…Ihr Anteil an der gesamten Wohnfläche betrage 20 %. Es handle sich nicht um "ein gewöhnliches Arbeitszimmer, sondern um einen schallgeschützten Musikproberaum". Das Finanzamt sei offenbar von Voraussetzungen ausgegangen, die infolge des Wohnungswechsels von P-Weg 30 nach P-Weg 84 d ab 2002 nicht mehr…
…nur dann, wenn sie aufgrund ihrer funktionellen Zweckbestimmung und Ausstattung entsprechend der Verkehrsauffassung von vornherein der Berufssphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind, wie dies beispielsweise bei einem schallgeschützten Musikproberaum der Fall ist, wenn aufgrund der beruflichen Tätigkeit die Notwendigkeit für einen derartigen Raum besteht (vgl. Biach…
…und der zum Arbeitszimmer bestimmte Raum auch tatsächlich (nahezu) ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird. Im vorliegenden Fall wurde nicht vorgebracht, dass es sich um einen schallgeschützten Musikproberaum handelt, welcher nicht unter den Begriff Arbeitszimmer im Wohnungsverband fiele. Die Besonderheit des häuslichen Arbeitszimmers liegt darin…
… 4 Abs. 4 EStG 1988 allgemein, Tz. 26 und die dort zitierte Rechtssprechung). Im vorliegenden Fall ist es aktenkundig, dass es sich um keinen schallgeschützten Musikproberaum handelt. Da die Bw. abgesehen vom so genannten "Arbeitszimmer" über kein weiteres Wohnzimmer verfügt, was in der mündlichen Berufungsverhandlung…
…der privaten Lebensführung geradezu ausschließe. Dies treffe konkret auf Labors, Fotostudios, Film- und Tonaufnahmestudios, Lagerräume, schallgeschützte Musikproberäume, Werkstätten sowie auf bestimmte Arten von Ordinationen zu. Büros und Kanzleien unterschieden sich allerdings im Regelfall nur unwesentlich von privaten Wohnbereichen, es sei denn, es wären dort dauernd…
…325 und 326) verwiesen, in denen beispielhaft Räume angeführt seien, die nicht vom Abzugsverbot betroffen seien ("Schallgeschützte Musikprobenräume, wenn aufgrund der beruflichen Tätigkeit eine Notwendigkeit für einen derartigen Raum besteht"). Der Nachweis des Schallschutzes sei aufgrund einer übermittelten Rechnung erbracht worden. Die Notwendigkeit ergebe sich…
…Film- und Tonaufnahmestudios, Kanzleiräumlichkeiten, sofern diese von einer familienfremden Person genutzt werden, Lagerräumlichkeiten, schallgeschützte Musikprobenräume. Werde die auswärtige Betriebsstätte des Freiberuflers für andere Tätigkeiten genutzt als das Büro im Wohnungsverband (z.B. Beratungstätigkeit in der auswärtigen Betriebsstätte, Buchhaltungsarbeiten im Wohnungsverband) so sehe die Regelung über…