…keine Abgabenpflichten auslösen, weil ein bloßer Rechtsformwechsel vorliegt und vom Fortbestehen desselben Steuerpflichtigen auszugehen ist. Dabei kann - das ist nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage erkennbar - auf beiden Seiten eine Mehrzahl an Vereinen oder religiösen Bekennntnisgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit betroffen sein, nämlich der sogenannte religiöse Verein…
…keine Abgabenpflichten auslösen, weil ein bloßer Rechtsformwechsel vorliegt und vom Fortbestehen desselben Steuerpflichtigen auszugehen ist. Dabei kann - das ist nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage erkennbar - auf beiden Seiten eine Mehrzahl an Vereinen oder religiösen Bekennntnisgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit betroffen sein, nämlich der sogenannte religiöse Verein…
…keine Abgabenpflichten auslösen, weil ein bloßer Rechtsformwechsel vorliegt und vom Fortbestehen desselben Steuerpflichtigen auszugehen ist. Dabei kann - das ist nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage erkennbar - auf beiden Seiten eine Mehrzahl an Vereinen oder religiösen Bekennntnisgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit betroffen sein, nämlich der sogenannte religiöse Verein…
…erzielen, als gegeben anzusehen ist. Wird dieselbe Betätigung in unterschiedlichen Rechtsformen betrieben, hat ein steuerneutraler Rechtsformwechsel (hier: Umwandlung einer GesmbH in eine KEG) keine Auswirkung auf den Gesamtgewinnzeitraum, der im vorliegenden Fall ab Gründung der GesmbH läuft. Die genannte Kriterienprüfung umfasst folgende Sachverhalte: 1. Ausmaß…
…Rechtspersönlichkeit keine Abgabenpflichten auslösen, weil ein bloßer Rechtsformwechsel vorliegt und vom Fortbestehen desselben Steuerpflichtigen auszugehen ist. Dabei kann - das ist nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage erkennbar - auf beiden Seiten eine Mehrzahl an Vereinen oder religiösen Bekennntnisgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit betroffen sein, nämlich der sogenannte religiöse…
…773,02). Entscheidungsgründe Am 16. Juni 2005 beschlossen die Gesellschafter der S.B. (nach Rechtsformwechsel und Firmaänderung S.H., der Berufungswerberin) das Stammkapital von € 35.000,-- auf € 10,000.000,-- gegen Sacheinlage zu erhöhen. In Anrechnung auf die zu übernehmenden Stammeinlagen haben die…
…und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 16. Juni 2005 beschlossen die Gesellschafter der S.B. (nach Rechtsformwechsel und Firmaänderung: S.H., der Berufungswerberin) das Stammkapital auf € 10,000.000,-- gegen Sacheinlage zu erhöhen. Für diese Kapitalerhöhung wurde die Gesellschaftsteuer mit € 39.865…
…Abs 5 UmgrStG in Betracht. Nach dem Einbringungsstichtag gelegene Anschaffungen im Rahmen des § 10 EStG sind davon nicht erfasst. Durch die vom Senat vertretene Sichtweise wird der Zweck des UmgrStG, Rechtsformwechsel nicht zu behindern, ohne darüber hinausreichende Privilegien einzuräumen, nicht vereitelt. Nach erfolgter Umgründung von…
…anlässlich der Errichtung einer Kapitalgesellschaft durch Übertragung von Eigenkapital vom (zukünftigen) Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft handle. Der vorliegende Rechtsformwechsel von der Körperschaft öffentlichen Rechts auf die Gesellschaft m.b.H. sei einer Umwandlung von einer Kapitalgesellschaft auf eine andere Kapitalgesellschaft gleichzusetzen. Auf Grund eines Auftrages…
…genaue Ausgestaltung des Investments Zug um Zug mit dem Geldfluss erfolgen sollte. Die Erläuterung steht im Gegensatz zu den präzisen Planungsdaten laut Businessplan. Nach dem dort dargestellten Roll Out Plan für 2003 ist auch kein Rechtsformwechsel ersichtlich, die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (d.h…
…7. 2006 keine Folge, weil es eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung verneinte. Dem Standpunkt der Nachsichtswerberin, der Rechtsformwechsel sei im Vertrauen auf die von ihr ins Treffen geführte Rechtsprechung bzw. unter der Annahme einer gleich bleibenden Steuerbelastung der Geschäftsführerbezüge des Mag. R. erfolgt, sei zu…
…dass der alleinige geschäftsführende Vorstand (solange unsere Gesellschaft in der Rechtsform einer AG tätig war) bzw. Geschäftsführer (für die Zeit nach dem Rechtsformwechsel in eine GmbH), der im genannten Prüfungszeitraum 2000-2004 immer mittelbar und unmittelbar über 100% der Geschäftsanteile (Aktien oder Stammanteile) verfügte, a…
…nämlich der Rechtsformenwechsel von einem Einzelunternehmen oder - wie im konkreten Fall - einer Personengesellschaft in eine Körperschaft, ist im Handels- und Gesellschaftsrecht weder definiert noch gesetzlich geregelt. Für diesen Rechtsformwechsel ist handelsrechtlich die Beendigung des Unternehmens in seiner bisherigen Rechtsform und die Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit durch…
…dass die KG nicht originär als Neugründung entstand, sondern derivativ durch Umwandlung eines bereits existierenden Rechtsträgers. Bei einem "identitätswahrenden" Rechtsformwechsel wird das Gesellschaftsvermögen aber nicht vom bisherigen auf einen neuen Rechtsträger übertragen. Es findet vielmehr kein Eigentümerwechsel statt, sondern der bisherige Rechtsträger ändert lediglich sein…
…bisherigen Gesellschafter geändert worden, dies bei Wahrung der Identität der Gesellschaft, sodass zu keiner Zeit eine Grundstücksübertragung und damit kein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang stattgefunden habe. Daran ändere auch nichts der Rechtsformwechsel, die Namensänderung sowie der Umstand, dass ertragsteuerlich eine Anwendungsfall des UmgrStG vorliege. Dieses sehe bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch NÖWP Niederösterreichische Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 2344 Maria Enzersdorf, Riemerschmiedgasse 9, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 29. März 2005, ErfNr betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die namens der LH-GmbH, W.,D-Straße, eingebrachte Berufung des Mag. CS, vom 9. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 6. Juni 2011 betreffend Körperschaftsteuer 2004 beschlossen: Die Berufung wird als…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Stb.GmbH, vom 23. Februar 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 27. Jänner 2004 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1999 bis 2001, betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X GesmbH, BB, vertreten durch Heinz Langer SteuerberatungsGmbH, 1020 Wien, Praterstraße 15/I/24, vom 31. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 14. November 2007 betreffend Körperschaftsteuer 2006 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 22. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 5. Oktober 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Ehegatten Monika und Gert Sch übertrugen dem Berufungswerber schenkungsweise…