…die atypisch stille Beteiligung an der A-AG von der Regelung des § 2 Abs 2a EStG betroffen ist. Auf Basis der von der Gesellschaft vorgelegten Planrechnung wurde ein Renditevergleich angestellt. Das Ergebnis dieses Vergleichs ergibt, dass die Verlustausgleichsregelung bei gegenständlicher Beteiligung nicht zur Anwendung kommt. …
…vorliegenden Prognosen insgesamt hervor. Wie die Bw glaubhaft und überprüfbar dargelegt hat, sind die eingetretenen Abweichungen auf zB die zeitliche Verzögerung eines Großauftrages zurückzuführen. Die Prognoserechnung bildet auch lediglich die Grundlage für einen Renditevergleich, der für die Beurteilung der Ausgleichsfähigkeit der Verluste nach § 2 Abs…
…vorliegen, bei der das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Die Erfüllung dieses Tatbestandes setzt nicht ausnahmslos voraus, dass der Erwerb derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird und dass ein Renditevergleich i.S. des § 2 Abs 2a EStG 1988 erster Teilstrich durchgeführt wird. Klagenfurt am Wörthersee…
…bei der das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Die Erfüllung dieses Tatbestandes setzt nicht ausnahmslos voraus, dass der Erwerb derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird und dass ein Renditevergleich i.S. des § 2 Abs 2a EStG 1988 erster Teilstrich durchgeführt wird. Auf dem freien Markt…
…bei der das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Die Erfüllung dieses Tatbestandes setzt nicht ausnahmslos voraus, dass der Erwerb derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird und dass ein Renditevergleich i.S. des § 2 Abs 2a EStG 1988 erster Teilstrich durchgeführt wird. Auf dem freien Markt…
…bei der das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Die Erfüllung dieses Tatbestandes setzt nicht ausnahmslos voraus, dass der Erwerb derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird und dass ein Renditevergleich i.S. des § 2 Abs 2a EStG 1988 erster Teilstrich durchgeführt wird. Auf dem freien Markt…
…vorliegen, bei der das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Die Erfüllung dieses Tatbestandes setzt nicht ausnahmslos voraus, dass der Erwerb derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird und dass ein Renditevergleich i.S. des § 2 Abs 2a erster Teilstrich EStG 1988 durchgeführt wird. Klagenfurt am Wörthersee…
…zumal es für die genannte Beteiligung einen allgemeinen Anlegermarkt gibt, was durch die Vielzahl von Beteiligungen bestätigt wird. Der Renditevergleich ist erfüllt, zumal die Beteiligung über Jahrzehnte nur Verluste erwirtschaftet hat, und die Beteiligung ohne steuerliche Verlustverwertung mangels Auszahlungen für die Anleger keinen in Geld…
…2032 ein Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten in Höhe von € 75.148,00 erreicht werden würde, sowie ein "Renditevergleich", welcher eine "Nach-Steuer-Rendite" von 4,78 % einer "Vor-Steuer-Rendite" von 4,95 % gegenüberstellte. In diesen Berechnungen sei die Lebenserwartung des Bw…
…eines Gesamtüberschusses, Renditeberechnung gem. § 2 Abs. 2a EStG", eine "Berechnung Totalgewinn (Beilage 1)" sowie ein "Renditevergleich gem. § 2 Abs. 2a EStG (Beilage 2)" vorgelegt. Das vom Bw. abgeschlossene Altersvorsorgemodell erfülle alle Kriterien - bis auf die Abzugsfähigkeit der Versicherungssteuer - nach der Rechtsansicht des BMF, d.h…
…weiters eine "Totalgewinnberechnung", nach welcher aus dem Modell nach 24 Jahren ein Gesamtüberschuss lukriert werden würde, sowie ein "Renditevergleich", welcher eine "Nach-Steuer-Rendite" von 4,75% einer "Vor-Steuer-Rendite" von 4,81% gegenüberstellte. Den Unterlagen war zu entnehmen, dass in diesen Berechnungen die…
…eine Kapitalzahlung ausgeschlossen sei; Abstattungskreditvertrag der R-Bank (Konto Nr. 4.060.307) vom 28. Dezember 2000 über eine Kreditsumme von 5,300.000,00 S, Renditeberechnung bzw. Renditevergleich vom 28. Jänner 2001, Bestätigung der R-Bank vom 5. Jänner 2001 über Kreditgebühr, Bearbeitungsgebühr, Zinsen…
…Dezember 2000 über eine Kreditsumme von 5,300.000,00 S, Renditeberechnung bzw. Renditevergleich vom 26. September 2000, diverse Schriftstücke und Artikel aus Fachzeitschriften betreffend die steuerliche Beurteilung des gegenständlichen Rentenmodells. Das Finanzamt anerkannte bei den sonstigen Einkünften die erklärte Versicherungssteuer in Höhe von 192…
…Renditevergleich - wie auch vom Gesetzgeber vorgesehen - erfolgen. Da die Rendite nach Steuern nicht mehr als das Doppelte der Rendite vor Steuern betrage, komme das Verlustausgleichsverbot nach § 2 Abs. 2a EStG 1988 auch unter dem Aspekt des Renditevergleichs nicht zur Anwendung. Über die Berufung wurde erwogen…
…vorliegen, bei der das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Die Erfüllung dieses Tatbestandes setzt nicht ausnahmslos voraus, dass der Erwerb derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird und dass ein Renditevergleich i.S. des § 2 Abs 2a erster Teilstrich EStG durchgeführt wird. Klagenfurt am Wörthersee, am…
…bei der das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Die Erfüllung dieses Tatbestandes setzt nicht ausnahmslos voraus, dass der Erwerb derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird und dass ein Renditevergleich i.S. des § 2 Abs 2a EStG 1988 erster Teilstrich durchgeführt wird. Auf dem freien Markt…
…bei der das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Die Erfüllung dieses Tatbestandes setzt nicht ausnahmslos voraus, dass der Erwerb derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird und dass ein Renditevergleich i.S. des § 2 Abs 2a EStG 1988 erster Teilstrich durchgeführt wird. Auf dem freien Markt…
…bei der das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Die Erfüllung dieses Tatbestandes setzt nicht ausnahmslos voraus, dass der Erwerb derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird und dass ein Renditevergleich i.S. des § 2 Abs 2a EStG 1988 erster Teilstrich durchgeführt wird. Auf dem freien Markt…
…bei der das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Die Erfüllung dieses Tatbestandes setzt nicht ausnahmslos voraus, dass der Erwerb derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird und dass ein Renditevergleich i.S. des § 2 Abs 2a EStG 1988 erster Teilstrich durchgeführt wird. Auf dem freien Markt…
…000,00 € für ein Bauinvestment iHv 577.839,53 € als durchaus angemessen anzusehen gewesen. Man könne den Sachbeweis auch durch einen Renditevergleich erbringen: Stelle man die aktuelle Rendite iHv 4,52% (Miete 18.000,00 €/AK 398.347,70 €) in Relation…