Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Edith Corrieri und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des Dr.R, vertreten durch Mag. Heinz Kobleder Stb GmbH, Steuerberatungskanzlei…
…Die Besicherung der Darlehen- und Kreditverträge ist vom FA insoweit zu prüfen, dass nur der betreffende Darlehens- oder Kreditvertrag besichert wird und keine Überbesicherung vorliegt. Da es sich bei der Globalzession um einen Sonderfall der Sicherungszession handelt, ist die Gebühr von dem Betrag zu erheben…
…Die Besicherung der Darlehen- und Kreditverträge ist vom FA insoweit zu prüfen, dass nur der betreffende Darlehens- oder Kreditvertrag besichert wird und keine Überbesicherung vorliegt. Da es sich bei der Globalzession um einen Sonderfall der Sicherungszession handelt, ist die Gebühr von dem Betrag zu erheben…
…1989, 87/15/0141). Auf Grund des Titelgeschäftes nehmen Zedent und Zessionar die Abtretung (das Verfügungsgeschäft) vor. Da die Zession - abgesehen von der im Gegenstandsfall keinesfalls anzunehmenden Sicherungszession- keiner bestimmten Form bedarf, fallen Titelgeschäft und Abtretung meist untrennbar zusammen (siehe Koziol- Welser, Bürgerliches Recht, Band…
…Rz 35 zu § 33 TP 21 GebG). Nach Frotz-Hügel-Popp stellt bei einer Zession als Leistung zahlungshalber (ebenso wie bei einer Sicherungszession) die Befreiung des Zedenten von einer gegenüber dem Zessionar bestehenden Schuld das gebührenrechtliche "Entgelt" - die Bemessungsgrundlage - dar. Dieses bestimmt sich nach dem…
…zu bezeichnen, bei dem der Schuldner von der Abtretung vorerst nicht verständigt werden solle. Auch eine Zession dieser Art führe aber -vorbehaltlich besonderer Publizitätserfordernisse bei der Sicherungszession - zu einer Übertragung der Rechtszuständigkeit. Es sei daher im Gegensatz zur älteren Lehre und Rechtsprechung eine Vereinbarung, mit…
…des jeweiligen Hauptmietzinses zu dessen Sicherstellung der vermietenden Partei verpfändet. Es besteht daher Einverständnis darüber, dass diese Sicherungszession bezüglich dieses vom Pfandrecht des Vermieters umfassten Betrages als nachrangig anzusehen ist. Es sind daher für den Fall, dass das Pfandrecht des Vermieters nicht geltend gemacht wird…
…Zl. 2002/17/0297, hinzuweisen, wonach der Begriff "Zessionar" in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b) der AEVO auch "Sicherungszessionare" umfasst. Die Heranziehung der Rechtsvorgängerin der Bf. als Gesamtschuldnerin für allenfalls von der S. zurückzuzahlende Ausfuhrerstattungen erweist sich somit nicht als rechtswidrig. Nach den von…
…Zl. 2002/17/0297, hinzuweisen, wonach der Begriff "Zessionar" in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b) der AEVO auch "Sicherungszessionare" umfasst. Die Heranziehung der Rechtsvorgängerin der Bf. als Gesamtschuldnerin für allenfalls von der S. zurückzuzahlende Ausfuhrerstattungen erweist sich somit nicht als rechtswidrig. Nach den von…
…Zl. 2002/17/0297, hinzuweisen, wonach der Begriff "Zessionar" in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b) der AEVO auch "Sicherungszessionare" umfasst. Die Heranziehung der Rechtsvorgängerin der Bf. als Gesamtschuldnerin für allenfalls von der S. zurückzuzahlende Ausfuhrerstattungen erweist sich somit nicht als rechtswidrig. Nach den von…
…Zl. 2002/17/0297, hinzuweisen, wonach der Begriff "Zessionar" in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b) der AEVO auch "Sicherungszessionare" umfasst. Die Heranziehung der Rechtsvorgängerin der Bf. als Gesamtschuldnerin für allenfalls von der S. zurückzuzahlende Ausfuhrerstattungen erweist sich somit nicht als rechtswidrig. Nach den von…
…Zl. 2002/17/0297, hinzuweisen, wonach der Begriff "Zessionar" in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b) der AEVO auch "Sicherungszessionare" umfasst. Die Heranziehung der Rechtsvorgängerin der Bf. als Gesamtschuldnerin für allenfalls von der S. zurückzuzahlende Ausfuhrerstattungen erweist sich somit nicht als rechtswidrig. Nach den von…
…Zl. 2002/17/0297, hinzuweisen, wonach der Begriff "Zessionar" in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b) der AEVO auch "Sicherungszessionare" umfasst. Die Heranziehung der Rechtsvorgängerin der Bf. als Gesamtschuldnerin für allenfalls von der S. zurückzuzahlende Ausfuhrerstattungen erweist sich somit nicht als rechtswidrig. Nach den von…
…hinzuweisen, wonach der Begriff "Zessionar" in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b) der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 auch "Sicherungszessionare" umfasst. Die Heranziehung der Rechtsvorgängerin der Bf. als Gesamtschuldnerin für allenfalls von der KG zurückzuzahlende Ausfuhrerstattungen erweist sich somit nicht als rechtswidrig. Nach den von…
…hinzuweisen, wonach der Begriff "Zessionar" in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b) der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 auch "Sicherungszessionare" umfasst. Die Heranziehung der Rechtsvorgängerin der Bf. als Gesamtschuldnerin für allenfalls von der KG zurückzuzahlende Ausfuhrerstattungen erweist sich somit nicht als rechtswidrig. Nach den von…
…hinzuweisen, wonach der Begriff "Zessionar" in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b) der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 auch "Sicherungszessionare" umfasst. Die Heranziehung der Rechtsvorgängerin der Bf. als Gesamtschuldnerin für allenfalls von der KG zurückzuzahlende Ausfuhrerstattungen erweist sich somit nicht als rechtswidrig. Nach den von…
…hinzuweisen, wonach der Begriff "Zessionar" in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b) der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 auch "Sicherungszessionare" umfasst. Die Heranziehung der Rechtsvorgängerin der Bf. als Gesamtschuldnerin für allenfalls von der KG zurückzuzahlende Ausfuhrerstattungen erweist sich somit nicht als rechtswidrig. Nach den von…
…hinzuweisen, wonach der Begriff "Zessionar" in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b) der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 auch "Sicherungszessionare" umfasst. Die Heranziehung der Rechtsvorgängerin der Bf. als Gesamtschuldnerin für allenfalls von der KG zurückzuzahlende Ausfuhrerstattungen erweist sich somit nicht als rechtswidrig. Nach den von…
…hinzuweisen, wonach der Begriff "Zessionar" in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b) der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 auch "Sicherungszessionare" umfasst. Die Heranziehung der Rechtsvorgängerin der Bf. als Gesamtschuldnerin für allenfalls von der KG zurückzuzahlende Ausfuhrerstattungen erweist sich somit nicht als rechtswidrig. Nach den von…
…hinzuweisen, wonach der Begriff "Zessionar" in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b) der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 auch "Sicherungszessionare" umfasst. Die Heranziehung der Rechtsvorgängerin der Bf. als Gesamtschuldnerin für allenfalls von der KG zurückzuzahlende Ausfuhrerstattungen erweist sich somit nicht als rechtswidrig. Nach den von…