… 23 ist es dabei grundsätzlich unerheblich, wo diese Reisevorleistungen erbracht werden. Der Ort der Reisevorleistung hat lediglich im Rahmen des Abs. 5 und 6 (Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet) Auswirkungen auf den Umfang der Steuerfreiheit der Reiseleistung, was gegenständlich nicht der Fall ist. Der Ort der einheitlichen…
…dem die im Abs. 5 bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der Reisevorleistung zu ermitteln ist…
…dem die im Abs. 5 bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der Reisevorleistung zu ermitteln ist…
…dem die im Abs. 5 bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der Reisevorleistung zu ermitteln ist…
…dem die im Abs. 5 bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der Reisevorleistung zu ermitteln ist…
…Die Aufteilung dieser Kosten erfolgt analog der Aufteilung der Kosten lt. der übermittelten Aufstellung. Reisevorleistungen (im Drittlandsgebiet bewirkt (Kurs: 1 € = 1,50 DT | Laut Rechnungen | | | | | Fähre lt. Rechnung | | | 2.743,20 € | |…
…Z. 2 bis 6 sowie § 23 Abs. 5 UStG - Seeschifffahrt, Luftfahrt, grenzüberschreitende Personenbeförderung, Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet usw.) steuerfreie Umsätze erklärt hat. Daraus, dass für diese Zeiträume - und nur für diese Zeiträume - steuerfreie Umsätze erklärt wurden, kann keineswegs geschlossen werden, dass "der Betrieb umsatzsteuerbefreit" sei. Für…
…werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Im Anschluss an eine die Monate Mai und Juni 2010 betreffende Umsatzsteuernachschau stellte die Betriebsprüfung (BP) bei der Berufungswerberin (Bw.), die…
…bestimmt sind, - soweit der Unternehmer dabei gegenüber dem Leistungsempfänger in eigenem Namen auftritt und - Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. Abs. 2: Die Leistung des Unternehmers ist als sonstige Leistung anzusehen. Erbringt der Unternehmer an einen Leistungsempfänger im Rahmen einer Reise mehrere Leistungen dieser Art, so gelten…
…ist nach Abs. 1 erstem Gedankenstrich, dass die Reiseleistung nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt ist. Führt ein Reiseveranstalter eine Reise mit eigenen Mitteln oder unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen im eigenen Namen an einen Unternehmer aus (zB "Kettengeschäfte", Geschäfts- oder Dienstreise), ist keine einheitliche…
…die Anerkennung der Vorsteuern aus den Reisevorleistungen, des Einfamilienhauses als betriebliches Vermögen der Bw. sowie die Anerkennung der Weiterverrechnung von Löhnen und sonstiger Kosten an das Einzelunternehmen. Damit wäre auch die damit in Zusammenhang stehende Vorschreibung von Kapitalertragsteuer hinfällig. Im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat…
…kann allerdings nicht schon auf Grund der Erwägung bejaht werden, dass sie auf einem einheitlichen Vertrag beruht und gegen ein einheitliches Entgelt erfolgt. Erbringt ein Unternehmer als Reiseveranstalter eine Reise unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen im eigenen Namen an andere Unternehmer, liegt keine einheitliche Reiseleistung iSd …
…6 Abs. 1 Z 3 lit. a sublit. bb zum Tragen. Unter die genannte Norm seien vielmehr insbesondere die folgenden sonstigen Leistungen zu subsumieren: Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und Beförderungen im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr ins Drittlandsgebiet; inländische und innergemeinschaftliche Güterbeförderungen, die einer solchen Beförderung vorangingen, z.B. Beförderungen…
…ist als Reiseveranstalterin mit Sitz in X. tätig. Für das Jahr 2004 beantragte sie die Vorsteuervergütung im Zusammenhang mit in Österreich angefallenen Kosten für Passagierbetreuung. Das Finanzamt wies den Antrag ab mit der Begründung, dass es sich laut vorgelegten Rechnungen um Reisevorleistungen gem. § 23 Abs…
…anzusehen. Erbringt der Unternehmer an einen Leistungsempfänger im Rahmen einer Reise mehrere Leistungen dieser Art, so gelten sie als eine einheitliche sonstige Leistung. Abs. 3: Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach § 3a Abs. 12. Abs. 4: Reisevorleistungen sind Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter…
…Der angefochtene Bescheid wird wie mit Berufungsvorentscheidung abgeändert. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen und der Höhe der Abgabe wird auf die Berufungsvorentscheidung vom 16. Februar 2008 verwiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) machte im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 2007 u.a., soweit für das gegenständliche Verfahren von Bedeutung…
…genutzt oder ausgewertet wird. Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. 2.2.Auf Grundlage dieser Verordnungsermächtigung wurde mit BGBl. II Nr. 383/2003 die Verordnung…
…ansässigen Arbeitgebers" erstreckten Anwendungsbereiches um Reisen in einen "inländischen Stammbetrieb iSd. Rz 67 der LStR 2002" gehandelt hätte, und daher solche Dienstreisen bei Aufenthalten im deutschen Stammbetrieb von mehr als drei Tagen aus Sicht des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 befreiungsschädlich gewesen wären…
…23 kommt auch für kurzfristige (zB Auslandsaufenthalte von Schülern während der Schulferien) Sprach- und Studienreisen in Betracht. Die gesetzliche Bestimmung ist auch anzuwenden, wenn im Rahmen einer Reise nur eine Reisevorleistung in Anspruch genommen wird. Auch dann, wenn nicht die Beförderung des Reisenden übernommen wird…
…Finanzamt den Erstattungsbetrag mit Null fest und führt zur Begründung aus, dass der Vorsteuerabzug für Reisevorleistungen gemäß § 23 Abs. 8 UStG 1994 ausgeschlossen sei. Dagegen wendet sich die Bw. mit Berufungsschreiben ihres rechtsfreundlichen Vertreters vom 27. November 2002 und bringt zur Begründung im Wesentlichen vor, …