…9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Haftungsbetrag wird auf € 5.917,43 eingeschränkt. Entscheidungsgründe Über die Firma A. GmbH, Gast- und Schankgewerbe, wurde mit Beschluss des Landesgerichtes K. am 13. November 2002 das Konkursverfahren eröffnet. Der Geschäftsbetrieb wurde…
…gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Haftungsbetrag wird auf € 5.915,43 eingeschränkt. Entscheidungsgründe Über die Firma A.GmbH., Gast- und Schankgewerbe, wurde mit Beschluss des Landesgerichtes K. am 13. November 2002 das Konkursverfahren eröffnet. Der Geschäftsbetrieb…
…Juni 2001 gründeten der Berufungswerber (Bw) und TH die Fa. A OEG. Gegenstand des Unternehmens war die Ausübung des Gast- und Schankgewerbes. Beide Gesellschafter waren gemeinsam mit einem zweiten Komplementär vertretungsbefugt. Ab 1. Jänner 2007 wurden auf Grund des Ausscheidens des TH und des In…
…am 31. Juli 2000 erstellt und beinhalten die Mitteilung, dass die Berufungswerberin (= Bw.) folgende Gewerbe mit 31. Juli 2000 beendet hat: a) Gemischtwarenkleinhandel; b) Betrieb eines Gast- und Schankgewerbes gemäß § 16 Abs. 1 lit. b und c GewO; c) Bäckergewerbe und d) Zuckerbäckergewerbe. B…
…rechtliche Behandlung der (kostenlosen) Personalverpflegung und - Sicherheitszuschlag (20 %). Über die Berufung wurde erwogen: 1. USt- rechtliche Behandlung der kostenlosen Personalverpflegung Werden im Gast- bzw. Schankgewerbe die Bediensteten kostenlos verköstigt, so ist dieser Sachverhalt nicht USt- pflichtig (siehe hiezu z.B. VwGH vom 4.6.2003…
…sei die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes schon am 1. September 2000 erfolgt. Die Käuferin habe das Gast- und Schankgewerbe bis zur Erlangung der Konzession ohne diese geführt. Deshalb sei auch das Personal noch bis 30. September 2000 als beim Nachfolgeunternehmen beschäftigt bei der Gebietskrankenkasse…
…Jänner 2007 seien Verstöße gegen die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG, weil der Bf den unter Abfindung hergestellten Alkohol entgegen den Bedingungen des § 57 AlkStG an andere Personen als Gast- und Schankgewerbetreibende bzw. Letztverbraucher abgegeben habe, ersichtlich. Nach dem Hinweis auf die angewendeten Bestimmungen des AlkStG…
…Dezember 2006 seien Verstöße gegen die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG, weil die Bf den unter Abfindung hergestellten Alkohol entgegen den Bedingungen des § 57 AlkStG an andere Personen als Gast- und Schankgewerbetreibende bzw. Letztverbraucher abgegeben habe, ersichtlich. Nach dem Hinweis auf die angewendeten Bestimmungen des AlkStG…
…November 2006 seien Verstöße gegen die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG, weil der Bf den unter Abfindung hergestellten Alkohol entgegen den Bedingungen des § 57 AlkStG an andere Personen als Gast- und Schankgewerbetreibende bzw. Letztverbraucher abgegeben habe, ersichtlich. Nach dem Hinweis auf die angewendeten Bestimmungen des AlkStG…
…Februar 2007 seien Verstöße gegen die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG, weil der Bf den unter Abfindung hergestellten Alkohol entgegen den Bedingungen des § 57 AlkStG an andere Personen als Gast- und Schankgewerbetreibende bzw. Letztverbraucher abgegeben habe, ersichtlich. Nach dem Hinweis auf die angewendeten Bestimmungen des AlkStG…
…Jänner 2007 seien Verstöße gegen die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG, weil die Bf den unter Abfindung hergestellten Alkohol entgegen den Bedingungen des § 57 AlkStG an andere Personen als Gast- und Schankgewerbetreibende bzw. Letztverbraucher abgegeben habe, ersichtlich. Nach dem Hinweis auf die angewendeten Bestimmungen des AlkStG…
…Jänner 2007 seien Verstöße gegen die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG, weil der Bf den unter Abfindung hergestellten Alkohol entgegen den Bedingungen des § 57 AlkStG an andere Personen als Gast- und Schankgewerbetreibende bzw. Letztverbraucher abgegeben habe, ersichtlich. Nach dem Hinweis auf die angewendeten Bestimmungen des AlkStG…
…Dezember 2006 seien Verstöße gegen die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG, weil der Bf den unter Abfindung hergestellten Alkohol entgegen den Bedingungen des § 57 AlkStG an andere Personen als Gast- und Schankgewerbetreibende bzw. Letztverbraucher abgegeben habe, ersichtlich. Nach dem Hinweis auf die angewendeten Bestimmungen des AlkStG…
…Dezember 2006 seien Verstöße gegen die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG, weil die Bf den unter Abfindung hergestellten Alkohol entgegen den Bedingungen des § 57 AlkStG an andere Personen als Gast- und Schankgewerbetreibende bzw. Letztverbraucher abgegeben haben, ersichtlich. Nach dem Hinweis auf die angewendeten Bestimmungen des AlkStG…
…Dezember 2006 seien Verstöße gegen die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG, weil die Bf den unter Abfindung hergestellten Alkohol entgegen den Bedingungen des § 57 AlkStG an andere Personen als Gast- und Schankgewerbetreibende bzw. Letztverbraucher abgegeben habe, ersichtlich. Nach dem Hinweis auf die angewendeten Bestimmungen des AlkStG…
…November 2006 seien Verstöße gegen die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG, weil die Bf den unter Abfindung hergestellten Alkohol entgegen den Bedingungen des § 57 AlkStG an andere Personen als Gast- und Schankgewerbetreibende bzw. Letztverbraucher abgegeben habe, ersichtlich. Nach dem Hinweis auf die angewendeten Bestimmungen des AlkStG…
…Dezember 2006 seien Verstöße gegen die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG, weil die Bf den unter Abfindung hergestellten Alkohol entgegen den Bedingungen des § 57 AlkStG an andere Personen als Gast- und Schankgewerbetreibende bzw. Letztverbraucher abgegeben habe, ersichtlich. Nach dem Hinweis auf die angewendeten Bestimmungen des AlkStG…
…November 2006 seien Verstöße gegen die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG, weil der Bf den unter Abfindung hergestellten Alkohol entgegen den Bedingungen des § 57 AlkStG an andere Personen als Gast- und Schankgewerbetreibende bzw. Letztverbraucher abgegeben habe, ersichtlich. Nach dem Hinweis auf die angewendeten Bestimmungen des AlkStG…
…Dezember 2006 seien Verstöße gegen die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG, weil der Bf den unter Abfindung hergestellten Alkohol entgegen den Bedingungen des § 57 AlkStG an andere Personen als Gast- und Schankgewerbetreibende bzw. Letztverbraucher abgegeben habe, ersichtlich. Nach dem Hinweis auf die angewendeten Bestimmungen des AlkStG…
…August 2006 seien Verstöße gegen die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG, weil der Bf den unter Abfindung hergestellten Alkohol entgegen den Bedingungen des § 57 AlkStG an andere Personen als Gast- und Schankgewerbetreibende bzw. Letztverbraucher abgegeben habe, ersichtlich. Nach dem Hinweis auf die angewendeten Bestimmungen des AlkStG…