax Mair-Gerlich-Fischer-Kopp Steuerberatungs GmbH & Co KG, 5020 Salzburg, Rainbergstraße 3a, vom 14. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 1. März 2007 betreffend Einkommensteuer 2005…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…