…FinStrG), über den am 1. März 2012 beim Finanzamt Gmunden Vöcklabruck eingebrachten, als "Einspruch" titulierten Rechtsbehelf des Zweitbeschuldigten CH gegen das Erkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck, dieses vertreten Friedrich Turba, als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 4. Februar…
…Erzeugungsmenge im gegenständlichen Herstellungszeitraum beziehe. Die in der BB verkauften Mengen seien nachvollziehbar und eine Nachforderung dürfe sich daher nur auf diese Mengen beziehen. In einem gleichgelagerten Rechtsbehelfsverfahren wurde gegen die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben, weshalb die Entscheidung über die…
…entrichten hatte, habe wiederum die nachträglich vorgeschriebenen Zollgebühren von der Bf zurückverlangt. Die Bf sei daher im konkreten Fall persönlich betroffen und berechtigt, einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Hauptzollamtes einzulegen. Unmittelbar betroffen ist ein Dritter, der nicht Adressat der Entscheidung ist, dann, wenn die…
…Dezember 2003, GZ. 900/10154/2003, betreffend Zurückweisung eines Rechtsmittels infolge Fristversäumnis, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…DG iHv. 2.654,00 ÖS festgesetzt und dem Bf. zur Entrichtung vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtete sich der mit Eingabe vom 8. April 1998 erhobene Rechtsbehelf der Berufung, worin der Bf. beantragt, die Abgabenerhöhung im Betrag von 2.654,00 ÖS zu refundieren. Gegen…
…8.1. des bezeichneten Vordruckes findet sich folgende Erklärung: "Ich verzichte im Hinblick auf eine Erledigung gemäß § 108 Abs. 2 ZollR-DG auf die Einbringung eines Rechtsbehelfs und auf einen Antrag nach Art. 236 ZK; Datum und eine unleserliche Unterschrift". Mit Eingabe vom 4. August…
…gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 23. Juli 2001, GZ. 100/49057/6/2000, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht…
…Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Linz vom 8. Oktober 2003, GZ. 500/12656/2001/51, betreffend die Zurückweisung einer Berufung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der L.GesmbH, (Bw.) vertreten durch Dr. Georg Zanger, RA, 1010 Wien, Neuer Markt 1, vom 27. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vertreten durch Wolfgang Faber, vom 27. Oktober 2009 betreffend Pfändung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen die am 23. März 2011 durchgeführte Vollstreckung des Finanzamtes Wien 4/5/10 entschieden: Die Berufung wird zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 29. März 2011 erhob der Berufungswerber (Bw) eine als Einspruch bezeichnete Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die als Rechtsbehelf der Beschwerde zu wertende Eingabe des Bf, Adr, vom 15. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 21. Dezember 2007, Zahl 920000/zzzzz/2007, betreffend Ausfolgung beschlagnahmter Waren entschieden: Die Beschwerde wird als…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 16. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. Juni…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des L.P., (Bw.) vom 24. und 25. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. Jänner 2008 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., 1. vom 20. August 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16. Juli 2012, betreffend die Zurückweisung (§ 273 BAO) der Berufung vom 17. Jänner 2012, 2. vom 17. Jänner 2012, gerichtet gegen…
…Hauptzollamtes Wien vom 27. August 1999, GZ. 100/55625/97-1, betreffend Zollschuld, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Doris Schitter des Finanzstrafsenates Salzburg 5 in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 20. November 2003 des Bf. gegen…
…21676/98-6, betreffend Verwaltungsabgabe gem. § 105 ZollR-DG, entschieden: Die Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Dezember 2001, St. Nr. XY, betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Haslauer, Dr. Eberl, Dr. Hubner, Dr. Krivanec & Partner, gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Salzburg betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…