…Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Deutschland) regelt in seinem Artikel 18 die Zuständigkeit für die Besteuerung von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen. Danach dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten…
…Steuern von Einkommen und Vermögen vom 24. August 2000, BGBl. III Nr. 182/2002. Art. 18 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Deutschland legt die Grundregel fest, nämlich dass, wenn eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem…
…DBA Deutschland dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus dem anderen Vertragsstaat erhält, nur im erstgenannten Staat besteuert werden. Gemäß Art. 11 Abs. 1 DBA Deutschland dürfen Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im…
…Besteuerungsrechte im vorliegenden Streitfall sind die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland sowie mit Frankreich. Artikel 18 (Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen) des Doppelsteuerungsabkommen mit Deutschland legt folgendes fest: (1) Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat…
…übrige Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden. Was nun die Leistungen aus der "Pensionskasse MR " anlangt, so war hier die allgemeine Bestimmung des Art. 18 Abs. 1 DBA anzuwenden, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat grundsätzlich das Besteuerungsrecht für "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten" zusteht…
…unten): [Grafik] [Grafik] 3 Versteuerungsanteil der Bezüge von der B-VVaG Vom Finanzamt wurden die Bezüge aus der deutschen Pensionskasse als Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten eingestuft (Art. 18 Abs. 1 DBA Deutschland) und in Österreich der Besteuerung unterzogen. Diese Vorgangsweise ist unstrittig…
…gilt dieses Abkommen für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Gemäß Art. 18 Abs. 1 DBA-BRD dürfen, wenn eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat erhält, diese Bezüge nur im…
…in Österreich unterlägen, ein geringeres steuerpflichtiges Einkommen zu erwarten sei. Über die Berufung wurde erwogen: Das DBA Deutschland regelt in seinem Artikel 18 die Zuständigkeit für die Besteuerung von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen. Danach dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten, die eine in…
…unstrittig, dass der Berufungswerber im Jahr 2004 seinen Wohnsitz in Österreich innehatte und sohin in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war. I A) Bezüge des (deutschen)_Versicherungsverein: I A 1) Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat…
…Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III 182/2002 (DBA-Deutschland sieht in Artikel 18 für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen folgende Regelungen vor: 1) Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat…
…Artikel 18 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen dürfen, wenn eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat erhält…
…Steuern vom Einkommen und Vermögen vom 24. August 2000, BGBl. III Nr. 182/2000. Art. 18 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Deutschland legt die Grundregel fest, nämlich dass, wenn eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem…
…BRD dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus dem anderen Vertragsstaat erhält, nur im erstgenannten Staat besteuert werden. Der Begriff "Rente" bedeutet bestimmte Beträge, die regelmäßig zu festgesetzten Zeitpunkten lebenslänglich oder während eines bestimmten oder bestimmbaren Zeitabschnitts…
…zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen regelt Art 18 Abs.1, dass dann, wenn in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat…
…Steuern vom Einkommen und Vermögen vom 24. August 2000, BGBl. III Nr. 182/2002. Art. 18 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Deutschland legt die Grundregel fest, nämlich dass, wenn eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem…
…mit Deutschland (BGBl III 2002/182) lauten: Artikel 18 Abs. 2 Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen (1) Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat, so dürfen diese Bezüge nur im erstgenannten Staat besteuert werden. (2…
…Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 182/2002, (in der Folge mit DBA Deutschland abgekürzt) lautet auszugsweise: Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen (1) Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat…
…dass Pensionskassenleistungen den Verteilungsnormen für "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" zuzuordnen sind, also den Artikeln 18 und 19. Eine andere Meinung differenziert hingegen bei Leistungen von Pensionskassen danach, ob der Berechtigte die wirtschaftliche Last getragen hat, die mit den Prämien oder Zuwendungen an die Versicherung verbunden…
…dass Pensionskassenleistungen den Verteilungsnormen für "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" zuzuordnen sind, also den Artikeln 18 und 19. Eine andere Meinung differenziert hingegen bei Leistungen von Pensionskassen danach, ob der Berechtigte die wirtschaftliche Last getragen hat, die mit den Prämien oder Zuwendungen an die Versicherung verbunden…
…sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte (Welteinkommen). Gemäß Art. 18 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen dürfen (vorbehaltlich des Art. 19 Abs. 2) Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen…