…Eintreten oder Behaupten von wesentlichen Änderungen (VwGH vom 28.6.1994, 92/05/0063). Die Wesentlichkeit einer Sachverhaltsänderung als Kriterium der "res iudicata" ist nach der Wertung zu beurteilen, die das geänderte Sachverhaltselement in der seinerzeitigen, rechtskräftigen Entscheidung erfahren hat (VwGH vom 19.3.1980…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 19. März 2012 durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Andrea Wimmer-Bernhauser, Ök.-Rat Gustav Anderst und Herrn Helmut Tomek über die Berufung des B, vertreten durch W, gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 17. November 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1989 zu Recht erkannt…
…ca. 3 Mal die Woche) - also nicht nur in Störungsfällen. Dem ist zu entgegnen, dass diese behauptete Sachverhaltsänderung unglaubwürdig erscheint, zumal die niederschriftlichen Aussagen der beiden Mitarbeiter und vor allem die eigenen Aussagen Gegenteiliges bescheinigen. So vertritt der VwGH in ständiger Judikatur die Rechtsansicht, dass…
…nur das Eintreten oder Behaupten von wesentlichen Änderungen (VwGH vom 28.06.1994, 92/05/0063). Die Wesentlichkeit einer Sachverhaltsänderung als Kriterium "res iudicata" ist nach der Wertung zu beurteilen, die das geänderte Sachverhaltselement in seinerzeitigen, rechtskräftigen Entscheidung erfahren hat (VwGH vom 19.03.1980…
…der Bf. mit Eingabe vom 17.8.2016 einen Vorlageantrag ein und führte aus, dass auch die Behörde an Fristen gebunden sei und sich in keinster Weise auf Sachverhaltsänderungen aufgrund ihrer Untätigkeit berufen könne und dürfe. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 212a Abs. 1…
…aufrecht, bis eine neue Delegierung erfolgt, unabhängig von einer weiteren Sachverhaltsänderung. 2. Eine Überprüfung der Zuständigkeiten würde nach den Bestimmungen der BAO und des AVOG für die dargestellten Varianten folgende Zuständigkeiten ergeben: Variante 1: Die ertragsteuerliche Zuständigkeit bleibt beim letzten für Ertragsteuern zuständigen Finanzamt. Für…
…später bekannt wurden) oder neu hervorgekommene Beweismittel - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - eine Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn sie die Richtigkeit des angenommenen Sachverhaltes in einem wesentlichen Punkt als zweifelhaft erscheinen lassen. Hingegen ist bei Sachverhaltsänderungen, die nach der Entscheidung eingetreten sind, kein Antrag auf Wiederaufnahme…
…Bestätigungen des Studienerfolges ihres Sohnes ***1*** für das Bachelorstudium Umweltingenieurwesen und das Bachelorstudium Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau. In einem weiteren Schreiben vom 25. August 2023 beantragte die Beschwerdeführerin unter anderem die Stundung der rückgeforderten Familienbeihilfe aufgrund der "Sachverhaltsänderung von 21 auf 60 ECTS". Weiters führte sie aus…
…Eintreten oder Behaupten von wesentlichen Änderungen (VwGH vom 28.6.1994, 92/05/0063). Die Wesentlichkeit einer Sachverhaltsänderung als Kriterium der "res iudicata" ist nach der Wertung zu beurteilen, die das geänderte Sachverhaltselement in der seinerzeitigen, rechtskräftigen Entscheidung erfahren hat (VwGH vom 19.3.1980…
…vorsätzliches Verhalten zurückzuführen ist - geeignet gewesen wären, im Beschwerdefall eine Ermessensübung zu seinen Gunsten zu stützen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass einem neuerlichen Nachsichtsansuchen im Fall einer entscheidungswesentlichen Sachverhaltsänderung, etwa einer Änderung der Einkommens- und Vermögenssituation des Bf., das Prozesshindernis der entschiedenen Sache nicht entgegenstünde.…
…so nehme Gf. an, genau aufgrund dieser Kriterien für das Ergänzungsersuchen hinsichtlich UVAs März und April/2001 und die USt-Nachschau Jänner bis Juni/2001 von der Behörde zur Überprüfung selektiert worden. Aufgrund des nachweislichen Nichteintritts einer Sachverhaltsänderung ab dem 19. Juni 2001, der den…
…finden hätten dürfen, so handelt es sich bei der Anerkennung der Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastungen um kein Ereignis im Sinne des § 295a BAO, nämlich um eine Sachverhaltsänderung, die sich steuerlich in die Vergangenheit auswirken muss. Die Veranlagung der Gattin mit Bescheid vom 18. Oktober 2017…
…1 Satz 1 Nr. 2 AO ist die Vorbildbestimmung des österreichischen § 295a BAO. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein Ereignis eine Sachverhaltsänderung, die sich steuerlich in die Vergangenheit auswirken muss, und zwar in der Weise, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts nunmehr der veränderte…
…1 Satz 1 Nr. 2 AO ist die Vorbildbestimmung des österreichischen § 295a BAO. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein Ereignis eine Sachverhaltsänderung, die sich steuerlich in die Vergangenheit auswirken muss, und zwar in der Weise, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts nunmehr der veränderte…
…1 Satz 1 Nr. 2 AO ist die Vorbildbestimmung des österreichischen § 295a BAO. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein Ereignis eine Sachverhaltsänderung, die sich steuerlich in die Vergangenheit auswirken muss, und zwar in der Weise, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts nunmehr der veränderte…
…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt im Streitzeitraum keine Änderung…
…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…
…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…
…Meinung, dass nur jener Sachverhalt für die rechtliche Würdigung herangezogen werden kann, der eben zu diesem Zeitpunkt gegeben war und dass eine nach Abschluss des Verfahrens angedachte Sachverhaltsänderung für die Würdigung des Sachverhalts nicht maßgebend sein kann. Im Übrigen enthält die Berufung keine Ausführung darüber…