Findok · Richtlinien
ZK-0220
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2025-0.144.516gilt ab 25.02.2025
Inhaltsverzeichnis der ZK-0220
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Mai 2016
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.144.516
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0111-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71528
- Enthalten in Fassung
- 5 (geltend: 5)
- Gültig
- 25.02.2025 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF