Findok · Richtlinien
ZK-0220
Einleitung
überholte Fassung (bis 24.02.2025)Richtlinie2020-0.824.934gilt ab 14.12.2020
Inhaltsverzeichnis der ZK-0220
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 14.12.2020 bis 24.02.2025.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Mai 2016
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.824.934
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0111-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71528
- Enthalten in Fassung
- 4 (geltend: 5)
- Gültig
- 14.12.2020 bis 24.02.2025
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF