…Juni 2012 Berufung erhoben worden sei, auf die verwiesen werde. Die Abgabenschuld sei sohin weder rechtskräftig noch vollstreckbar geworden, sodass die Festsetzung eines Säumniszuschlages in Höhe von 2 % (€ 130,55) nicht zu Recht erfolgt sei. Es werde sohin beantragt, den festgesetzten Säumniszuschlag ersatzlos zu…
…eingetreten (vgl. beispielsweise VwGH 8.2.2007, 2006/15/0293). Erwächst nämlich der Schuldspruch der Finanzstrafbehörde erster Instanz mangels Bekämpfung in (Teil-) Rechtskraft, so ist er nicht mehr Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens; die Rechtsmittelbehörde ist vielmehr an diesen Schuldspruch gebunden (VwGH 29.7.1999, 98/14…
…verhängt werden darf, wenn der VwGH über die anhängige Bescheidbeschwerde (betreffend Feststellung der Einkünfte) entschieden hat. Diese Rechtsmeinung ist deshalb unzutreffend, weil die Frage der Rechtskraft und Rechtmäßigkeit der maßgeblichen Abgabenvorschreibung für den Säumniszuschlag solange unerheblich ist, als nicht eine abändernde Abgabenfestsetzung erfolgt. Denn der…
…gemeinsamen Kinder in ihrer Eigenschaft als Rechtsvertreterin gegen Spruchpunkt I...." (Asylgewährung) zurück. Damit erwuchsen die Bescheide des Bundesasylamts in Rechtskraft und es war in der Folge kein Asylverfahren mehr anhängig. Am 6. Juni 2011 wurden der Berufungswerberin und den beiden Kindern Aufenthaltstitel im Sinn des …
…gemeinsamen Kinder in ihrer Eigenschaft als Rechtsvertreterin gegen Spruchpunkt I...." (Asylgewährung) zurück. Damit erwuchsen die Bescheide des Bundesasylamts in Rechtskraft und es war in der Folge kein Asylverfahren mehr anhängig. Am 6. Juni 2011 wurden der Berufungswerberin und den beiden Kindern Aufenthaltstitel im Sinn des …
…mit gleichem Sachverhalt das Erkenntnis des VwGH vom 23.9.2010, 2007/15/0206). Der in der Folge ergangene Bescheid vom 21.6.2006 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2005 erwuchs in Rechtskraft. Gegen die gleichzeitig mit dem Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens…
…2006. Im Juni 2006 wurden weitere Lohnzetteldaten seines Arbeitgebers übertragen, die mit Bescheid vom 21. Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid wurde als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005…
…von € 4.317,55 errechnete. Nach Einbringung einer Berufung verringerte sich nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung am 10.8.2006 die Nachforderung an Einkommensteuer auf € 3.635,30. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Schreiben vom 25. November 2010, betitelt mit "Rückziehung meiner ArbeitnehmerInnenveranlagung…
…Sinne des § 12 BAO in Betracht. In der gegenständlichen Berufung wurde die Ansicht vertreten, dass eine Heranziehung zur Haftung nur dann möglich wäre, wenn der Abgabenanspruch endgültig und rechtskräftig festgesetzt sei. Abgesehen davon, dass die Berufung gegen die Bescheide vom 15.5.2007, mit denen…
…7. 2006 im Hinblick auf die gegen diese Stammabgabenbescheide eingebrachte Berufung nicht in Rechtskraft erwachsen seien. Die den Umsatzsteuerbescheiden zugrunde liegende Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hätte solange keine rechtsgültigen Sachbescheide herbeigeführt, als diese nicht selbst rechtskräftig geworden seien. Weiters führte der…
…keine Haftung des Bw. bestehen würde. Wie die Erstbehörde ausgeführt habe, würden nach § 11 BAO bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst Abgabepflichtige sind, für den Betrag haften, um den die Abgaben verkürzt wurden. Im gegenständlichen…
…vom 17. Juni 2009 teilte das Finanzamt dem Berufungswerber mit, dass der aus der Arbeitnehmerveranlagung resultierende Einkommensteuerbescheid vom 7. April 2008 bereits in Rechtskraft erwachsen sei, der Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens könne nicht nachgekommen werden. Diese Mitteilung sei nicht rechtsmittelfähig. Mittels Eingabe, persönlich überbracht…
…Geltungsbereich der VO (EG) 883/2004 nicht zur Voraussetzung für den Bezug der Familienbeihilfe gemacht werden. Der Erstbescheid war daher im Hinblick auf das Unionsrecht nicht ausreichend begründet. Der Bescheid ist im Juli in Rechtskraft erwachsen. Er spricht über den Zeitraum ab Jänner 2011 ab…
…im Sinne des § 303 Abs. 1 BAO sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätten, wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften…
…Aus dem Vorbringen der Bw., dass sie tatsächlich keine Abgabenhinterziehung vorgenommen hätte, lässt sich nicht gewinnen, da nach ständiger Judikatur des VwGH ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige…
…Arbeitnehmerveranlagung 2005 mit Bescheid vom 27.5.2011 ab und führte begründend aus, dass die Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung nur bis zum Eintritt der Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides zulässig sei (innerhalb der offenen Berufungsfrist gemäß § 245 BAO). Mit einem weiteren Bescheid vom 27…
…zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 beim Finanzamt am 4.10.2006 wurde mit Bescheid vom 24.10.2006 die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt (Abgabennachforderung € 2.026,09). Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Schreiben vom 22.11.2010, betitelt mit "Rückziehung meiner Arbeitnehmerveranlagung"…
…mit gleichem Sachverhalt das Erkenntnis des VwGH vom 23.9.2010, 2007/15/0206). Der in der Folge ergangene Bescheid vom 21.6.2006 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2005 erwuchs in Rechtskraft. Gegen die gleichzeitig mit dem Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens…
…Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 beim Finanzamt am 1.9.2006 wurde mit Bescheid vom 15.9.2006 die Arbeitnehmerveranlagung unter Berücksichtigung des Jahreslohnzettels durchgeführt (Abgabengutschrift € 38,41). Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Schreiben vom 25.11.2010, betitelt mit "Rückziehung meiner Arbeitnehmerveranlagung"…
…Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2005 sowie die gleichzeitig mit dem Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens ergangene neue Sachentscheidung bezüglich Einkommensteuer 2005 (Einkommensteuernachforderung in Höhe von € 12.992,13) erwuchsen in Rechtskraft. Mit Schreiben vom 30.11.2010 unter der Überschrift "Rückziehung meiner ArbeitnehmerInnenveranlagung"…