…dass es sich bei einem Vollstreckungsauftrag um einen behördeninternen, nicht normativen Rechtsakt handelt. Die vom Bw. angesprochenen notwendigen Voraussetzungen, insbesondere die Namhaftmachung des einschreitenden Beamten treffen auf normative Rechtsakte und Bescheide zu. Die Aushändigung eines Vollstreckungsauftrages an eine Partei des Abgabenvollstreckungsverfahrens ändert nichts an der…
…sondern hat auch zur Folge, dass allen Rechtsakten, die während der Geltung des sodann aufgehobenen Bescheides auf dessen Basis gesetzt wurden, im Nachhinein die Rechtsgrundlage entzogen wurde; solche Rechtsakte gelten infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses mit diesem dann als beseitigt, wenn sie mit dem…
…sondern hat auch zur Folge, dass allen Rechtsakten, die während der Geltung des sodann aufgehobenen Bescheides auf dessen Basis gesetzt wurden, im Nachhinein die Rechtsgrundlage entzogen wurde; solche Rechtsakte gelten infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Bescheides mit diesem dann als beseitigt, wenn sie mit dem…
…sondern hat auch zur Folge, dass allen Rechtsakten, die während der Geltung des sodann aufgehobenen Bescheides auf dessen Basis gesetzt wurden, im Nachhinein die Rechtsgrundlage entzogen wurde; solche Rechtsakte gelten infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Bescheides mit diesem dann als beseitigt, wenn sie mit dem…
…der Aussetzung der Einhebung nach § 212a Abs. 5 Satz 3 BAO und Festsetzung von Aussetzungszinsen vom 23. April 2009 gesetzten Rechtsakten stehen mit dem aufgehobenen Berufungsbescheid im Abgabenverfahren (Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 15. April 2009, RV/0658-W/09), der das Berufungsverfahren abgeschlossen und…
…dem das Rechtsmittel gegen den Einleitungsbescheid dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) vorgelegt wurde, liegt außerhalb der Zehnjahresfrist und es ist der Behörde zu diesem Zeitpunkt bereits verwehrt, in dem Fall Rechtsakte mit normativer Wirkung zu setzen (VwGH 19.10.1995, 94/16/0123, insbesondere Rechtssatz 7)…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der x, vertreten durch y, vom 12. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes z vom 22. Jänner 2004 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Körperschaftsteuer 1999 bis 2000 sowie Körperschaftsteuer 1999 bis 2000 und vom 2. Februar…
…kann aber von einem österreichischen "Gericht" nicht begehrt werden. Das Vorlagerecht liegt aber nur hinsichtlich der Auslegung innerstaatlicher Rechtsakte vor. Für Rechtsakte anderer Mitgliedstaaten steht dieses Recht nicht zu. Da nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates Italien die strittigen Umsätze zu Unrecht der italienischen Umsatzsteuer unterwirft…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, vertreten durch TK, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 3. August 1998 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Begründung wird auf das…
…habe auch zur Folge, dass allen Rechtsakten, die während der Geltung des sodann aufgehobenen Bescheides auf dessen Basis gesetzt werden, im nachhinein die Rechtsgrundlage entzogen werde; solche Rechtsakte würden infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses mit diesem dann als beseitigt gelten, wenn sie mit dem…
…Erforderlich sind daher tatsächliche Arbeiten zur Bauausführung. Dabei hat der Unternehmer nachzuweisen (glaubhaft zu machen), ob bestimmte Tätigkeiten unmittelbar dem Betrieb der Baustelle dienen. Rechtsakte, wie beispielsweise die Verhandlungsführung, der Vertragsabschluss, die Registrierung bei den Behörden oder Vorauszahlungen an örtliche Subunternehmer führen noch nicht zum…
Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union. Es bleibt dabei aber den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, wie sie die Richtlinien umsetzen. Sie haben bei der Umsetzung der Richtlinie einen gewissen Spielraum. Wenn die Richtlinie allerdings die Einführung konkreter Berechtigungen oder Verpflichtungen verlangt, muss das nationalstaatliche Recht, das…
…an eine nicht existente Person - die geschäftsherrin.3 & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der von der Behörde gesetzte Rechtsakt wirkungslos und liegt ein Nichtbescheid vor. Ist der Bescheidadressat lediglich nicht eindeutig und ungenau bezeichnet…
…an die Gesellschaft kommen. Bei einem Darlehen wäre dies das Zur-Verfügung-Stellen von Geld. Bei einer unbaren Entnahme wird jedoch kein Geld zur Verfügung gestellt, sondern es wurde durch einen einheitlichen Rechtsakt ein Unternehmen übertragen, das aus Aktiva und Passiva bestand. Die unbare Entnahme…
…Person - die [3. Geschäftsherrin] & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der von der Behörde gesetzte Rechtsakt wirkungslos und liegt ein Nichtbescheid vor. Ist der Bescheidadressat lediglich nicht eindeutig und ungenau bezeichnet, sind Zweifel an dieser…
…weiters fehle auch eine Rechtsmittelbelehrung im Sinne des § 99 Abs. 6 FinStrG, sodass der erlassene Rechtsakt mit Nichtigkeit behaftet sei. Sollte die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz jedoch zur Ansicht gelangen, dass es sich beim Auskunftsersuchen um einen Bescheid im Sinne des § 99 Abs. 6 FinStrG handle…
…doch fest, dass binnen einer angemessenen Frist von höchstens 6 Monaten ein derartiger Einleitungsbescheid - im Falle der Verdachtserhärtung - zu erlassen gewesen wäre. Der nunmehr angefochtene Bescheid stelle also nichts anderes dar, als eine Nachfassung jenes individuellen Rechtsaktes, der spätestens 6 Monate nach dem 16. September…
…Person - die [3. Geschäftsherrin] & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der von der Behörde gesetzte Rechtsakt wirkungslos und liegt ein Nichtbescheid vor. Ist der Bescheidadressat lediglich nicht eindeutig und ungenau bezeichnet, sind Zweifel an dieser…
…Eintritt einer Bedingung, wenn ein dem Grunderwerbsteuergesetz unterliegender Rechtsvorgang von einer aufschiebenden Bedingung abhängig ist. Der Erwerbsvorgang als Rechtsakt wird hier vom Entstehen der Steuerschuld bei Eintritt der Bedingung getrennt. Aber auch der von einer aufschiebenden Bedingung abhängige Erwerb ist ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs…
…nicht das Finanzamt, sondern der Präsident der Landeskammer zuständig ist. Das Finanzamt hat durch die Erlassung der Berufungsvorentscheidung vom 22.2.2010 als unzuständige Behörde über die Berufung der Berufungswerberin entschieden und daher einen der oben zitierten gesetzlichen Bestimmung widersprechenden Rechtsakt gesetzt, weswegen die Berufungsvorentscheidung…