…insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Der Einwand der Bw. hinsichtlich der zum Fälligkeitstag nicht im Hause befindlichen Buchhalterin und der Tatsache der bloß um einen Tag verspäteten Einreichung des Zahlungserleichterungsansuchens geht ins…
…wenn es sich bei der Zahlungsfrist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 erster oder zweiter Satz handelt. Entgegen der von der Bw. vertretenen Meinung wurde entsprechend der Begründung der Berufungsvorentscheidung, auf deren Ausführungen verwiesen wird, erst am 11. April 2006 ein Zahlungserleichterungsansuchen (vom 7…
…7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Entsprechend dem Vorbringen der Bw…
…die Ausführungen des Finanzamtes zu verweisen wonach der in der Norm des § 217 Abs. 7 BAO verwendete Begriff der "Säumnis" nur eine verspätete Tilgung umfasst, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art wie verspätete Zahlungserleichterungsansuchen. Dazu ist auf den Grundtatbestand bei Verhängung von Säumniszuschlägen gem. § 217 Abs…
…20.000,00 ist erst am 26. Mai 2006 (um 11 Tage verspätet) erfolgt. Das erst am 7. Juni 2006 eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen vermochte daher die Einbringung gemäß § 230 Abs. 3 BAO nicht zu hemmen. Da die gesetzlichen Voraussetzungen der Verhängung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs…
…Einbringung zuerkennen. Darüber hinaus kann im Rahmen der Ermessensübung auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass es der Abgabenbehörde erster Instanz auch möglich gewesen wäre, dem am 17. Februar 2011 verspätet eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchen einbringungshemmende Wirkung zuzuerkennen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 29. April 2011
…sei nicht (termingerecht) entrichtet worden. Das entsprechende Zahlungserleichterungsansuchen sei verspätet erst am 29.1.2010 eingereicht worden. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 15.4.2010 wiederholte die Berufungswerberin ihr bisheriges Vorbringen. Die korrekte Vorschreibung des Finanzamtes über…
…Verwirkung eines Säumniszuschlages bedeutungslos. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, wären ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich. Der Säumniszuschlag stelle auch keine Schadenersatzregelung betreffend den Schaden des Abgabengläubigers aus einer verspäteten Abgabenentrichtung dar, sondern solle (nicht zuletzt durch die bei einem kurzfristigen…
… 217 Abs. 9 BAO normiert lediglich eine Antragsmöglichkeit zur Berücksichtigung einer rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung einer Zahlungsfrist bei einer Berechnung eines Säumniszuschlages, nicht einen Antrag auf nachträgliche Verlängerung einer bereits abgelaufenen Frist zur Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens. Es liegt auch keine rückwirkende Zuerkennung einer Zahlungsfrist vor…
…August 2012, sondern aufgrund eines verspäteten Zahlungserleichterungsansuchens, welchem gemäß § 230 Abs. 3 BAO keine einbringungshemmende Wirkung zukam, erst lange nach der Toleranzfrist des § 217 Abs. 5 BAO entrichtet. Im Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO auf Nichtfestsetzung des gegenständlichen Säumniszuschlages wird vorgebracht, dass der Bw…
…wonach die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht entsteht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt, kommt hier nicht zur Anwendung, da der Begriff der Säumnis nur die verspätete Tilgung erfasst, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art wie verspätete Zahlungserleichterungsansuchen (VwGH 22.1.1987…
…Möglichkeit auch bei Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens nach Fälligkeit einer Abgabe von sofortigen Einbringungsmaßnahmen Abstand zu nehmen, hat jedoch nichts mit der Verpflichtung, einen ersten Säumniszuschlag bei Nichtentrichtung der Abgabe bei deren Fälligkeit festzusetzen, zu tun. Der Zahlungsanspruch ist entstanden, die Zahlung ist bei Fälligkeit unterblieben…
…verspätete Zahlungserleichterungsansuchen erfasst. Demgemäß können auch innerhalb von fünf Tagen nach dem Eintritt der Säumnis eingebrachte Ansuchen um Aussetzung der Einhebung nicht die Voraussetzungen des § 217 Abs. 5 BAO erfüllen. Obwohl der Bw. auch einen Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO, wonach Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen…
…einer verspäteten Tilgung, nicht aber an andere denkmögliche Fristverstöße, wie verspätete Zahlungserleichterungsansuchen, anknüpft, wird hingewiesen (vgl. zB VwGH vom 22. Jänner 1997, 86/16/0023). Schließlich sind Säumniszuschläge, die den Betrag von 50,00 € nicht erreichen, nicht festzusetzen (§ 217 Abs. 10 BAO). Der Säumniszuschlag…
…verspätete Überweisung eines verlässlichen Kreditinstitutes) mit der Verhängung eines Säumniszuschlages zur Vorteilsabschöpfung (Zinsgewinn bei verspäteter Entrichtung). Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge, daher sind Einzelfallumstände eben nur im Rahmen der äußert restriktiven Vorgaben des § 217 Abs. 7 BAO zu berücksichtigen. Wenn eine Abgabe bei Fälligkeit…
…oder eines Wirtschaftstreuhänders, verspätete Überweisung eines verlässlichen Kreditinstitutes) mit der Verhängung eines Säumniszuschlages zur Vorteilsabschöpfung (Zinsgewinn bei verspäteter Entrichtung). Die Berufung war daher spruchgemäß abzuweisen. Eine Zustellung von Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates über Finanzonline ist gesetzlich nicht vorgesehen und technisch nicht möglich. Wien, am 16…
…einer verspäteten Tilgung, nicht aber an andere denkmögliche Fristverstöße, wie verspätete Zahlungserleichterungsansuchen, anknüpft, wird hingewiesen (vgl. zB. VwGH vom 22. Jänner 1997, 86/16/0023). Schließlich sind Säumniszuschläge, die den Betrag von 50,00 € nicht erreichen, nicht festzusetzen (§ 217 Abs. 10 BAO). Der Säumniszuschlag…
…geknüpft ist, der wie bereits dargelegt nur die verspätete Tilgung erfasst, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art wie verspätete Zahlungserleichterungsansuchen, ist der Grund der verspäteten Einbringung des neuerlichen Zahlungserleichterungsansuchens für den vorliegenden Fall unerheblich. Dem Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages vom 26. November 2012…
…wonach die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht entsteht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt, kommt hier nicht zur Anwendung, da der Begriff der Säumnis nur die verspätete Tilgung erfasst, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art wie verspätete Zahlungserleichterungsansuchen (VwGH 22.1.1987…
… 217 Abs. 7 BAO Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Unstrittig sind der Umstand, dass die Abgabenschuldigkeit nicht…