…25. 10. 2005 führte der Rechtsvertreter des Bw. im Wesentlichen aus, dass zwischen den beiden Vertretern der GmbH eine Ressortverteilung bestanden habe, der zufolge der Bw. nur für die "gewerberechtlichen Belange der ...abteilung", nicht jedoch für die finanziellen Angelegenheiten der GmbH verantwortlich gewesen sei. Da…
…Betriebes der GmbH im Jahr 2001 die Einzelzeichnungsberechtigung beider Geschäftsführer bekannt gegeben wurde, ändert an der Beachtlichkeit der zwischen ihnen vereinbarten Kompetenzverteilung nichts, weil - wie im Vorlageantrag zu Recht bemerkt wurde - die Einzelzeichnungsberechtigung des Bw. einer Ressortverteilung in keiner Weise entgegenstand (vgl. Koppenstein/Rüffler, GmbHG3, …
…Während der ganzen Zeit der Geschäftsführertätigkeit des Bw bei der A-GmbH sei auch AA sowohl als Alleingesellschafter als auch selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen gewesen. Die Geschäftsführungsbefugnis des Bw sei in der ganzen Zeit nach sachlichen Kriterien abgegrenzt gewesen (faktische Ressortverteilung der Geschäftsführung)…
…dass der potentiell Haftende als Geschäftsführer bestellt war. Nach der Judikatur ist der Umfang der Verpflichtungen eines Geschäftsführers bei einer Ressortverteilung unter mehreren handelsrechtlichen Geschäftsführern anders zu sehen als bei einer Auslagerung von steuerlichen Agenden auf externe Dritte. Im zweiten Fall bleibt der Geschäftsführer trotz…
…Zuständigkeit des Geschäftsführers zur Erfüllung der Pflichten der Gesellschaft zur Zahlung der Abgabenschuldigkeiten wirkt sich in der Weise auf die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers aus, dass der nach der Ressortverteilung ausgeschlossene Geschäftsführer in der Regel nicht in Anspruch genommen werden kann (vgl. VwGH 4.10.2001…
…können, sie hätten zur Wahrung ihrer Interessen zumindest einen dritten Gesellschafter zu dieser Abstimmung benötigt. Die neuen Geschäftsführergehälter seien zwar mit den vorherigen Geschäftsführerbezügen ident gewesen, jedoch sei ab 2.1.2001 eine neue Ressortverteilung zwischen den Geschäftsführern (A.: Sachbereiche für Finanzen, kaufmännische Belange, Buchhaltung…
…Reinigung, Entsorgung, technische Angelegenheiten und Infrastruktur) vorgenommene neue Ressortverteilung eine inhaltliche Änderung der Anstellungsverträge hinsichtlich der Geschäftsführeraufgabenbereiche bewirke, wird beigepflichtet, jedoch vermag dieser alleinige Umstand für sich betrachtet keinesfalls ein Kriterium darstellen um daraus auf eine schlüssige und fremdübliche Beendigung der ursprünglichen Dienstverhältnisse schließen zu…
…Angebots- und Rechnungslegung zuständig gewesen, nachdem diese vom Bauleiter J.H., kontrolliert und zur Abrechnung an die Sekretärin übergeben wurden. Auf Grund der Ressortverteilung sei der Bauleiter für die Bauleitung, Baukontrolle, die Vorbereitung der Abrechnung, die Abwicklung des Bauvorhabens sowie die Prüfung der Eingangsrechnungen zuständig…
…entrichtete und (laut Überweisungsbeleg vom 15. Mai 2000) auch die Umsatzsteuervorauszahlung für März 2000 leistete. Übernahm aber der Berufungswerber die finanziellen Agenden des Herrn R. zumindest teilweise und wurde die Ressortverteilung obsolet, weil sich die Vertretungsorgane der X. GmbH selbst nicht daran hielten,so kann…
…finanziellen Angelegenheiten nicht betrauten Vertreter nur so lange exkulpieren, als dieser darauf vertrauen kann, dass der mit den finanziellen Agenden betraute Vertreter die ihm übertragenen Aufgaben vereinbarungsgemäß erfüllt. Wurde aber die Ressortverteilung dadurch obsolet, dass sich die Vertretungsorgane der X. GmbH selbst nicht daran hielten…