…seine Schadenersatzansprüche wie folgt konkretisiert (Verhandlungsprotokoll Seite 2): | Schmerzengeld einschließlich psychischer Alteration | ATS 700.000,-- | Verdienstentgang | ATS 1.098.722,-- | Zusatzaufwendungen 1991 und 1992 | ATS 263.598,45 | Verlorener Computeraufwand | ATS 121.969,-- | Zusatzaufwand für Autoanschaffung…
…Vergleich stets ein gegenseitiges Nachgeben beider Parteien zur Voraussetzung hat (Dittrich/Tades, aaO, § 1380 E. 4). Selbst wenn daher dem Bw. tatsächlich ein den insgesamt zur Auszahlung gelangten Abfindungsbetrag übersteigendes Schmerzengeld bzw. ein höherer Ersatz für vermehrte Bedürfnisse zustehen sollte, bedeutet dies, dass der Bw…
…folgende Schadenersatzbeträge auf Grund des Verkehrsunfalles zugesprochen: "Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im folgenden nochmals dargestellt, mit welchen Beträgen der Kläger in diesem Verfahren letztlich insgesamt obsiegt hat: | Schmerzengeld | S 131.250,-- | kosm. Operation | S 15.000,-- | Verdienstentgang: | |…
…Versicherten am Körper infolge eines Arbeitsunfalles fahrlässigerweise zugefügt habe. Durch diese Sonderregelung würden sämtliche aus dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit sich ergebenden Schadenersatzansprüche (einschließlich Schmerzengeld und Verdienstentgang) gegen den Dienstgeber abschließend geregelt und damit Personenersatzansprüche ausgeschlossen. Dem geschädigten Versicherten verblieben lediglich die Ansprüche auf Leistungen…
…eine Brille, die beim Zusammenstoß zerstört wurde (Feststellungen, siehe Urteil des Bezirksgerichtes i vom 6.6.2008, Seite 5f). Um ihre Ansprüche (Schadenersatz, Schmerzengeld) geltend zu machen, nahm sich die Bw. aufgrund eines Inserates einer kostenlosen Rechtsberatung in einer Zeitung den Anwalt Dr. H. Dieser…
…Versicherten am Körper infolge eines Arbeitsunfalles fahrlässigerweise zugefügt habe. Durch diese Sonderregelung würden sämtliche aus dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit sich ergebenden Schadenersatzansprüche (einschließlich Schmerzengeld und Verdienstentgang) gegen den Dienstgeber abschließend geregelt und damit Personenersatzansprüche ausgeschlossen. Dem geschädigten Versicherten verblieben lediglich die Ansprüche auf Leistungen…
…| 159,00 | 28.11.2003 | Dr. L. | 15.000,00 | 04.12.2003 | Gutachten Schmerzensgeld | 500,00 | SUMME 2003 | 36.284,66 | 02.03.2004 | Dr. L. | 11.372,42 | 02.03…
…Versicherten am Körper infolge eines Arbeitsunfalles fahrlässigerweise zugefügt habe. Durch diese Sonderregelung würden sämtliche aus dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit sich ergebenden Schadenersatzansprüche (einschließlich Schmerzengeld und Verdienstentgang) gegen den Dienstgeber abschließend geregelt und damit Personenersatzansprüche ausgeschlossen. Dem geschädigten Versicherten verblieben lediglich die Ansprüche auf Leistungen…
…Versicherten am Körper infolge eines Arbeitsunfalles fahrlässigerweise zugefügt habe. Durch diese Sonderregelung würden sämtliche aus dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit sich ergebenden Schadenersatzansprüche (einschließlich Schmerzengeld und Verdienstentgang) gegen den Dienstgeber abschließend geregelt und damit Personenersatzansprüche ausgeschlossen. Dem geschädigten Versicherten verblieben lediglich die Ansprüche auf Leistungen…
…Versicherten am Körper infolge eines Arbeitsunfalles fahrlässigerweise zugefügt habe. Durch diese Sonderregelung würden sämtliche aus dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit sich ergebenden Schadenersatzansprüche (einschließlich Schmerzengeld und Verdienstentgang) gegen den Dienstgeber abschließend geregelt und damit Personenersatzansprüche ausgeschlossen. Dem geschädigten Versicherten verblieben lediglich die Ansprüche auf Leistungen…
…bei seiner angeblich erhaltenen Auskunft eine anderen Sachverhalt zugrunde gelegt wurde, nämlich ob diese Glücksprämie bzw. dieses Schmerzensgeld zu versteuern wäre, als der nunmehr im Finanzstrafverfahren festgestellte (siehe hiezu Vernehmung des Beschuldigten - richtig des Verdächtigen - vom 31. März 2003). Die Rechtsauffassung des Bf stehe offensichtlich…
…oder, wenn der Beschädigte zum Erwerb unfähig wird, auch den künftig entgehenden Verdienst; und bezahlt ihm auf Verlangen überdies ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzengeld (§ 1325 ABGB). Verdienstentgang ist alles, was dem Verletzten wegen der Folgen seiner Verletzung entgeht. Der Verletzte kann den Ersatz des…
…genauen Verlauf einer Grenze oder über die Zulässigkeit von Lärmimmissionen, ein außergerichtlicher Vergleich über die Zahlung einer Entschädigung für eine Abstandsnachsicht, ein außergerichtlicher Vergleich über die Höhe von Schmerzengeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, ein außergerichtlicher Vergleich zwischen ständigen Geschäftspartnern über die Höhe des aktuellen Saldos, usw…
…am Körper infolge eines Arbeitsunfalles fahrlässigerweise zugefügt habe. Durch diese Sonderregelung würden sämtliche aus dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit sich ergebenden Schadenersatzansprüche (einschließlich Schmerzengeld und Verdienstentgang) gegen den Dienstgeber und dessen Gleichgestellte abschließend geregelt und damit Personenersatzansprüche ausgeschlossen. Dem geschädigten Versicherten verblieben lediglich die Ansprüche…
…am Körper infolge eines Arbeitsunfalles fahrlässigerweise zugefügt habe. Durch diese Sonderregelung würden sämtliche aus dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit sich ergebenden Schadenersatzansprüche (einschließlich Schmerzengeld und Verdienstentgang) gegen den Dienstgeber und dessen Gleichgestellte abschließend geregelt und damit Personenersatzansprüche ausgeschlossen. Dem geschädigten Versicherten verblieben lediglich die Ansprüche…
…am Körper infolge eines Arbeitsunfalles fahrlässigerweise zugefügt habe. Durch diese Sonderregelung würden sämtliche aus dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit sich ergebenden Schadenersatzansprüche (einschließlich Schmerzengeld und Verdienstentgang) gegen den Dienstgeber und dessen Gleichgestellte abschließend geregelt und damit Personenersatzansprüche ausgeschlossen. Dem geschädigten Versicherten verblieben lediglich die Ansprüche…
…am Körper infolge eines Arbeitsunfalles fahrlässigerweise zugefügt habe. Durch diese Sonderregelung würden sämtliche aus dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit sich ergebenden Schadenersatzansprüche (einschließlich Schmerzengeld und Verdienstentgang) gegen den Dienstgeber und dessen Gleichgestellte abschließend geregelt und damit Personenersatzansprüche ausgeschlossen. Dem geschädigten Versicherten verblieben lediglich die Ansprüche…
…am Körper infolge eines Arbeitsunfalles fahrlässigerweise zugefügt habe. Durch diese Sonderregelung würden sämtliche aus dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit sich ergebenden Schadenersatzansprüche (einschließlich Schmerzengeld und Verdienstentgang) gegen den Dienstgeber und dessen Gleichgestellte abschließend geregelt und damit Personenersatzansprüche ausgeschlossen. Dem geschädigten Versicherten verblieben lediglich die Ansprüche…
…am Körper infolge eines Arbeitsunfalles fahrlässigerweise zugefügt habe. Durch diese Sonderregelung würden sämtliche aus dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit sich ergebenden Schadenersatzansprüche (einschließlich Schmerzengeld und Verdienstentgang) gegen den Dienstgeber und dessen Gleichgestellte abschließend geregelt und damit Personenersatzansprüche ausgeschlossen. Dem geschädigten Versicherten verblieben lediglich die Ansprüche…
…am Körper infolge eines Arbeitsunfalles fahrlässigerweise zugefügt habe. Durch diese Sonderregelung würden sämtliche aus dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit sich ergebenden Schadenersatzansprüche (einschließlich Schmerzengeld und Verdienstentgang) gegen den Dienstgeber und dessen Gleichgestellte abschließend geregelt und damit Personenersatzansprüche ausgeschlossen. Dem geschädigten Versicherten verblieben lediglich die Ansprüche…