…717 der Einkommensteuererklärung für 2006 wurde vom Bw. ein Betrag von € 2.510,00 beantragt. Dieser Betrag wurde in einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 2006 aufgeschlüsselt in einen ÖAAB-Sonderbeitrag in Höhe von € 2.400,00, in einen Betrag Pressverein in Höhe von €…
…Finanzen geführt worden. Dieses vertrete den Rechtsstandpunkt, dass Österreich solange das Besteuerungsrecht zustünde, solange die EU-Kommission nicht selbst in ihrer Eigenschaft als völkerrechtliches Subjekt die Steuer von den Beamtenbezügen (Sonderbeitrag der EU-Beamten) einhebe. Diese Ansicht werde von der Bw. nicht geteilt, da eine…
…aus nichtselbständiger Arbeit und als Landwirt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Im Jahr 1998 leistete der Bw. auf Grund folgender Beitragsgrundlagen SV-Pflichtbeiträge: ASVG-Beitragsgrundlage ATS 332.480,-- und ATS 56.860,-- ASVG-Sonderbeitragsgrundlage, GSVG-Beitragsgrundlage ATS 143.928,-- und BSVG-Beitragsgrundlage ATS 153.768,--…
…Jänner 2008 an den Prüfer des Finanzamtes, in dem bestätigt wird. dass die von der Bw. in den letzten Beitragsjahren jeweils eingezahlten Sonderbeiträge u.a. für S.St. als Arbeitgeberbeiträge gemeldet und von der Pensionskasse als Arbeitgeberbeitrag verbucht wurden. Beigelegt war diesem Schreiben eine Kontonachricht…
…zur Sanierung der allgemeinen Teile der Liegenschaft zuständig gewesen. Dies hätte aber dazu geführt, dass den einzelnen Eigentümern der WE-Objekte erhebliche Sonderbeiträge für die Reparaturrücklage vorgeschrieben hätten werden müssen. Dies wäre aber unfinanzierbar für die Eigentümerinnen gewesen. Die Hausbank habe sich nicht bereit erklärt…
…zur Sanierung der allgemeinen Teile der Liegenschaft zuständig gewesen. Dies hätte aber dazu geführt, dass den einzelnen Eigentümern der WE-Objekte erhebliche Sonderbeiträge für die Reparaturrücklage vorgeschrieben hätten werden müssen. Dies wäre aber für die Eigentümerinnen unfinanzierbar gewesen. Die Hausbank habe sich nicht bereit erklärt…
…zur Sanierung der allgemeinen Teile der Liegenschaft zuständig gewesen. Dies hätte aber dazu geführt, dass den einzelnen Eigentümern der WE-Objekte erhebliche Sonderbeiträge für die Reparaturrücklage vorgeschrieben hätten werden müssen. Dies wäre aber für die Eigentümerinnen unfinanzierbar gewesen. Die Hausbank habe sich nicht bereit erklärt…
…zur Sanierung der allgemeinen Teile der Liegenschaft zuständig gewesen. Dies hätte aber dazu geführt, dass den einzelnen Eigentümern der WE-Objekte erhebliche Sonderbeiträge für die Reparaturrücklage vorgeschrieben hätten werden müssen. Dies wäre aber für die Eigentümerinnen unfinanzierbar gewesen. Die Hausbank habe sich nicht bereit erklärt…
…zur Sanierung der allgemeinen Teile der Liegenschaft zuständig gewesen. Dies hätte aber dazu geführt, dass den einzelnen Eigentümern der WE-Objekte erhebliche Sonderbeiträge für die Reparaturrücklage vorgeschrieben hätten werden müssen. Dies wäre aber für die Eigentümerinnen unfinanzierbar gewese. Die Hausbank habe sich nicht bereit erklärt…
…Arbeitslohn ausgezahlt wird. Durch die laufende Auszahlung wird ein dem Wesen nach sonstiger Bezug nicht zum "laufenden Bezug" sondern bleibt sonstiger Bezug. Es kann daher durch laufende Auszahlung von Sonderzahlungen etwa die Verpflichtung zur Entrichtung von Sonderbeiträgen gemäß § 54 ASVG nicht umgangen werden. Ebenso kann…
…1 ASVG idgF sind von den Sonderzahlungen nach § 49 Abs. 2 in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Sonderbeiträge mit dem gleichen Hundertsatz wie für sonstige Bezüge nach § 49 Abs. 1 zu entrichten; hiebei sind die in einem Kalenderjahr fällig werdenden Sonderzahlungen bis zum 60-fachen…
…zur Sanierung der allgemeinen Teile der Liegenschaft zuständig gewesen. Dies hätte aber dazu geführt, dass den einzelnen Eigentümern der WE-Objekte erhebliche Sonderbeiträge für die Reparaturrücklage vorgeschrieben hätten werden müssen. Dies war leider unfinanzierbar für die Eigentümerinnen. Die Bank hat sich leider nicht bereit erklärt…
…Auftrages zur Sanierung der allgemeinen Teile der Liegenschaft zuständig gewesen. Dies hätte aber dazu geführt, dass den einzelnen Eigentümern der WE-Objekte erhebliche Sonderbeiträge für die Reparaturrücklage vorgeschrieben hätten werden müssen. Dies war leider unfinanzierbar für die Eigentümerinnen. Die Hausbank hat sich nicht bereit erklärt…
…Auftrages zur Sanierung der allgemeinen Teile der Liegenschaft zuständig gewesen. Dies hätte aber dazu geführt, dass den einzelnen Eigentümern der WE-Objekte erhebliche Sonderbeiträge für die Reparaturrücklage vorgeschrieben hätten werden müssen. Dies war leider unfinanzierbar für die Eigentümerinnen. Die Hausbank hat sich nicht bereit erklärt…
…Auftrages zur Sanierung der allgemeinen Teile der Liegenschaft zuständig gewesen. Dies hätte aber dazu geführt, dass den einzelnen Eigentümern der WE-Objekte erhebliche Sonderbeiträge für die Reparaturrücklage vorgeschrieben hätten werden müssen. Dies war aber unfinanzierbar für die Eigentümerinnen. Die Hausbank hat sich nicht bereit erklärt…
…Auftrages zur Sanierung der allgemeinen Teile der Liegenschaft zuständig gewesen. Dies hätte aber dazu geführt, dass den einzelnen Eigentümern der WE-Objekte erhebliche Sonderbeiträge für die Reparaturrücklage vorgeschrieben hätten werden müssen. Dies war aber unfinanzierbar für die Eigentümerinnen. Die Hausbank hat sich nicht bereit erklärt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L.W, Inlandsadresse, vertreten durch die StB-GmbH, vom 5. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 24. September 2009 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten zunächst durch HFP Steuerberatungs GmbH, 1030 Wien, Beatrixgasse 32, nunmehr durch die Masseverwalterin Mag. Johanna Abel, 1010 Wien, Franz-Josefs-Kai 49/19 vom 11. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A B Filmproduktion GmbH, Adr, vertreten durch LBG Draschtag & Partner Stb u Wp GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1030 Wien, Boerhaavegasse 6, vom 25. Juni 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde F, B-Straße 18, vertreten durch die Mag. Reinhard Kerber Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, 6971 Hard, Hofsteigstraße 11, vom 29. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 22. Februar 2008 betreffend…