…Sie seien daher eindeutig Bestandteil der Monatsbezüge und keine Werbungskostenersätze. Weiters handle es sich bei den geltend gemachten Werbungskosten - ausgenommen die Pflichtbeiträge für die gegenseitige Sicherstellung von Sozialversicherungsleistungen - ausschließlich um Aufwendungen, die bei einer Verwendung als Sachbearbeiterin für europäische bzw. internationale Angelegenheiten bei ihrem Arbeitgeber…
…Sozialversicherungsverhältnis und das Formalversicherungsverhältnis. Das Leistungsverhältnis ist jener Teil des Schuldverhältnisses, der die mit der Erbringung von Sozialversicherungsleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten regelt. Für den gegenständlichen Fall maßgeblich ist das Pflichtversicherungsverhältnis (dieses betrifft in erster Linie die Kranken,- Unfall- und Pensionsversicherung). Beginn, Bestand und Ende…
…und das Formalversicherungsverhältnis. Das Leistungsverhältnis ist jener Teil des Schuldverhältnisses, der die mit der Erbringung von Sozialversicherungsleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten regelt. (2) Für den gegenständlichen Fall maßgeblich ist das Pflichtversicherungsverhältnis (dieses betrifft in erster Linie die Kranken,- Unfall- und Pensionsversicherung). Beginn, Bestand und Ende…
…einer Besteuerung in Österreich führe, hätte der Standpunkt des Finanzamtes zur Folge, dass die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge in Österreich nicht abzugsfähig, die daraus resultierenden Sozialversicherungsleistungen hingegen steuerpflichtig wären. Dies widerspräche dem Kohärenzprinzip. Zwischen dem schweizerischen und dem österreichischen Dienstverhältnis habe vor, während und nach der Beschäftigung…
…Das Leistungsverhältnis ist jener Teil des Schuldverhältnisses, der die mit der Erbringung von Sozialversicherungsleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten regelt. (2) Für den gegenständlichen Fall maßgeblich ist das Pflichtversicherungsverhältnis (dieses betrifft in erster Linie die Kranken,- Unfall- und Pensionsversicherung). Beginn, Bestand und Ende der Versicherungspflicht hängen…
…und das Formalversicherungsverhältnis. Das Leistungsverhältnis ist jener Teil des Schuldverhältnisses, der die mit der Erbringung von Sozialversicherungsleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten regelt. (2) Für den gegenständlichen Fall maßgeblich ist das Pflichtversicherungsverhältnis (dieses betrifft in erster Linie die Kranken,- Unfall- und Pensionsversicherung). Beginn, Bestand und Ende…
…Das Leistungsverhältnis ist jener Teil des Schuldverhältnisses, der die mit der Erbringung von Sozialversicherungsleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten regelt. (2) Für den gegenständlichen Fall maßgeblich ist das Pflichtversicherungsverhältnis (dieses betrifft in erster Linie die Kranken,- Unfall- und Pensionsversicherung). Beginn, Bestand und Ende der Versicherungspflicht hängen…
…Das Leistungsverhältnis ist jener Teil des Schuldverhältnisses, der die mit der Erbringung von Sozialversicherungsleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten regelt. (2) Für den gegenständlichen Fall maßgeblich ist das Pflichtversicherungsverhältnis (dieses betrifft in erster Linie die Kranken,- Unfall- und Pensionsversicherung). Beginn, Bestand und Ende der Versicherungspflicht hängen…
…dürfen "Wenn ich arbeite und meine Beiträge leiste, stehen mir auch die Benefizien des Staates Österreich zu". Schlußendlich habe der Berufungswerber durch seine Steuer- und Sozialversicherungsleistungen in die Töpfe eingezahlt, durch welche zumindest mittelbar die Ausschüttungen der Familienbeihilfe usw. getätigt würden. Eine plötzliche und derartige…
…Sozialversicherungsträgern Ersatz zu erhalten. Da es sich bei der Fürsorge um öffentliche Mittel handelt, müssen Fürsorgeleistungen, die neben dem Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen gewährt werden, in einem gewissen Umfang ersetzt werden. Allerdings - und das ist der zweite Grundgedanke - muss hierbei darauf geachtet werden, dass der Ersatzanspruch…
…das freiwillige Sozialversicherungsverhältnis und das Formalversicherungsverhältnis. Das Leistungsverhältnis ist jener Teil des Schuldverhältnisses, der die mit der Erbringung von Sozialversicherungsleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten regelt. (2) Für den gegenständlichen Fall maßgeblich ist das Pflichtversicherungsverhältnis (dieses betrifft in erster Linie die Kranken, - Unfall und Pensionsversicherung). Beginn…
…das freiwillige Sozialversicherungsverhältnis und das Formalversicherungsverhältnis. Das Leistungsverhältnis ist jener Teil des Schuldverhältnisses, der die mit der Erbringung von Sozialversicherungsleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten regelt. (2) Für den gegenständlichen Fall maßgeblich ist das Pflichtversicherungsverhältnis (dieses betrifft in erster Linie die Kranken, - Unfall und Pensionsversicherung). Beginn…
…das freiwillige Sozialversicherungsverhältnis und das Formalversicherungsverhältnis. Das Leistungsverhältnis ist jener Teil des Schuldverhältnisses, der die mit der Erbringung von Sozialversicherungsleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten regelt. (2) Für den gegenständlichen Fall maßgeblich ist das Pflichtversicherungsverhältnis (dieses betrifft in erster Linie die Kranken, - Unfall und Pensionsversicherung). Beginn…
…das freiwillige Sozialversicherungsverhältnis und das Formalversicherungsverhältnis. Das Leistungsverhältnis ist jener Teil des Schuldverhältnisses, der die mit der Erbringung von Sozialversicherungsleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten regelt. (2) Für den gegenständlichen Fall maßgeblich ist das Pflichtversicherungsverhältnis (dieses betrifft in erster Linie die Kranken, - Unfall und Pensionsversicherung). Beginn…
…das freiwillige Sozialversicherungsverhältnis und das Formalversicherungsverhältnis. Das Leistungsverhältnis ist jener Teil des Schuldverhältnisses, der die mit der Erbringung von Sozialversicherungsleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten regelt. (2) Für den gegenständlichen Fall maßgeblich ist das Pflichtversicherungsverhältnis (dieses betrifft in erster Linie die Kranken, - Unfall und Pensionsversicherung). Beginn…
…das freiwillige Sozialversicherungsverhältnis und das Formalversicherungsverhältnis. Das Leistungsverhältnis ist jener Teil des Schuldverhältnisses, der die mit der Erbringung von Sozialversicherungsleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten regelt. (2) Für den gegenständlichen Fall maßgeblich ist das Pflichtversicherungsverhältnis (dieses betrifft in erster Linie die Kranken, - Unfall und Pensionsversicherung). Beginn…
…das freiwillige Sozialversicherungsverhältnis und das Formalversicherungsverhältnis. Das Leistungsverhältnis ist jener Teil des Schuldverhältnisses, der die mit der Erbringung von Sozialversicherungsleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten regelt. (2) Für den gegenständlichen Fall maßgeblich ist das Pflichtversicherungsverhältnis (dieses betrifft in erster Linie die Kranken, - Unfall und Pensionsversicherung). Beginn…
…das freiwillige Sozialversicherungsverhältnis und das Formalversicherungsverhältnis. Das Leistungsverhältnis ist jener Teil des Schuldverhältnisses, der die mit der Erbringung von Sozialversicherungsleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten regelt. (2) Für den gegenständlichen Fall maßgeblich ist das Pflichtversicherungsverhältnis (dieses betrifft in erster Linie die Kranken, - Unfall und Pensionsversicherung). Beginn…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 22. Juni 2006 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 9. Juni 2006 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2003 bis 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 10. August 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und die Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag vom 9. Juli 2009 für die Jahre…