…seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und - der Leistungsempfänger Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer." Mit der Ausweitung des Reverse-Charge-Systems auf alle sonstigen Leistungen und Werklieferungen, die von ausländischen Unternehmern erbracht werden…
…wurde und der Leistungsempfänger für die Abführung der Umsatzsteuer hafte. Mit Antrag vom 7. März 2003, eingelangt beim Finanzamt am 10. März 2003, begehrte sie die Vergütung der Umsatzsteuer für nicht im Inland ansässige Unternehmer und erklärte nur Leistungen (Reverse-Charge-Umsätze) bewirkt zu haben…
…Sitz noch Betriebsstätte haben, vor, wenn diese ausländischen Unternehmer • im Inland keine Umsätze erzielen • nur gem § 6 Abs 1 Z 3 UStG 1994 (echt) steuerfreie grenzüberschreitende Güterbeförderungsleistungen oder grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Schiffen bzw. Luftfahrzeugen ausführen • nur Reverse Charge Umsätze erzielen, für die die Steuerschuld gem. …
…August 2010 hervorgeht, bei innergemeinschaftlichen Erwerben und Reverse-Charge-Umsätzen (auch der Jahre 2006 bis 2009) die vorzunehmende Aufteilung in abzugsfähige und beihilfenfähige Vorsteuer nicht vorgenommen hat und anstelle eines Antrages auf GSBG-Beihilfe der Einfachheit halber die gesamte Vorsteuer geltend machte, sodass insoweit schon…
…€ 51.832,90, was das Jahr 2007 betrifft, € 27.318,12 an die letztgenannte Firma (reverse charge) keine Umsatzsteuer verrechnet würde. Was das Jahr 2006 betrifft, seien nur die € 420,408 (20%) und € 157,918 (10%) aus € 3.681,22…
…ausgerichtet, den Bw. zu Leistungen durch Täuschung über die für die Anwendung des Reverse Charge Systems relevanten Kriterien zu verleiten. Diese Verhaltensweise bewirkte die dem Grunde nach zu Recht erfolgte Vorschreibung von Umsatzsteuern, die jedoch dem Umstand der Umkehr der Steuerschuld keine Rechnung trägt. Legte…
…Begründung, dass die Rechnungen an als Unternehmer erkennbare Leistungsempfänger als Reverse Charge Rechnungen akzeptiert werden könnten, wenn auch hier Formmängel bestünden. Der Umsatz aus dem österreichischen Streckenanteil an diverse eingetragene Vereine oder sonstige als private Abnehmer zu wertende Leistungsempfänger sei aber der Umsatzsteuer zu unterwerfen…
…woraus folgt, dass die vom geprüften Unternehmen als Vorsteuer begehrte Umsatzsteuer in keinem Fall abgeführt wurde. Dieses beispielhaft angeführte Betrugsszenario gilt für alle angeführten Scheinfirmen. Im Zusammenhang mit den angeblichen Provisionszahlungen für die Ausstellung von Scheinrechnungen in Höhe von 20 % bis 30 % der Bruttoscheinrechnungssumme (Aussage…
…dass Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werde, dann ist es ihm wohl auch zumutbar, vom Rechnungsaussteller eine Mitwirkung bezüglich der Frage der Zahlung der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer zu verlangen. Da es sich bei den vorliegenden Subunternehmerrechnungen somit jedenfalls um Fälle der sogenannten Reverse-Charge-Regelung…
…seiner Berufung im Abgabenverfahren verwiesen. Dort habe er gegen den Umsatzsteuerbescheid [betreffend das Veranlagungsjahr] 2007 vom 23. April 2007 [tatsächlich: vom 23. April 2008] [ergänze: mit welchem neuerlich die Anwendung des Reverse Charge in Bezug auf die Leistung des AD gegenüber der A-AG verweigert…
…hat und für die verfahrensgegenständlichen Lieferungen des Beschuldigten ebenfalls die Voraussetzungen eines Reverse Charge im Sinne des § 19 Abs. 1a UStG 1994 zugetroffen haben, sohin also gar keine Verpflichtung des Beschuldigten zur Entrichtung einer diesbezüglichen Umsatzsteuer bestanden habe. Auch hinsichtlich der subjektiven Tatseite sind die…
…vertreten durch RA, vom 22. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 23. Februar 2009 betreffend Festsetzung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 30. November 2007 und 1. Jänner 2008 - 31. Juli 2008 entschieden: Die Berufungen werden als…
…ermittelt:" | Jahr | Auflistung der einzelnen Unternehmer | Rechnungen ohne Umsatzsteuer € | Umsatzsteuer § 19 (1a) € | 2006 | Vorgelegte Rechnungen | 165.425,85 | 33.085,17 | | Reverse Charge | 2.500,00 | 500,00 | | Abzüglich…
…1.2 Schriftsatz vom 27. November 2009 (zweite Ergänzung) In diesem Schriftsatz wurde unter anderem Folgendes ausgeführt: "1.0 Mit Vorlagebericht vom 10.11.2009 wurde die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2006 vorn 15.10.2009 an den Senat 11 des unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Salzburg…
…zu keinem Konsens gekommen. Dieser Vorgang war als Schlussbesprechung zu werten (siehe sogleich). 4. Mit Telefax vom 29.02.2008 an die BF. hat der Prüfer HP als Antwort und Endergebnis der Umsatzsteuersonderprüfung schließlich mitgeteilt, dass eine Schlussbesprechung gemäß § 149 Abs. 1 BAO stattgefunden hat…
…Rechtsmittelbehörde und damit als Entscheidung über das eingebrachte Rechtmittel (Rechtsmittelentscheidung) an die Stelle des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz tritt. Ein Begründungsmangel, welcher im gegenständliche Verfahren die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide der Jahre 2006 und 2007 betreffend ohnehin nicht vorliegt, führt aber nicht zur "Nichtigkeit" eines Bescheides…
…1a enthält eine spezielle Reverse-Charge-Regelung für Bauleistungen, die an einen Unternehmer erbracht werde, der selbst mit der Erbringung dieser Bauleistung beauftragt ist, oder der üblicherweise Bauleistungen erbringt. Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist es, Umsatzsteuerausfälle in der Baubranche zu verhindern (siehe Reinbacher in…
…Georg Weissel, Reverse Charge bei Sicherungseigentum, Eigentumsvorbehalt und Zwangsversteigerung von Liegenschaften, ÖStZ 2006/676, ÖStZ 2006, 326, Heft 15-16 vom 1.8.2006). Denkbar ist es aber auch, den Vorgang grundsätzlich als bloß versuchte Hinterziehung von Umsatzsteuer aus Lieferungen des Beschuldigten zu sehen, wobei…
…ermittelt:" | Jahr | Auflistung der einzelnen Unternehmer | Rechnungen ohne Umsatzsteuer € | Umsatzsteuer § 19 (1a) € | 2006 | Vorgelegte Rechnungen | 165.425,85 | 33.085,17 | | Reverse Charge | 2.500,00 | 500,00 | | Abzüglich…
…denen die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht (Reverse Charge), welcher unter Hinweis auf die Fristversäumnis (Fallfrist 30. Juni des Folgejahres) und die mangelnde Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgewiesen wurde. Am 22. August 2005 langte beim Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung (Formblatt U 1) ein…