…wobei ein Antrag des Fahrers M.P. auf Vereidigung als Straßenaufsichtsorgan gemäß § 97 Abs 2 StVO für die Begleitung von Sondertransporten für das Bundesland Niederösterreich(!) beigelegt wurde. Vereidigungen seien grundsätzlich nur für Stufe 2 Begleitungen notwendig. Für Stufe 1 Begleitungen reiche ein entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug…
…der Begründung ab, die bestehenden Vorschriften würden sich lediglich auf den Vorsteuerabzug für Fahrzeuge, welche zur Begleitung von Schwer- und Sondertransporten eingesetzt werden würden, beziehen, weshalb keine Steuerbefreiung im Bereich der Normverbrauchsabgabe gewährt werden könnte. In der fristgerecht eingereichten Berufung vom 22. Juni 2001 führte…
…Taxi-und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte von der Normverbrauchsabgabe befreit. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist, dass der…
…Änderung: In § 3 Z 3 wird nach dem Wort "Leichenwagen" das Wort "und" durch Beistrich ersetzt und nach dem Wort "Feuerwehren" die Wortfolge "und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte" eingefügt". Im Antragsformular auf Vergütung der NOVA vom März 2002 wurde vom Bw. als Grund für die Vergütung…
…komme und sie sich somit rund eine halbe bis dreiviertel Stunde Wegzeit in eine Richtung spare. Auf Grund der dauernden Verspätungen, Umbauten, Sondertransporte usw. der ÖBB sei es mittlerweile unzumutbar geworden, Massenverkehrsmittel zu benutzen, um in die Arbeit zu kommen. Das Finanzamt stellte zunächst fest…
…komme und er sich somit rund eine halbe bis dreiviertel Stunde Wegzeit in eine Richtung spare. Auf Grund der dauernden Verspätungen, Umbauten, Sondertransporte usw. der ÖBB sei es mittlerweile unzumutbar geworden, Massenverkehrsmittel zu benutzen, um in die Arbeit zu kommen. Das Finanzamt ermittelte hieraus (Bl…
…Fahrschulkraftfahrzeuge, - Miet-, Taxi- und Gästewagen, - Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, - Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, - Leichenwagen, - Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und - Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist…
…Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist, dass der begünstigte Verwendungszweck nachgewiesen wird…
…Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist, dass der begünstigte Verwendungszweck nachgewiesen wird…
…Taxi und Gästewagen, - Kraftfahrzeuge, die zu einer kurzfristigen Vermietung verwendet werden, - Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, - Leichenwagen, - Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und - Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 1994)…
…Vorführkraftfahrzeuge, - Fahrschulkraftfahrzeuge, - Miet-, Taxi- und Gästewagen, - Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, - Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, - Leichenwagen, - Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und - Begleitfahrzeuge für Sondertransporte befreit. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3)…
…Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist…
…Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist…
…Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z. 3). Voraussetzung ist, dass der…
…Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist, dass der begünstigte Verwendungszweck nachgewiesen wird…
…Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist, dass der begünstigte Verwendungszweck nachgewiesen wird…
…Fahrzeugerwerber, wie Taxi, Fahrschulfahrzeuge, Mietwagen, Rettungsfahrzeuge, Leichenwagen, Feuerwehrfahrzeuge und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte wurde im Gesetz ein Rückvergütungsanspruch auf die vom Lieferanten (Leasinggeber) abgeführte NoVA normiert (§ 3 Z 3 NoVAG 1991; Aigner/Gaedke/Grabner/Tumpel, S 191); die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs…
…Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist, dass der begünstigte Verwendungszweck nachgewiesen wird…
…Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte von der Normverbrauchsabgabe befreit. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist, dass der…
…Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte von der Normverbrauchsabgabe befreit. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z: 3). Voraussetzung ist, dass…