…Eintreten oder Behaupten von wesentlichen Änderungen (VwGH vom 28.6.1994, 92/05/0063). Die Wesentlichkeit einer Sachverhaltsänderung als Kriterium der "res iudicata" ist nach der Wertung zu beurteilen, die das geänderte Sachverhaltselement in der seinerzeitigen, rechtskräftigen Entscheidung erfahren hat (VwGH vom 19.3.1980…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 19. März 2012 durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Andrea Wimmer-Bernhauser, Ök.-Rat Gustav Anderst und Herrn Helmut Tomek über die Berufung des B, vertreten durch W, gegen den Bescheid des…
…ca. 3 Mal die Woche) - also nicht nur in Störungsfällen. Dem ist zu entgegnen, dass diese behauptete Sachverhaltsänderung unglaubwürdig erscheint, zumal die niederschriftlichen Aussagen der beiden Mitarbeiter und vor allem die eigenen Aussagen Gegenteiliges bescheinigen. So vertritt der VwGH in ständiger Judikatur die Rechtsansicht, dass…
…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…
…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…
…kann die Anspruchsprüfung nach der lit f leg cit entfallen, da der Sohn der Berufungswerberin ab diesem Monat einen Hauptschulabschlusslehrgang besuchte und aufgrund dieser Sachverhaltsänderung die Prüfung des Familienbeihilfenanspruches nach einem anderem Tatbestand vorzunehmen ist. Gemäß § 2 Abs 1 lit b erster Satz FLAG idgF…
…Dem Ereignisbegriff unterfallen nur "sachverhaltsändernde" Geschehnisse, nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze und Gesetzesänderungen (Tipke/Kruse, aaO, Tz. 25). In ständiger Rechtsprechung stellt der BFH zur deutschen Vorbildbestimmung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO fest, dass sich die Sachverhaltsänderung darüber hinaus steuerlich in…
…vorliegenden Berufungsfall niemals zu einer Änderung gekommen. Bei den verbuchten Geschäftsfällen in den Jahresabschlüssen der Bw. haben sich ebenfalls keine Änderungen und somit ebenfalls keine Sachverhaltsänderung ergeben. Eine Bescheidänderung würde de facto einer unzulässigen Wiederholungsprüfung seitens der Finanzverwaltung gleichkommen, welche nicht mit der Anwendung des…
…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…
…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…
…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…
…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…
…1 Satz 1 Nr. 2 AO ist die Vorbildbestimmung des österreichischen § 295a BAO. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein Ereignis eine Sachverhaltsänderung, die sich steuerlich in die Vergangenheit auswirken muss, und zwar in der Weise, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts nunmehr der veränderte…
…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…
…die nach dem Entstehen des Abgabenanspruches eintreten, nicht den Bestand und Umfang eines solchen. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt…
…Dem Ereignisbegriff unterfallen nur "sachverhaltsändernde" Geschehnisse, nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze und Gesetzesänderungen (Tipke/Kruse, aaO, Tz. 25). In ständiger Rechtsprechung stellt der BFH zur deutschen Vorbildbestimmung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO fest, dass sich die Sachverhaltsänderung darüber hinaus steuerlich in…
…rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Die durch ein Ereignis ausgelöste Rückwirkung muss eine steuerliche sein. Ob ein Ereignis eine solche Wirkung hat, kann nur den (besonderen) Steuergesetzen entnommen werden (Tipke/Kruse, AO, …
…6.581,96 € getilgt wurde, kann er aus Anlass dieser Entscheidung, die auf die vorgenannte Sachverhaltsänderung zwingend Bedacht zu nehmen hat, somit für den inzwischen bereits entrichteten Teil der Umsatzsteuer 2000 nicht mehr als Haftungspflichtiger in Anspruch genommen werden. Gegenständlicher Haftungsberufung war daher schon…
…Kein "rückwirkendes Ereignis" liegt vor, wenn das Finanzamt lediglich nachträglich Kenntnis von einem bereits gegebenen Sachverhalt erlangt. Die nach dem Steuertatbestand rechtserhebliche Sachverhaltsänderung muss sich darüber hinaus steuerlich in die Vergangenheit auswirken, und zwar in der Weise, dass nunmehr der veränderte an Stelle des zuvor…
…nur dadurch unterscheidet, dass es in für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache unwesentlichen Nebenumständen modifiziert worden ist. Die Wesentlichkeit einer Sachverhaltsänderung ist dabei nach der Wertung zu beurteilen, die das geänderte Sachverhaltselement in der seinerzeitigen rechtskräftigen Entscheidung erfahren hat (VwGH 7.8.2002, 2002/08…