…Kosten könnten keine Berücksichtigung finden. In der gegen diesen Bescheid fristgerecht erhobenen Berufung vom 13. Juli 2009 wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Schulwechsel sei wegen Mobbing erfolgt. Das ärztliche Attest werde nachgereicht. Die Bw wurde zur Vorlage des ärztlichen Attests aufgefordert (vgl. Vorhalt vom 15…
…damaliger Rücksprache mit seinem Arbeitgeber sei eine Weiterbeschäftigung in München zum damaligen Zeitpunkt (Sommer 2001) die wahrscheinlichste Variante gewesen. Da seine Kinder zu diesem Zeitpunkt vor einem Schulwechsel (Sohn von der Grundschule ins Gymnasium, Tochter vor der Wahl ob naturwissenschaftlicher oder neusprachlicher Zweig) gestanden seien…
…besuche, der in dieser Ausprägung (Deutsch, Latein, Englisch, Italienisch) IN X nicht angeboten werde. Ein Schulwechsel, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Matura sei nicht zumutbar. Eine weitere Unzumutbarkeit liege in dem Umstand, dass die Eltern der Ehegattin bereits sehr betagt und einen regelmäßigen, wöchentlichen…
…in diesem Zusammenhang alle Befunde im Mai vorgelegt. Das unkontrollierte Agieren ihres Sohnes, wie auch seine wechselnden Emotionen hätten seit ihrem ersten Antrag im Jahre 2008 einen Schulwechsel, psychotherapeutisches soziales Kompetenztraining und auch eine medikamentöse Therapie notwendig gemacht, was auch einen enormen Leidensdruck für ihren…
…German Departement verblieb. Wäre das Mobbing tatsächlich so dramatisch gewesen wie behauptet, hätten verantwortungsbewusste Eltern - und um solche handelt es sich offenkundig im gegenständlichen Fall - bereits früher gehandelt und einen Schulwechsel herbeigeführt, allenfalls in eine Internatsschule im deutschsprachigen Raum. Wenngleich es glaubwürdig ist, dass Plätze…
…der Bw und trug vor, dass eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes vorliege, weil die Tochter in Salzburg derzeit in die vierte Klasse Volksschule gehe und ein Schulwechsel wegen gegebener Diskalkulie für das Kind nicht zumutbar wäre. Dieser Sachverhalt sei von den LStR, Rz 345…
…Vertretung beinhalte. Die bevollmächtigte Einrichtung sei daher berechtigt, Entscheidungen in medizinischen Belangen und im Schul- und Ausbildungsbereich zu treffen. Grundsätzliche Veränderungen von Besuchskontakten sowie beabsichtigter Schulwechsel seien jedoch mit dem Jugendwohlfahrtsträger vorher abzustimmen. Gemäß § 144 ABGB bestehe zwischen den Erziehungsberechtigten eine gegenseitige Informationspflicht. Von wichtigen…
…Dezember 2007 von der Tourismusschule1 abgemeldet hatte. In einem Schreiben vom Februar 2008 teilte die Tourismusschule2 A mit, dass das Ansuchen um Schulwechsel und Zulassung zur Externistenprüfung nicht positiv bewertet werden könne. Gemäß § 3 Externistenprüfungsgesetz dürfe ein Prüfungskandidat frühestens 12 Monate nach der zuletzt nicht…
…Tochter, wobei ergänzend anzumerken sei, dass ein sofortiger Schulwechsel schon aus sprachlichen Gründen nicht erfolgen könne. Ergo dessen seien auch die Aufwendungen für die im Jahr 2008 unternommenen 48 Familienheimfahrten als Werbungskosten zu berücksichtigen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. August 2009 wurde das Rechtsmittel des Bw…
…Schule R. ihr Abitur abgelegt. Bedingt durch den Beruf ihres Vaters war die schulische Laufbahn von T. durch mehrere Schulwechsel im In- und Ausland gekennzeichnet, wobei von der sprachlichen Ausbildung englisch immer nur Dritt- oder Viert-Sprache war (dies insbesondere zuletzt in R., wo neben…
…und in Wien keine adäquate Anstellung gefunden hätte. Weiters habe eine Tochter im Jahr 2006 die Matura absolviert und wäre ein Schulwechsel in dieser Schulstufe nicht zumutbar gewesen. Die Kosten der doppelten Haushaltsführung stellten nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nur insoweit Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten dar…
…Ersuchen des Finanzamt wurde die Bw. am 2. März 2007 im Bundessozialamt untersucht und folgendes Gutachten erstellt: Fach/Ärztliches Sachverständigengutachten Betr.: L.M. Vers.Nr.: X Untersuchung am: 2007-03-02 11:06 im Bundessozialamt Wien Identität nachgewiesen durch: Pass Anamnese: mehrfache Schulwechsel, kein Schulabschluss…
…Aus all diesen Gründen sehe der Berufungswerber das Gymnasium C als die geeignetste vom Wohnort nächstgelegene Ausbildungsmöglichkeit für seine Tochter an und sei ein Schulwechsel aus diesen Gründen unter keinen Umständen zumutbar. Über die Berufung wurde erwogen: Einigkeit besteht zwischen den Parteien über den zu…
…Berufung und führte aus, die Familienheimfahrten zu ihrer Tochter seien deshalb notwendig gewesen, weil ihrer Tochter im Maturajahr ein Schulwechsel von A nach B nicht zumutbar gewesen sei. Weiters sei auch aufgrund der Wohnbauförderungsbestimmungen eine Vermietung der Eigentumswohnung in A ausgeschlossen. Da es unzumutbar sei…
…K1 weiterhin die Schule in S. besucht, weil die Kindesmutter nicht einen Schulwechsel während des Schuljahres wollte. Seit September 2012 besucht er die Schule in XY. An den übrigen Tagen war der Minderjährige in Pflege und Erziehung bei der Mutter. Die 14-tägigen Besuchswochenenden können…
…Juli 2010 eine Anmeldung zur Ablegung der Externistenprüfung erfolgte. Aufgrund dieser Tatsache liege beim Sohn der Bw. lediglich ein Schulwechsel vor, der bereits vor Ende des Schuljahres im Juni 2009 eingeleitet worden sei. Von einem Abbruch der Berufsausbildung beim gegebenen Sachverhalt auszugehen sei daher verfehlt…
…in die Erwerbstätigkeit zurückkehren. Es werde aber als absolut nicht zumutbar gesehen, die Kinder vor dem Pflichtschulende in einen Schulwechsel zu zwingen. Die tatsächlichen Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung seien jedoch gegeben und hätten absolut keine private Veranlassung. Mit Eingabe vom 25. Jänner 2011 regte der…
…schwierigk. und auffälliges Sozialverhalten. In der Schule aggressives Verhalten, dadurch bedingtes Mobbing; dadurch erford. Schulwechsel 12/2008; Diagnose(n) : ADHS, Störung des Sozialverhaltens Richtsatzposition: 585 Gdb: 050% ICD: F90.1 Rahmensatzbegründung: Einschätzung mit 50% GdB wegen medikam. Therapie, Psychotherapie und wesentlich verstärktem Betreuungs- und Förderaufwand…
…Zeugenaussage der Mutter der Bw verwiesen. Im Jahr 2007 habe die Bw vorgehabt, nach N- zu übersiedeln. Um dem Kind einen Orts- und Schulwechsel zu ersparen, habe sie ihr Einverständnis dazu gegeben, das Kind wochentags bei seinem Vater zu lassen. Da die Übersiedlung dann doch…
…sinngemäß im Wesentlichen mit, dass bei ihrem Sohn keine Besserung eingetreten sei. Gerade auf Grund seiner Behinderung und seiner Lernschwäche wäre mit 1.12.2011 sogar ein Schulwechsel notwendig geworden. Diese Ausbildungsstätte befinde sich jedoch in einer anderen Gemeinde als der Wohnort. Da dieser Schulweg…