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UFSG RV/0185-G/03(Ungerechtfertigte) Zurückweisung eines Nachsichtsansuchens gemäß § 236 BAO wegen res iudicata
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2004

…Eintreten oder Behaupten von wesentlichen Änderungen (VwGH vom 28.6.1994, 92/05/0063). Die Wesentlichkeit einer Sachverhaltsänderung als Kriterium der "res iudicata" ist nach der Wertung zu beurteilen, die das geänderte Sachverhaltselement in der seinerzeitigen, rechtskräftigen Entscheidung erfahren hat (VwGH vom 19.3.1980…

UFSW RV/2945-W/11Steuerklasse bei Lebensgefährten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.03.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 19. März 2012 durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Andrea Wimmer-Bernhauser, Ök.-Rat Gustav Anderst und Herrn Helmut Tomek über die Berufung des B, vertreten durch W, gegen den Bescheid des…

UFSL RV/0371-L/09Unentgeltliche Verpflegung für Arbeitnehmer als Eigenverbrauch.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2012Teil 2/2

…ca. 3 Mal die Woche) - also nicht nur in Störungsfällen. Dem ist zu entgegnen, dass diese behauptete Sachverhaltsänderung unglaubwürdig erscheint, zumal die niederschriftlichen Aussagen der beiden Mitarbeiter und vor allem die eigenen Aussagen Gegenteiliges bescheinigen. So vertritt der VwGH in ständiger Judikatur die Rechtsansicht, dass…

UFSL RV/1115-L/11Familie und Kindesvater in Tschechien - vor Verehelichung handelte es sich um ein Pflegekind des Berufungswerbers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2013

…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…

UFSL RV/0622-L/12Stiefvater ist in Österreich versichert - Kindesvater bezog in der BRD das Kindergeld.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2013Teil 1/2

…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…

UFSW RV/1189-W/13Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 2 Abs 1 lit b bzw lit f FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2013

…kann die Anspruchsprüfung nach der lit f leg cit entfallen, da der Sohn der Berufungswerberin ab diesem Monat einen Hauptschulabschlusslehrgang besuchte und aufgrund dieser Sachverhaltsänderung die Prüfung des Familienbeihilfenanspruches nach einem anderem Tatbestand vorzunehmen ist. Gemäß § 2 Abs 1 lit b erster Satz FLAG idgF…

UFSL RV/0749-L/09Behaltefrist bei der Investitionszuwachsprämie
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…Dem Ereignisbegriff unterfallen nur "sachverhaltsändernde" Geschehnisse, nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze und Gesetzesänderungen (Tipke/Kruse, aaO, Tz. 25). In ständiger Rechtsprechung stellt der BFH zur deutschen Vorbildbestimmung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO fest, dass sich die Sachverhaltsänderung darüber hinaus steuerlich in…

UFSL RV/0591-L/11Keine Änderung von Bescheiden gemäß § 295a BAO, wenn das Finanzamt aufgrund einer Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates die Unrichtigkeit der rechtlichen Beurteilung in nicht berufungsgegenständlichen Veranlagungsjahren erkennt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013

…vorliegenden Berufungsfall niemals zu einer Änderung gekommen. Bei den verbuchten Geschäftsfällen in den Jahresabschlüssen der Bw. haben sich ebenfalls keine Änderungen und somit ebenfalls keine Sachverhaltsänderung ergeben. Eine Bescheidänderung würde de facto einer unzulässigen Wiederholungsprüfung seitens der Finanzverwaltung gleichkommen, welche nicht mit der Anwendung des…

UFSL RV/0825-L/12Es liegt in Österreich und der Slowakei eine selbständige Tätigkeit vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2013

…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…

UFSL RV/1241-L/11Pflegefachkraft - Pflichtversicherung ist entscheidend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2013

…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…

UFSL RV/0005-L/11Pflegefachkraft - selbständige Tätigkeit in Österreich und der Slowakei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2013

…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…

UFSL RV/0272-L/12Differenzzahlung - welche EU-Verordnung ist im Hinblick auf die Übergangsbestimmung im Artikel 87 der Verordnung anzuwenden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2012

…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…

UFSG RV/0878-G/09Kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO zur Korrekur der Investitionszuwachsprämie (IZP), wenn das Ausscheiden des Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen (BV) bereits vor Eintritt der materiellen Rechtskraft des Festsetzungsbescheides erfolgt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2012

…1 Satz 1 Nr. 2 AO ist die Vorbildbestimmung des österreichischen § 295a BAO. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein Ereignis eine Sachverhaltsänderung, die sich steuerlich in die Vergangenheit auswirken muss, und zwar in der Weise, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts nunmehr der veränderte…

UFSW RV/2695-W/10Differenzzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2012

…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…

UFSW RV/0177-W/08Eine spätere Schenkung ist kein Ereignis im Sinne des § 295a BAO für eine frühere Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2009

…die nach dem Entstehen des Abgabenanspruches eintreten, nicht den Bestand und Umfang eines solchen. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt…

UFSS RV/0589-S/08Ist das vorzeitige Ausscheiden eines prämienbegünstigten Wirtschaftsgutes (IZP) aus dem Betriebsvermögen ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2009

…Dem Ereignisbegriff unterfallen nur "sachverhaltsändernde" Geschehnisse, nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze und Gesetzesänderungen (Tipke/Kruse, aaO, Tz. 25). In ständiger Rechtsprechung stellt der BFH zur deutschen Vorbildbestimmung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO fest, dass sich die Sachverhaltsänderung darüber hinaus steuerlich in…

UFSW RV/2432-W/06Bescheidänderung gem. § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2007

…rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Die durch ein Ereignis ausgelöste Rückwirkung muss eine steuerliche sein. Ob ein Ereignis eine solche Wirkung hat, kann nur den (besonderen) Steuergesetzen entnommen werden (Tipke/Kruse, AO, …

UFSL RV/0092-L/05Gesellschafterhaftung nach rechtskräftig bestätigtem Zahlungsplan im Konkursverfahren des Haftungsschuldners
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006Teil 1/2

…6.581,96 € getilgt wurde, kann er aus Anlass dieser Entscheidung, die auf die vorgenannte Sachverhaltsänderung zwingend Bedacht zu nehmen hat, somit für den inzwischen bereits entrichteten Teil der Umsatzsteuer 2000 nicht mehr als Haftungspflichtiger in Anspruch genommen werden. Gegenständlicher Haftungsberufung war daher schon…

UFSL RV/0434-L/03Wegfall der Absicht, einen steuerbegünstigten Zweck zu verwirklichen, als rückwirkendes Ereignis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2005

…Kein "rückwirkendes Ereignis" liegt vor, wenn das Finanzamt lediglich nachträglich Kenntnis von einem bereits gegebenen Sachverhalt erlangt. Die nach dem Steuertatbestand rechtserhebliche Sachverhaltsänderung muss sich darüber hinaus steuerlich in die Vergangenheit auswirken, und zwar in der Weise, dass nunmehr der veränderte an Stelle des zuvor…

UFSW FSRV/0101-W/03Zurückweisung einer Berufung wegen rechtskräftig entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.06.2005

…nur dadurch unterscheidet, dass es in für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache unwesentlichen Nebenumständen modifiziert worden ist. Die Wesentlichkeit einer Sachverhaltsänderung ist dabei nach der Wertung zu beurteilen, die das geänderte Sachverhaltselement in der seinerzeitigen rechtskräftigen Entscheidung erfahren hat (VwGH 7.8.2002, 2002/08…