…Die Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2002 und die Lohnsteuer für Jänner 2003 seien nicht rechtzeitig entrichtet worden, weil die Bank drei Tage lang einen Softwarefehler nicht habe beheben können, sodass die Telebankingaufträge nicht hätten durchgeführt werden können. Die Bank habe dieses Softwareproblem auch in den Medien…
…werde entgegnet, dass dieses "Fehlverhalten des Programmes" bei laufender Kontrolle längst erkannt hätte werden müssen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ein solch gravierender Softwarefehler bis heute nicht geändert bzw. vor der abgabenbehördlichen Prüfung nicht erkannt worden sei. Wenn der Bw. erkläre, dass Rechnungen derzeit nicht…
…ohne Beachtung einer allfälligen verschuldensrechtlichen Komponente. Daher erweist sich der vom Bw. in der Berufungsverhandlung dargelegte Einwand, wonach ein von ihm nicht zu vertretender Softwarefehler letztendlich für die Mangelhaftigkeit des Rechenwerkes ausschlaggebend gewesen sei, als nicht zielführend. Eine Überprüfung dahingehend, ob und inwieweit es dem…
…Abgabepflichtiger darauf verlassen, dass die Hausbank eine rechtzeitig veranlasste Überweisung wie bisher rechtzeitig durchführe. Ein Softwarefehler bei der Bank sei selbst für einen sorgfältigen Geschäftsführer nicht vorhersehbar, sodass diesbezüglich nicht von einem groben Verschulden auszugehen und eine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs…
…Abgabepflichtiger darauf verlassen, dass die Hausbank eine rechtzeitig veranlasste Überweisung wie bisher rechtzeitig durchführe. Ein Softwarefehler bei der Bank sei selbst für einen sorgfältigen Geschäftsführer nicht vorhersehbar, sodass diesbezüglich nicht von einem groben Verschulden auszugehen und eine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs…
…Abgabepflichtiger darauf verlassen, dass die Hausbank eine rechtzeitig veranlasste Überweisung wie bisher rechtzeitig durchführe. Ein Softwarefehler bei der Bank sei selbst für einen sorgfältigen Geschäftsführer nicht vorhersehbar, sodass diesbezüglich nicht von einem groben Verschulden auszugehen und eine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs…
…Abgabepflichtiger darauf verlassen, dass die Hausbank eine rechtzeitig veranlasste Überweisung wie bisher rechtzeitig durchführe. Ein Softwarefehler bei der Bank sei selbst für einen sorgfältigen Geschäftsführer nicht vorhersehbar, sodass diesbezüglich nicht von einem groben Verschulden auszugehen und eine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs…
…Hinweis darauf gefehlt. Dieser Einwand sei bereits in der Berufung vom März 2000 gemacht worden und gelte auch für dieses Verfahren. Dazu entgegnete der Vertreter des Finanzamtes, dass durch einen Irrtum oder einen Softwarefehler die vierstellige Zahlenkombination (Begründungscode), aufgrund welcher die Begründung, dass die Änderungen…