…im Wohnsitzstaat (hier: Österreich) zur Einkommensbesteuerung erfasst, hätte dies eine Doppelnichtbesteuerung zum Ergebnis. Die Bemessungsgrundlagen der in Österreich zu erfassenden im Jahr 2006 erzielten Grenzgängereinkünfte errechnen sich aus den im Rechtshilfeverfahren gewonnenen Beweismitteln unbestritten dahingehend, dass die Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug € 34.369,88…
…anderer Staat anlässlich der Leistung von Rechtshilfe gestellt hat und die nicht zurückgewiesen wurden, einzuhalten sind. Wurde im Rechtshilfeverfahren eine Bedingung des ausländischen Staates betreffend die Nichtverwendung der Unterlagen in Fiskalverfahren von inländischen Gerichten nicht zurückgewiesen, so kann sich ein Abgabenverfahren kraft normativer Wirkung des …
…die Finanzämter verpflichtet wären, sich gegenseitig Amtshilfe zu gewähren. Da der vom Finanzamt Passau und Außenstellen im Rechtshilfeverfahren deklarierte Rückstand von diesem für vollstreckbar erklärt worden wäre, wäre das beauftragte Finanzamt Wien 6/7/15 auf Grund einer solchen Vollstreckbarkeitserklärung verpflichtet, Einbringungsmaßnahmen zu setzen. Auch…
…Rechtshilfe gestellt hat und die nicht zurückgewiesen wurden, einzuhalten sind. Wurde im Rechtshilfeverfahren eine Bedingung des ausländischen Staates betreffend die Nichtverwendung der Unterlagen in Fiskalverfahren von inländischen Gerichten nicht zurückgewiesen, so kann sich ein Abgabenverfahren kraft normativer Wirkung des § 4 ARHG auf die Rechtshilfeergebnisse nicht…
…Rechtshilfe gestellt hat und die nicht zurückgewiesen wurden, einzuhalten sind. Wurde im Rechtshilfeverfahren eine Bedingung des ausländischen Staates betreffend die Nichtverwendung der Unterlagen in Fiskalverfahren von inländischen Gerichten nicht zurückgewiesen, so kann sich ein Abgabenverfahren kraft normativer Wirkung des § 4 ARHG auf die Rechtshilfeergebnisse nicht…
…ab dem 1. Jänner 2009 einen Unterhaltsrückstand von 370.000,-- HUF. Erst nach dem Streitzeitraum wurden im Zuge eines neuerlichen Vollstreckungsverfahren im internationalen Rechtshilfeverfahren durch eine Lohnpfändung jedes Monat 30.000 HUF (€ 110) Unterhalt eingetrieben. Die monatlichen Kosten des Unterhalts für B. betragen ca…
…anderer Staat anlässlich der Leistung von Rechtshilfe gestellt hat und die nicht zurückgewiesen wurden, einzuhalten sind. Wurde im Rechtshilfeverfahren eine Bedingung des ausländischen Staates betreffend die Nichtverwendung der Unterlagen in Fiskalverfahren von inländischen Gerichten nicht zurückgewiesen, so kann sich ein Abgabenverfahren kraft normativer Wirkung des …
…wäre das Zollamt mit den verbleibenden Beweisen nicht in der Lage gewesen seine Entscheidung ausreichend zu begründen. Es sind vom Zollamt somit wesentliche, vom Rechtshilfeverfahren losgelöste, Ermittlungen unterlassen worden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können…
…wäre das Zollamt mit den verbleibenden Beweisen nicht in der Lage gewesen seine Entscheidung ausreichend zu begründen. Es sind vom Zollamt somit wesentliche, vom Rechtshilfeverfahren losgelöste, Ermittlungen unterlassen worden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können…
…wäre das Zollamt mit den verbleibenden Beweisen nicht in der Lage gewesen seine Entscheidung ausreichend zu begründen. Es sind vom Zollamt somit wesentliche, vom Rechtshilfeverfahren losgelöste, Ermittlungen unterlassen worden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können…
…wäre das Zollamt mit den verbleibenden Beweisen nicht in der Lage gewesen seine Entscheidung ausreichend zu begründen. Es sind vom Zollamt somit wesentliche, vom Rechtshilfeverfahren losgelöste, Ermittlungen unterlassen worden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können…
…wäre das Zollamt mit den verbleibenden Beweisen nicht in der Lage gewesen seine Entscheidung ausreichend zu begründen. Es sind vom Zollamt somit wesentliche, vom Rechtshilfeverfahren losgelöste, Ermittlungen unterlassen worden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können…
…anderer Staat anlässlich der Leistung von Rechtshilfe gestellt hat und die nicht zurückgewiesen wurden, einzuhalten sind. Wurde im Rechtshilfeverfahren eine Bedingung des ausländischen Staates betreffend die Nichtverwendung der Unterlagen in Fiskalverfahren von inländischen Gerichten nicht zurückgewiesen, so kann sich ein Abgabenverfahren kraft normativer Wirkung des …
…anderer Staat anlässlich der Leistung von Rechtshilfe gestellt hat und die nicht zurückgewiesen wurden, einzuhalten sind. Wurde im Rechtshilfeverfahren eine Bedingung des ausländischen Staates betreffend die Nichtverwendung der Unterlagen in Fiskalverfahren von inländischen Gerichten nicht zurückgewiesen, so kann sich ein Abgabenverfahren kraft normativer Wirkung des …
…Rechtshilfe gestellt hat und die nicht zurückgewiesen wurden, einzuhalten sind. Wurde im Rechtshilfeverfahren eine Bedingung des ausländischen Staates betreffend die Nichtverwendung der Unterlagen in Fiskalverfahren von inländischen Gerichten nicht zurückgewiesen, so kann sich ein Abgabenverfahren kraft normativer Wirkung des § 4 ARHG auf die Rechtshilfeergebnisse nicht…
…Rechtshilfe gestellt hat und die nicht zurückgewiesen wurden, einzuhalten sind. Wurde im Rechtshilfeverfahren eine Bedingung des ausländischen Staates betreffend die Nichtverwendung der Unterlagen in Fiskalverfahren von inländischen Gerichten nicht zurückgewiesen, so kann sich ein Abgabenverfahren kraft normativer Wirkung des § 4 ARHG auf die Rechtshilfeergebnisse nicht…
…ATS 39 Mio. - soll der Bw. keine ausreichende Aufklärung gegeben haben. Im Rechtshilfeverfahren/Niederlande hat FK folgende Unterlagen vorgelegt: - Auf eine "Bankrelatie van begunstigte" AG "saldo 1986" sich beziehende Bankunterlagen, worin "Wenen, Oostenrijk" als "woonplaats" angegeben wird. - Ein mit 10. Juli 1987 datiertes Schreiben, lautend …
…29. November 1994, worin die Zusatzverrechnung/MM beschrieben wird. Aus den im ggstl. Berufungsverfahren verwertbaren Beweismitteln ist festzustellen: Nach dem von FK im Rechtshilfeverfahren/Niederlande vorgelegten Schreiben vom 10. Juli 1987 lautend "... V maakt over naar AG een bedrag van DM 109.369,17 ... Tr…
…nur Zeit gewinnen zu können. Mit den im Vorlageantrag gestellten Ansinnen, A und G als Zeugen einen Fragenkatalog zu übermitteln oder die beiden als Zeugen in einem Rechtshilfeverfahren von der deutschen Finanzverwaltung unter Zurverfügungstellung eines Fragenkataloges zu befragen übersieht die Bw., dass § 165 BAO die…
…Hauptzollamt Linz, offenbar ausschließlich um die eingetretene Verjährung zu beseitigen, nunmehr im Rahmen einer Verböserung im Rechtshilfeverfahren mehr als eine Verdoppelung der Bemessungsgrundlage und der Abgabenvorschreibung vorgenommen habe und auf diese Weise glaube, die eingetretene Verjährung beseitigen zu können; dies sei jedoch ein klarer Rechtsmissbrauch…