Abschnitt 6 Rechtsbehelfe Artikel 43 Von einem Gericht erlassene Entscheidungen Die Artikel 44 und 45 gelten nicht für Rechtsbehelfe, die im Hinblick auf die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung einer von einem Gericht oder von einer Zollbehörde, die als Gericht handelt, im Zusammenhang mit…
…FinStrG), über den am 1. März 2012 beim Finanzamt Gmunden Vöcklabruck eingebrachten, als "Einspruch" titulierten Rechtsbehelf des Zweitbeschuldigten CH gegen das Erkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck, dieses vertreten Friedrich Turba, als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 4. Februar…
…Erzeugungsmenge im gegenständlichen Herstellungszeitraum beziehe. Die in der BB verkauften Mengen seien nachvollziehbar und eine Nachforderung dürfe sich daher nur auf diese Mengen beziehen. In einem gleichgelagerten Rechtsbehelfsverfahren wurde gegen die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben, weshalb die Entscheidung über die…
… Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…
…der Frist, der dieselbe Bezeichnung trägt wie der Tag, an dem das fristauslösende Ereignis bzw. Handlung erfolgt. Bei einer Monatsfrist (zB Rechtsbehelf) ist in analoger Auslegung daher davon auszugehen, dass die Frist an dem Tag endet, der dieselbe Zahl trägt wie der Tag, an dem…
…zufriedenstellenden Erfüllung dieser Förmlichkeiten dem Antragsteller zugestellt wird bzw. als zugestellt gilt. Eine Entscheidung der Zollbehörde ist ab dem Tag der Wirksamkeit vollziehbar, außer wenn ein Rechtsbehelf eingelegt wird und zugleich einer der Aussetzungsgründe des Art. 45 Abs. 2 UZK vorliegt (siehe Abschnitt 4.3…
…in der vorübergehenden Verwahrung befinden. 3.7. Entscheidungen ohne Antrag Nachfolgende Regelungen des Zollkodex sowie die dazu gehörenden Regelungen der Kommissionsverordnungen gelten auch für Entscheidungen, die ohne Antrag ergehen (ausgenommen jedoch für solche im Rechtsbehelfsverfahren): Art. 22 Abs. 4 UZK - Wirksamkeit einer Entscheidung mit Zustellung…
…zB der Verfahrensinhaber nach Art. 218 UZK). Die Behauptung einer Beschwerde oder einer Rechtsverletzung durch die Entscheidung ist nicht erforderlich. Einen Rechtsbehelf kann auch einlegen, wer bei den Zollbehörden eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften beantragt hat, aber innerhalb der Frist…
…die die Beurteilung einer Rechtsfrage oder eines Sachverhalts nicht mit der erforderlichen Sicherheit zulassen. Demgemäß sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs zu berücksichtigen. Ein unersetzbarer Schaden könnte dem Beteiligten dann entstehen, wenn die Vollziehung zu einem schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden führen würde oder gar…
…Mittel, um möglichen, aber unterbliebenen Einwänden zum Durchbruch zu verhelfen (VwGH 20.1.1987, 86/14/0103). Rz 1662: Die Nachsicht dient nicht dazu, Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen und unterlassene Rechtsbehelfe, insbesondere BerufungenBescheidbeschwerden nachzuholen (VwGH 20.9.2007, nachzuholen2002/14/0138). Der Unbilligkeitstatbestand des …
Die Wiederaufnahme des Verfahrens öffnet den Weg, eine durch Bescheid erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu prüfen, wenn der betreffende Bescheid durch neu hervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist (Mannlicher-Quell, Das Verwaltungsverfahren8, Anm. 1 zu §69 AVG; zu §303…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Gesamtauswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
Bedenkenvorhalte sind tunlichst schriftlich zu erlassen (vgl Stoll, BAO, 1717). Vorhalte haben eine (angemessene) Frist zu setzen, weil die mit einem Vorhalt konfrontierte Partei Anspruch darauf hat, über die ihr zur Beantwortung des Vorhaltes zur Verfügung stehende Zeit Bescheid zu wissen (VwGH 9.7.1997…
Der beschwerdeführenden Partei steht das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung dieses Erkenntnisses eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde ist direkt beim Verfassungsgerichtshof (Freyung 8, 1010 Wien) einzubringen. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmen - durch…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die am 23. August 2023 von der X. GmbH, Adresse, eingebrachten Beschwerde gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Abgabenstrafen, vom 17. Juli 2023, GZ. MA6/Zahl/2022, in welchem über…
Wenn die Abgabenbehörde die Heranziehung des Bf als Gesamtschuldner einerseits auf die Uneinbringlichkeit bei der M-GmbH und anderseits auf ein unredliches, bewusstes Zusammenwirken der beteiligten Unternehmen zum Zwecke der Vermeidung einer Umsatzsteuerlast aus dem strittigen Rechtsgeschäft stützte, räumte sie damit den beiden zuvor genannten…
Wie ausgeführt, ging der Heranziehung der Gesamtschuldner zunächst im Juli 2019 die Ablehnung der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der M-GmbH wegen Vermögenslosigkeit und sodann im Sept. 2019 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens voraus. Mit einer Einbringlichkeit der im Mai 2019 vorgeschriebenen Umsatzsteuer bei der M…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…