…grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Nach § 217 Abs. 4 lit. b BAO iVm § 230 Abs. 3 BAO verhindern zeitgerechte Zahlungserleichterungsansuchen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Unbestritten ist, dass der Antrag…
… dies gilt nicht, wenn es sich bei der Zahlungsfrist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 erster oder zweiter Satz BAO handelt. Aus dem Einwand des Bf., er habe ein Zahlungserleichterungsansuchen ua betreffend die den Säumniszuschlägen zu Grunde liegenden Einkommensteuern eingebracht, lässt sich nichts gewinnen…
…insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Der Einwand der Bw. hinsichtlich der zum Fälligkeitstag nicht im Hause befindlichen Buchhalterin und der Tatsache der bloß um einen Tag verspäteten Einreichung des Zahlungserleichterungsansuchens geht ins…
…wenn es sich bei der Zahlungsfrist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 erster oder zweiter Satz handelt. Entgegen der von der Bw. vertretenen Meinung wurde entsprechend der Begründung der Berufungsvorentscheidung, auf deren Ausführungen verwiesen wird, erst am 11. April 2006 ein Zahlungserleichterungsansuchen (vom 7…
…7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Entsprechend dem Vorbringen der Bw…
…Innsbruck vom 10. Jänner 2013, StNr. X über die Festsetzung eines zweiten Säumniszuschlages zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…die Festsetzung des Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 4 lit. c BAO gehemmt habe. Dazu werde Folgendes festgestellt: Die ausnahmsweise Säumnis erfasse ausschließlich jene Fälle, in denen Abgabenschuldigkeiten nicht durch Zahlung bis zum Fälligkeitstag getilgt würden, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art, wie verspätete Ansuchen um Zahlungserleichterungen…
…BAO zukommt, ist sachverhaltsmäßig darauf hinzuweisen, dass die Ratenzahlung zeitlich vor der Verhängung des Säumniszuschlages bewilligt worden ist. Die Frage, ob die Stattgabe eines verspäteten Zahlungserleichterungsansuchens eine rückwirkende Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen bewirkt, wird von der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtes (BFG 03.01.2017, RV…
…die Ausführungen des Finanzamtes zu verweisen wonach der in der Norm des § 217 Abs. 7 BAO verwendete Begriff der "Säumnis" nur eine verspätete Tilgung umfasst, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art wie verspätete Zahlungserleichterungsansuchen. Dazu ist auf den Grundtatbestand bei Verhängung von Säumniszuschlägen gem. § 217 Abs…
…20.000,00 ist erst am 26. Mai 2006 (um 11 Tage verspätet) erfolgt. Das erst am 7. Juni 2006 eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen vermochte daher die Einbringung gemäß § 230 Abs. 3 BAO nicht zu hemmen. Da die gesetzlichen Voraussetzungen der Verhängung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs…
…Einbringung zuerkennen. Darüber hinaus kann im Rahmen der Ermessensübung auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass es der Abgabenbehörde erster Instanz auch möglich gewesen wäre, dem am 17. Februar 2011 verspätet eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchen einbringungshemmende Wirkung zuzuerkennen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 29. April 2011
…gelte das Zahlungserleichterungsansuchen als verspätet eingebracht und habe daher auch keine Einbringungshemmung gemäß § 230 BAO bewirkt. Obwohl der Abgabenbehörde kein Fax vom 14.10.2015 vorliege, sei aufgrund des Faxes vom 16.11.2015, das als Nachweis habe dienen sollen, das Zahlungserleichterungsansuchen nachträglich mit 14…
… 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Im gegenständlichen Fall…
…ins Leere, zumal bei Verhängung von Säumniszuschlägen allein die Nichtentrichtung einer Abgabe oder eines Strafbetrages zu den angegebenen Zeitpunkten von Bedeutung ist. Die vom Spruchsenat verhängte Geldstrafe wurde bis zum tatsächlichen Fälligkeitszeitpunkt am 21.08.2017 nicht entrichtet und haftete zur Gänze unberichtigt aus, sodass…
…bei Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale zur Vorschreibung des Säumniszuschlages unter Ausschluss eines Ermessens verpflichtet. Es liege auch kein unter der Begünstigung des § 217 Abs. 7 BAO fallender Sachverhalt vor, da diese Bestimmung nur eine verspätete Tilgung betreffe, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art wie verspätete Zahlungserleichterungsansuchen…
…treffe. Der in der Norm des § 217 Abs. 7 BAO verwendete Begriff der Säumnis umfasse nur verspätete Tilgung, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art, wie z.B. verspätete Zahlungserleichterungsansuchen. Dazu sei auf den Grundtatbestand bei Verhängung von Säumniszuschlägen gemäß § 217 Abs. 1 BAO zu verweisen, der…
…der verspäteten Zahlung ein grobes Verschulden zugrunde liegt. Diese Rechtsmeinung geht auch aus dem VwGH Erkenntnis vom 20. Mai 2010 (2008/15/0305) hervor, bei dem eingehend darauf hingewiesen wurde, dass vorangegangene Säumnisse bzw. Nicht-Säumnisse für die Herabsetzung bzw. Unterlassung der Festsetzung des Säumniszuschlages…
…sei nicht (termingerecht) entrichtet worden. Das entsprechende Zahlungserleichterungsansuchen sei verspätet erst am 29.1.2010 eingereicht worden. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 15.4.2010 wiederholte die Berufungswerberin ihr bisheriges Vorbringen. Die korrekte Vorschreibung des Finanzamtes über…
…Verwirkung eines Säumniszuschlages bedeutungslos. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, wären ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich. Der Säumniszuschlag stelle auch keine Schadenersatzregelung betreffend den Schaden des Abgabengläubigers aus einer verspäteten Abgabenentrichtung dar, sondern solle (nicht zuletzt durch die bei einem kurzfristigen…
…Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht (im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO) ist ein solches Ansuchen, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (spätestens am Fälligkeitstag) eingebracht wird. Da das am 2.3.2019 eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen verspätet eingebracht wurde…