…046-2004/00000-001, wurde der Bw. für schuldig erkannt, als Geschäftsführer und somit als abgabenrechtlich Verantwortlicher der Firma GT mbH, im Bereich des Finanzamtes Linz im Jahr 2004 a) vorsätzlich unter Verletzung der Pflicht zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) entsprechenden Voranmeldungen…
…Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz nach der am 6. April 2005 in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführten mündlichen Verhandlung den Bw. für schuldig erkannt, vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz a) als Abgabepflichtiger durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…50% an der KEG beteiligten Gesellschafter haften nicht voll, wie bei der OHG. Die Gesellschafter haben in Pkt. XXIII. einen Schuldbeitritt wie folgt ausgesprochen: "Herr AD, geboren am xx, und Herr RD, geboren am xxx, treten diesem Vertrag bei und haften somit persönlich und solidarisch…
…des ehelichen Gebrauchsvermögens, des Pkw's und der ehelichen Ersparnisse wie auch der ehelichen Schulden. Ein Konnex kann aufgrund des Kreditzwecks und der zeitlichen Abfolge und der fehlenden Erwähnung in der Scheidungsvereinbarung seitens der Betriebsprüfung nicht gesehen werden, sodass der Kreditanteil auszuscheiden war. Darstellung |…
…allen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen der Firma =Fa. als Mitschuldnerin bei. Nach dem zweiten Halbsatz des § 33 TP 7 Abs. 1 GebG unterliegt als weiterer Gegenstand der Schuldbeitritt im Sinne des § 1347 ABGB der Gebühr, das ist die Erklärung, durch die jemand einer für ihn fremden…
…die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert hätten, die ihm obliegende abgabenrechtliche Verpflichtung zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden dürfe. Demnach hafte der Geschäftsführer für die nicht entrichteten Abgaben der Gesellschaft auch…
…richtete das Finanzamt einen Vorhalt mit folgendem Inhalt an den Bw: "1. Maßgeblich für die Einbeziehung von aushaftenden Darlehen als grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung ist ob eine tatsächliche Schuldübernahme (Rückzahlungsverpflichtung) durch den Erwerber stattfindet! Es wird daher ersucht bekanntzugeben ob eine Übernahme der Rückzahlungsverpflichtung auf Grund der…
…Bw die Verkäuferin diesbezüglich gänzlich schad- und klaglos. Auch hinsichtlich der pfandrechtlich besicherten Geldforderungen der X Bank AG erklärte der Käufer diese Schuld gänzlich und vorbehaltlos zur alleinigen Rückzahlung zu übernehmen und die Verkäuferin diesbezüglich gänzlich schad- und klaglos zu halten. In der Folge setzte…
…....... Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: 1) Schuldzinsen, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. ........ Dies bedeutet für den streitgegenständlichen Fall: Der Bw hatte im Zuge des Scheidungsverfahrens an die Antragsgegnerin eine Ausgleichszahlung für das…
…€ 599.114,85 + sonstige Aktiva € 90.562,40, ergibt Aktiva € 685.577,25 (Anm.: rechnerisch richtig wäre € 689.677,25); Schuldposten: zusammen € 1,026.983,20, darunter "Verbindlichkeiten Banken" € 999.752,29; Gesamtwert des Betriebes: negativ - € 341.405…
…Unter Punkt IV. wurde als Kaufpreis vereinbart: " Barkaufpreis : Eigenmittel (zu Grund- und Baukosten) € 34.057; Zuzüglich Schuldübernahme : Wohnbauförderungsdarlehen € 62.600 Hypothekar- bzw. Kapitalmarktdarlehen € 95.822 gesamt für Wohnung und Autoeinstellplatz daher € 192.479 ..." Unter Punkt V. wurde vereinbart: "Die Eigenmittel zu…
…€. Im Punkt III.g) des Kaufvertrages wurde vereinbart, dass die Käuferin in das bestehende, anteilige Schuldverhältnis des Verkäufers mit dem Land y aus der unter C-LNr 5a einverleibten Darlehensforderung eintritt, diese anteilige Darlehensforderung in ihr ausdrückliches Zahlungsversprechen übernimmt, sich zur gänzlichen Rückzahlung, Verzinsung…
…und Überziehungsprovisionen. Über Vorhalt des Finanzamtes vom 17. Jänner 2011 legte die Bw Kopien der Kontoauszüge dieses Darlehens der Sparkasse der Jahre 2008 und 2009 vor und teilte dazu Folgendes mit: Schuldnerin dieses Darlehens sei die Bw, ihr Gatte und der Sohn seien nur Bürgen…
…wäre. In Höhe dieser Überzahlung wäre eine Zuwendung an die Berufungswerberin anzunehmen. Diese übernommenen Schulden wären daher in Höhe der Zuwendung nicht abzugsfähig (vgl. UFS 2.3.2007, RV/0090-I/06 ). Da weder die Geschenkgeberin noch der Geschenknehmer einen überschuldeten Betrieb übertragen wollten, wurde…
…derjenige - anstelle von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.1 FinStrG schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise zur Verheimlichung…
…erkannt: I. Der Berufung des Beschuldigten M wird teilweise Folge gegeben und die Entscheidung des Spruchsenates dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: I.A. M ist schuldig, er hat als Geschäftsführer der S GmbH, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, im Amtsbereich des Finanzamtes…
…erkannt: I. Der Berufung des Beschuldigten M wird teilweise Folge gegeben und die Entscheidung des Spruchsenates dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: I.A. M ist schuldig, er hat als Geschäftsführer der S GmbH, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, im Amtsbereich des Finanzamtes…
…erkannt: I.Der Berufung des Beschuldigten wird teilweise Folge gegeben und die bekämpfte Entscheidung des Erstsenates dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: G ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vorsätzlich als Geschäftsführer der K-GmbH, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen…
…Als Begründung habe die Abgabenbehörde im Wesentlichen ausgeführt, dass genügend Privatvermögen vorhanden gewesen sei, um die aus der gewerblichen Tätigkeit stammenden Schulden früher zu tilgen. Weiters vertrete die Abgabenbehörde die Rechtsmeinung, dass die Entstehung der Krankheitskosten wegen fehlender Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung geltend zu…
…zugestellt am 28. November 2001, StrNr. 2001/00518-001, wurde WS schuldig gesprochen, im Amtsbereich des genannten Finanzamtes als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der SI OEG die Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Dezember 2000, März, April, Mai und Juni 2001 in Höhe von insgesamt ATS 222…