…Sohnes R als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 geltend. Der im Jahr 1985 geborene Sohn des Bw. besuchte im Streitjahr den HAK-Aufbaulehrgang der Schihandelsschule Schladming, der mit Matura abgeschlossen wird. Der Hauptwohnort des Bw. und seines Sohnes befand sich im Streitjahr…
…Raum, Z.) wird eine gleichwertige Ausbildung nicht geboten. Im Hinblick auf das Erk. des VwGH 91/14/0085 (betreffend eine Schihandelsschule) wird, zumal aufgrund der Einkommensverhältnisse des unterhaltspflichtigen Bw. eine derartige (auwändige) Berufsausbildung des Sohnes für ihn wirtschaftlich vertretbar und zumutbar ist und eine Berufsausbildung…
…Finanzamt hat im Rahmen einer Außenprüfung nachstehende Feststellungen getroffen: Der Berufungswerber (Bw.) sei neben seiner nichtselbständigen Tätigkeit als X.trainer in der Schihandelsschule und Handelsakademie Schladming aufgrund eines Betreuungsauftrages des Österreichischen Skiverbandes (im Folgenden: ÖSV) als selbständiger Trainer im Rahmen des Trainings- und Wettkampfprogrammes der…
…Auch dort bejahte der Gerichtshof die rechtliche Verpflichtung des Vaters, seiner Tochter den Besuch der - nicht im Einzugsgebiet des Wohnortes gelegenen - Schihandelsschule Stams zu ermöglichen. Der UFS hatte die Frage, ob die an einem Sportgymnasium mit besonderer Berücksichtigung des Sports angebotene Ausbildung mit der an…
…ist im Wesentlichen nicht durch die Form der Schule bestimmt, sondern weitgehend durch die Wahl des Schülers. Der Besuch eines "Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung - Schwerpunkt Ballsport" ist damit nicht vergleichbar dem Besuch einer "Schihandelsschule", an der neben der schulischen Ausbildung (nur) für…
…in den ersten zwei Jahren - Voll- und Halbinternat - Schneesichere Trainingsmöglichkeiten in unmittelbarer Umgebung. Unter Hinweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes VwGH 11.05.1993, 91/14/0085, betreffend den Besuch einer Schihandelsschule, wurde in der Berufung ausgeführt, der Grundsatz der Berücksichtigung des Kindeswohles verlange, dass…
…lassen (vgl. VwGH vom 11. Mai 1993, 91/14/0085, worin das Vorliegen besonderer Gründe betreffend die Aufwendungen für den Besuch einer Schihandelsschule bejaht worden ist). In einem weiteren Erkenntnis vom 19. März 1998, 95/15/0047, hat der Verwaltungsgerichtshof grundsätzlich ausgeführt, auch in den…
…denen eine öffentliche Schule am Wohnort des Steuerpflichtigen besteht, besondere Gründe verlangt, die einen auswärtigen Schulbesuch als geboten erscheinen lassen. Solche besonderen Umstände wurden beispielsweise betreffend die Aufwendungen für den Besuch einer Schihandelsschule (vgl. VwGH vom 11.05.1993, 91/14/0085) oder einer "Golf…
…Begabung speziell fördert (vgl. VwGH 11.5.1993, 91/14/0085; Schihandelsschule). Das NAZ ist weitgehend in den "herkömmlichen" Schulbetrieb integriert. Als "herkömmlich" ist hier der Sportbereich gemeint. Die Schule bietet den Schülern größtmöglichen Freiraum an den Aktivitäten des NAZ teilzunehmen. Trainer des NAZ sind…
…vom Referenten nicht geteilt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf das Erkenntnis des VwGH 11. 5. 1993, 91/14/0085 (Schihandelsschule) sowie auf die Berufungsentscheidung UFS 13. 10. 2006, RV/0542-W/04 (Golf-HAK Stegersbach) verwiesen. Den in Kopie beigeschlossenen Berufungsentscheidungen UFS 31. 8…
…11. 5. 1993, 91/14/0085 (zu § 34 EStG 1972, Schihandelsschule) eine sportliche Ausbildung als Berufsausbildung angesehen. Im Erkenntnis VwGH 19. 3. 1998, 95/15/0047, betreffend Schüler und Tennisspieler hat der Gerichtshof die Voraussetzungen für eine weitere sportliche Berufsausbildung als nicht gegeben gewesen erachtet…
…ist nicht vergleichbar mit den besonderen Gründen, die dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Mai 1993, 91/14/0058 , betreffend die Aufwendungen für den Besuch einer Schihandelsschule zu Grunde lagen, sodass die Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 im gegenständlichen Fall…
…91/14/0085, betreffend die Aufwendungen für den Besuch einer Schihandelsschule zu Grunde lagen, wurden vom Mitbeteiligten nicht vorgebracht und sind auch nicht ersichtlich. Der Verwaltungsgerichtshof stellt nun sowohl bei Schulen als auch bei Hochschulen und Universitäten auf einen gleichwertigen (Hoch)Schulabschluss ab. Der Unabhängige…
…Gegenteiliges vermochte der Bw. nicht aufzuzeigen geschweige denn nachzuweisen. Die Judikatur (vgl. VwGH 11.5.1993, 91/14/0085 betr. Schihandelsschule, darauf verweisend VwGH 22.12.2004, 2003/15/0058, siehe auch Findok, UFS 19.5.2008, GZ RV/0219-G/08 und UFS 27…
…Mai 1993, 91/14/0085, mit welchem das Vorliegen besonderer Gründe betreffend die Aufwendungen für den Besuch einer Schihandelsschule bejaht worden ist). Unter dem Begriff "Berufsausbildung" sind alle Arten schulischer, universitärer oder kursmäßiger Ausbildung zu zählen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen das für…
…usw.) angeboten. Die Ausbildungsziele sind für den Sohn des Bw die Absolvierung des Oberstufenrealgymnasiums und die professionelle Ausbildung im Florettfechten im Leistungszentrum in der S.. Im Erkenntnis des VwGH 91/14/0085 (allerdings zum EStG 1972) führte dieser hinsichtlich des Besuches einer Skihandelsschule, obwohl sich…
…eine öffentliche Schule bestehen würde, die einen auswärtigen Besuch als geboten erscheinen lassen würde. Mit diesem Judikat seien besondere Gründe betreffend die Aufwendungen für den Besuch einer Schi-Handelsschule als außergewöhnliche Belastungen bejaht worden. In einem weiteren Erkenntnis (19.3.1998, 95/15/0047) habe…
…die dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Mai 1993, 91/14/0058, betreffend die Aufwendungen für den Besuch einer Schihandelsschule zu Grunde lagen, sodass die Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 im gegenständlichen Fall nicht geboten ist. Es war somit wie…
…ist im Wesentlichen nicht durch die Form der Schule bestimmt, sondern weitgehend durch die Wahl des Schülers. Der Besuch eines "Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung - Schwerpunkt Fußball" ist damit nicht vergleichbar dem Besuch einer "Schihandelsschule", an der neben der schulischen Ausbildung (nur) für…
…zu folgen. In dem Erkenntnis sind jedoch Ausbildungsformen angesprochen, die sich wesentlich von einer "normalen" Schule unterscheiden. Beim Besuch der streitgegenständlichen Schihandelsschule weist der Unterrichtsplan gravierende Unterschiede zu einer "normalen" Handelsschule auf (Dauer: 4 Jahre statt der üblichen 3 Jahre; 45 Wochenstunden Konditionstraining und Schisportausübung;…