…Beitrages an die freie Christengemeinde W in der Bescheidbegründung darauf hingewiesen wurde, dass als Sonderausgaben nur Beiträge an nach österreichische Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden dürften. Dagegen erhob der Pflichtige mit Schreiben vom 29. Oktober 2008 Berufung und begehrte die (zusätzliche) Berücksichtigung folgender…
…dem Einkommensteuerbescheid vom 22. Februar 2011 wurde das verminderte Sonderausgabenviertel in der Höhe von € 1.392,15 sowie die Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften in der Höhe von € 200 und Geldspenden in der Höhe von € 55 als Sonderausgaben berücksichtigt. Die geltend gemachten…
…das für Wohnraumschaffung aufgenommen wurde, sowie von Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Höhe von 100,-- €. Der Einkommensteuerbescheid 2012 erging zunächst am 22.2.2013 erklärungsgemäß und ergab eine Gutschrift von 392,00 €. Mit Bescheid vom 7.3.2013 wurde das…
…nbsp; Der Bw., von Beruf Vertriebsingenieur, beantragt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2011 als Sonderausgaben die Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Höhe von € 291,52, das Pendlerpauschale in Höhe von € 696,00 sowie das Werbungskostenpauschale des § 17 Abs…
…Bundesbedienstete in Höhe von € 5.760,04. Die Bw. machte in ihrer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2006 ausschließlich Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen- und Religionsgesellschaften in Höhe von € 141,89 geltend. Auf Grund des ihr zustehenden Alleinerzieherabsetzbetrages kam es zu einer Abgabengutschrift von…
…entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin machte in ihrer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2008 Aufwendungen für Wohnraumschaffung/Wohnraumsanierung in Höhe von 2.400,00 € sowie Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Höhe von 100,00 € als Sonderausgaben (…
…Entscheidungsgründe Der bw. Verein errichtete einen Saal und stellt diesen der Religionsgesellschaft Jehovas Zeugen zur Verfügung. Im angefochtenen Bescheid wurde ausgehend vom Einheitswert von 31.000 Euro ein Grundsteuermessbetrag von insgesamt 58,35 Euro festgesetzt. Gegen diesen Bescheid wurde vom Bw. innerhalb offener Frist berufen…
…00, Freiwillige Weiterversicherungen und Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Renten oder dauernde Lasten € 252,00, Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften € 100,00, private Zuwendungen an begünstigte SpendenempfängerInnen € 180,00) in Höhe von insgesamt € 4.010,14; 2…
…die Berücksichtigung von Sonderausgaben in Höhe von 3.931,32 € für Wohnraumschaffung sowie 142,86 für Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften. Nachdem zunächst im Einkommensteuerbescheid vom 21.12.2004 die geltend gemachten Werbungskosten sowie ein Kirchenbeitrag in Höhe von 75 € berücksichtigt…
…Februar 2005 eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2002 beim Finanzamt eingebracht. Geltend gemacht wurden Aufwendungen in Höhe von € 447,50 für Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften als Sonderausgaben. Das Finanzamt führte die Veranlagung erklärungsgemäß durch und setzte mit Einkommensteuerbescheid vom…
…seinem früheren Arbeitgeber. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2003 machte er u.a. Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften von € 75,-- als Sonderausgaben, Pflichtbeiträge an die Wirtschaftskammer von € 128,-- und pauschale Fahrtkosten für ca. 10.000 km…
…ist Privatsache") werde mit folgender Begründung als Sonderausgabe angesetzt: Das österreichische Einkommensteuergesetz kenne lediglich eine einzige Absetzmöglichkeit für Ausgaben, die ausschließlich in Zusammenhang mit der privaten Weltanschauung in Verbindung stehen, nämlich die Absetzbarkeit von "Pflichtbeiträgen" an eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft gem. § 18 Abs…
…die IGG (Islamische Glaubensgemeinschaft) wurden nicht berücksichtigt, da nur Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden dürften. In der als Vorlageantrag zu wertenden Eingabe vom 27.10.2011 ("Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 12. Oktober 2011") wurde eine "Neuberechnung…
…1 Zif. 5 EStG in der für das Kalenderjahr 2008 maßgeblichen Fassung sind als Sonderausgaben bei der Ermittlung des Einkommens auch Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, höchstens jedoch € 100,00 jährlich abzuziehen. Ich leistete für das Kalenderjahr 2008 an Kirchenbeitrag an die…
…die Höhe der Zuwendungen von Zuwendungen an solche inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften 2,5 vH. Ob das Merkmal "gemeinnützig" vorliegt, ist anhand der Bestimmungen der §§ 34 ff BAO zu beurteilen…
…Lehrer der entsprechenden Schule ausübt, angestellt oder b) von der betreffenden gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft bestellt. Gemäß § 4 Abs. 2 leg.cit dürfen die Gebietskörperschaften nur solche Personen anstellen, die von der zuständigen kirchlichen (religionsgesellschaftlichen) Behörde als hiezu befähigt und ermächtigt erklärt sind. Gemäß …
…| 450 | Wonung StraßeNr. | | | | 1150 | Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und | | | | Religionsgesellschaften | 458 | Mitte | € 500,00 Das Finanzamt berücksichtigte bei der Veranlagung den Alleinverdienerabsetzbetrag mit 364,00 € sowie Sonderausgaben wie…
…Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden" in Höhe von € 6.691,03, Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Höhe von € 102.99 noch den Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung gemäß § 34 Abs. 8 EStG…
…entsprechenden Schule ausgeübt, angestellt oder b) von der betreffenden gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft bestellt. Gemäß § 4 Abs. 2 leg.cit dürfen die Gebietskörperschaften nur solche Personen als Religionslehrer anstellen, die von der zuständigen kirchlichen (religionsgesellschaftlichen) Behörde als hiezu befähigt und ermächtigt erklärt sind. Gemäß …
…entsprechenden Schule ausübt, angestellt oder b) von der betreffenden gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft bestellt. Gemäß § 4 Abs. 2 leg.cit dürfen die Gebietskörperschaften nur solche Personen anstellen, die von der zuständigen kirchlichen (religionsgesellschaftlichen) Behörde als hiezu befähigt und ermächtigt erklärt sind. Gemäß § 5 Abs…