…§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG einzustufen. Denn selbst eine allenfalls daraus abzuleitende Schuldminderung, dass ja vielfach nachträglich Voranmeldungen eingereicht worden sind, ist entgegenzuhalten, dass die diesbezügliche Verspätung und der dadurch rechtswidrig erwirkte Zahlungsaufschub nicht bloß einige Tage oder Wochen, sondern im Durchschnitt acht Monate…
…Steuererklärungen befreien, wobei Abrechnungsprobleme bei Erklärungspositionen mit internationalem Bezug als glaubhaft erscheinen und dies schuldmindernd zu berücksichtigen war. Das ehemalige anhängige VwGH-Verfahren und die dargelegte Kanzleisituation (Aufarbeiten von Erklärungs-Rückständen) können keinesfalls zu einer Schuldminderung führen. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 28…
…oder anstelle der Bücher auch mit Computerstunden bezahlen könne. Es sei überhaupt vereinbart gewesen, dass jede vom Pflichtigen verrechnete Leistung zur Schuldminderung führe." Dieser Art der Geschäftsgebarung ist zu entgegnen, dass es als völlig realitätsfremd anzusehen ist, wenn ein Unternehmer für eine in Geld in…
…anstelle der Bücher können auch Computerstunden als Gegenleistung erfolgt sein. Es sei überhaupt vereinbart gewesen, dass jede vom Bw verrechnete Leistung zur Schuldminderung führe. Niederschrift vom 10. März 2005 mit Auskunftsperson GR: Am 10. März 2005 wurde der Schriftsteller und Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Autoren…
…Wesentlich schwerer wiegt jedoch das Vorbringen, alles, was der Bw als Gegenleistung verrechne, könne er für sich als Schuldminderung verbuchen. Bereits damit ist davon auszugehen, dass C und andere dem Willen des Bw derart untergeordnet waren, dass sie keinen eigenen Willen hatten und nur auf…
…Rechnung tatsächlich geflossen. Die Autoren seien mit dem Prinzip der Aufrechnung einverstanden gewesen. Es sei überhaupt vereinbart gewesen, dass jede von LP verrechnete Leistung zur Schuldminderung führt. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Rechtsgrundlagen: Gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche…
…Finanzämter, Verlag Orac, Wien, 1996, § 212a, Tz 25). Unter derartige (zinsenrelevante) Schuldminderungen fallen nicht nur solche, die auf Grund einer (teilweise) stattgebenden Berufungsvorentscheidung oder Berufungsentscheidung eintreten, sondern beispielsweise auch solche, die auf eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO zurückzuführen sind (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, …
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat (Wien) 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Herbert Frantsits und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer OMR Dr. Matthias Skopek und Dr. Werner Loibl als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Dr. Wolfgang Seitz als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 22. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 22. Oktober 2004 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird insofern teilweise Folge gegeben, als der Haftungsbetrag…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F, vom 2. Jänner 2007 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 4. Dezember 2006 zu StNr. 000/0000, mit dem der Berufungswerber gemäß § 9 iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der F-GmbH…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Heinz Schöppl und Mag.pharm. Martin Daxner als weitere Mitglieder…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Johannes Dock und Mag. Bernadette Gromaczkiewicz als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch RA Dr. Bernhard Hämmerle, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftung wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten samt Nebengebühren in Höhe…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Bernhard Hämmerle, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des T.F., Adresse1, vertreten durch Dr. Friedrich Bubla, Rechtsanwalt, 2500 Baden, Biondekgasse 4, vom 27. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 21. September 2011 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden…