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UFSI RV/0626-I/12Pfändung eines Abgabenguthabens im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2012

…13/0274). Die Behauptung, die Bw. habe keinen Abgabenrückstand, geht an der Sache vorbei, weil das Sicherungsverfahren keinen (vollstreckbaren) Abgabenrückstand voraussetzt. Vielmehr stellt der an die Bw. erlassene Sicherstellungsauftrag vom 3.5.2011 die Grundlage für die sicherungsweise Forderungspfändung dar (§ 233 BAO). Ein solcher Sicherstellungsauftrag…

UFSI RV/0627-I/12Forderungspfändung im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2012

…Leere. Die Behauptung, die Bw. habe keinen Abgabenrückstand, verhilft der Berufung ebenfalls nicht zum Erfolg, weil das Sicherungsverfahren keinen (vollstreckbaren) Abgabenrückstand voraussetzt. Vielmehr stellt der an die Bw. erlassene Sicherstellungsauftrag vom 3.5.2011 die Grundlage für die sicherungsweise Forderungspfändung dar (§ 233 BAO). Ein solcher…

UFSI RV/0624-I/12Forderungspfändung im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2012

…Leere. Die Behauptung, die Bw. habe keinen Abgabenrückstand, verhilft der Berufung ebenfalls nicht zum Erfolg, weil das Sicherungsverfahren keinen (vollstreckbaren) Abgabenrückstand voraussetzt. Vielmehr stellt der an die Bw. erlassene Sicherstellungsauftrag vom 3.5.2011 die Grundlage für die sicherungsweise Forderungspfändung dar (§ 233 BAO). Ein solcher…

UFSI RV/0625-I/12Forderungspfändung im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2012

…Leere. Die Behauptung, die Bw. habe keinen Abgabenrückstand, verhilft der Berufung ebenfalls nicht zum Erfolg, weil das Sicherungsverfahren keinen (vollstreckbaren) Abgabenrückstand voraussetzt. Vielmehr stellt der an die Bw. erlassene Sicherstellungsauftrag vom 3.5.2011 die Grundlage für die sicherungsweise Forderungspfändung dar (§ 233 BAO). Ein solcher…

UFSI RV/0274-I/12Forderungspfändung im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2012

…die Bw. sei mit keinen "abgabenrechtlichen Zahlungspflichten" in Rückstand geraten, geht ins Leere, weil das Sicherungsverfahren keinen (vollstreckbaren) Abgabenrückstand voraussetzt. Vielmehr stellt der an die Bw. erlassene Sicherstellungsauftrag vom 3.5.2011 die Grundlage für die sicherungsweise Pfändung der eingangs genannten Forderungen dar (§ 233 BAO…

UFSI RV/0778-I/08Pfändung einer Geldforderung im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…dass zum Zeitpunkt der Pfändung ein rechtswirksamer (dem ehemaligen Geschäftsführer der Bw. persönlich ausgehändigter) Sicherstellungsauftrag vorlag, der gemäß § 233 BAO die Grundlage für die Forderungspfändung im Sicherungsverfahren bildete. Ein Sicherstellungsauftrag setzt lediglich voraus, dass der Tatbestand verwirklicht wurde, an den die Abgabenvorschriften die Abgabepflicht knüpfen…

UFSI RV/0127-I/12Forderungspfändung im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2012

…Dabei verkennt die Bw. jedoch, dass im Sicherungsverfahren gemäß § 78 AbgEO eine allfällige inhaltliche Rechtswidrigkeit des diesem Verfahren zugrunde liegenden Titels (Sicherstellungsauftrag) nicht zu berücksichtigen wäre. Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden Titels ist vielmehr allein im Berufungsverfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen…

UFSG RV/0532-G/09Pfändungsbescheid im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2009

…HP und Dr. Z ein Sicherstellungsauftrag ausgehändigt worden sei. Dieser Sicherstellungsauftrag sei Grundlage ua. für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren. Mit dem Pfändungsbescheid sei "diesem Verfahren Rechnung getragen" worden. Die Sicherungsmaßnahme sei aufgrund des zuvor ergangenen Sicherstellungsauftrages zu Recht erfolgt. Mit Schreiben vom 3. November 2008 beantragte…

UFSL RV/0644-L/07Pfändung einer Geldforderung im Sicherungsverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2008

…Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (§ 78 Abs. 2 AbgEO). Verwertungsschritte wie etwa die Überweisung gepfändeter Forderungen zur Einziehung sind aufgrund eines Sicherstellungsauftrages nicht zulässig. Das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution findet mit der Pfändung der Geldforderung sein Ende (Liebeg, AbgEO, § 78 Tz 8 mit Hinweis auf…

UFSL RV/0685-L/07Pfändung einer Geldforderung im Sicherungsverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2008

… 78 Abs. 2 AbgEO). Verwertungsschritte wie etwa die Überweisung gepfändeter Forderungen zur Einziehung sind aufgrund eines Sicherstellungsauftrages nicht zulässig. Das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution findet mit der Pfändung der Geldforderung sein Ende (Liebeg, AbgEO, § 78 Tz 8 mit Hinweis auf VwGH 15.12.1994, 93/15…

UFSL RV/0195-L/08Pfändung einer Geldforderung im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2008

…Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (§ 78 Abs. 2 AbgEO). Verwertungsschritte wie etwa die Überweisung gepfändeter Forderungen zur Einziehung sind aufgrund eines Sicherstellungsauftrages nicht zulässig. Das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution findet mit der Pfändung der Geldforderung sein Ende (Liebeg, AbgEO, § 78 Tz 8 mit Hinweis auf…

UFSL RV/0686-L/07Pfändung einer Geldforderung im Sicherungsverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2008

… 78 Abs. 2 AbgEO). Verwertungsschritte wie etwa die Überweisung gepfändeter Forderungen zur Einziehung sind aufgrund eines Sicherstellungsauftrages nicht zulässig. Das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution findet mit der Pfändung der Geldforderung sein Ende (Liebeg, AbgEO, § 78 Tz 8 mit Hinweis auf VwGH 15.12.1994, 93/15…

UFSI RV/0780-I/08Berufung des Drittschuldners betreffend Forderungspfändung im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.05.2012

…§ 65 Rz 21). Die Berufungsausführungen betreffend das Fehlen eines Rückstandsausweises gehen von vornherein ins Leere, weil es im Sicherungsverfahren keines Rückstandsausweises bedurfte. Vielmehr bildete der gegenüber der M-GmbH erlassene Sicherstellungsauftrag die Grundlage für die sicherungsweise Pfändung (§ 233 BAO). Als aktenwidrig erweist sich das Vorbringen…

UFSZ2L ZRV/0036-Z2L/11Antrag auf Aufschiebung der Vollstreckung im Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.12.2011

…Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 18 Z 1 AbgEO kann auf Antrag die Aufschiebung der Vollstreckung bewilligt werden, wenn die Aufhebung des über den Abgabenanspruch ausgestellten Exekutionstitels beantragt wird. Im Sicherungsverfahren ist der Sicherstellungsauftrag gemäß § 233 Abs. 1 BAO Exekutionstitel. Mit Berufungsentscheidung vom 7…

UFSS RV/0360-S/04Pfändung eines Treuhandguthabens im finanzbehördlichen Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2008

…Es werde daher beantragt den angefochtenen Bescheid zur Gänze aufzuheben. Die Berufung wurde durch Erlassung einer Berufungsvorentscheidung abgewiesen. In der Begründung wurde unter anderem ausgeführt, dass der Sicherstellungsauftrag die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren sei. Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages könne gemäß § 78 Abs…

UFSI RV/0606-I/07Pfändung einer Geldforderung (Abgabenguthaben) im finanzbehördlichen Sicherungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2008

…nach § 78 Abs. 3 AbgEO die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden. Das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution endet mit der Pfändung der Geldforderung; eine Verwertung durch Überweisung zur Einziehung im Sinn der §§ 71 ff AbgEO kommt im Sicherungsverfahren nicht in Betracht (vgl. Liebeg, a. a. O…

UFSS RV/0061-S/10Sicherstellungsauftrag; Sicherungsverfahren; Forderungspfändung; Pfändung von Geldforderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…als unbegründet abgewiesen. Die Erstinstanz hielt fest, dass aufgrund des vorliegenden Sicherstellungsauftrages die rasche Begründung von Pfandrechten geboten war um den Zweck des Sicherungsverfahrens als Sofortmaßnahme nicht zu vereiteln. Durch den Vorlageantrag vom 21. Dezember 2009 gelten diese Berufungen wiederum als unerledigt. Die Berufungswerberin bringt…

UFSI RV/0650-I/07Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung infolge Berufungserledigung in der Hauptsache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2007

…der gepfändete Betrag aber nicht vor Erledigung dieses Antrages "vereinnahmt" hätte werden dürfen, macht die Bw. im Ergebnis geltend, dass die Verwertung der im Sicherungsverfahren (§ 78 AbgEO) gepfändeten Forderung durch Überweisung zur Einziehung unzulässig gewesen sei, weil der zum Zeitpunkt der Einziehung (Bescheid vom 30…

UFSW RV/0287-W/08Ein Sicherstellungsauftrag ist zwar Grundlage und Titel des Vollstreckungsverfahrens, zusätzlich ist jedoch der Modus, die Pfändung erforderlich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2008

…gerichtliche Sicherungsverfahren. Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages kann gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. Die Bestimmungen über das finanzbehördliche Sicherungsverfahren setzen…

UFSL RV/0831-L/02Pfändung einer Geldforderung zur Sicherung einer Haftungsschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2004

…Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden (Absatz 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden…