…zu erfolgen. Folgte man der Ansicht des Finanzamtes, würde die Beurteilung der "Rechts- und Beratungskosten" wieder von der Bauherreneigenschaft der Miterrichter abhängen, was nach dem Verwaltungsgerichtshoferkenntnis aber gerade zu verneinen ist. 5. Werbung, Bearbeitungs- und Platzierungsgebühr Diese so bezeichnete Leistung bestand, wie GL. während der…
…das zu bebauende Grundstück von Herrn SB(Do. Immobilien) angeboten worden. In Ansehung des wahren wirtschaftlichen Gehalts seien diese Aufwendungen als "verdeckte" Grundstückskosten zu sehen und zu aktivieren. Diese Meinung teilt der Unabhängige Finanzsenat nicht. Die Leistungen, die das in Rede stehende Honorar bis ein…
…€10.665,24 abgezogen. Die im Zusammenhang mit der Z Card (€ 65.750,50 €) und mit den Beratungskosten (€ 3.435,23) angefallenen Vorsteuern wurden nicht zum Vorsteuerabzug zugelassen. Das Finanzamt folgte der Auffassung des Betriebsprüfers in dem am 9. Juli 2012 erlassenen…
…dass entgegen dem Berufungsvorbringen hinsichtlich des "Rechts- und Beratungsaufwandes" der Vorsteuerabzug nicht im behaupteten Ausmaß von 80 %, sondern zu 100 % geltend gemacht wurde. Diesem Umstand wird anlässlich der Berufungsentscheidung dadurch Rechnung getragen, dass die streitgegenständlichen Vorsteuern "Beratungskosten" nicht in dem im Berufungsschriftsatz "beantragten" Ausmaß von…
…ausgesprochen, dass die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten, soweit sie für Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Abschluss der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Abfassung der Einkommensteuererklärung eines selbständig Erwerbstätigen bezahlt wurden, zu Recht nicht als abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt worden sind (vgl. die…
…36 und 35). Die Abgabenbehörde erster Instanz erhöhte die negativen Einkünfte aus selbständiger Arbeit von erklärten S -757.545 (ESt-Akt 2000/59) um die als Betriebsausgabe verweigerten S 134.837,41 Beratungskosten wie auch um zu Unrecht in Abzug gebrachte Trinkgelder von S 1…
…wurde kein Einwand gegen den Ansatz einer Ganzjahres-AfA erhoben. Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage wurde schließlich das Berufungsbegehren wie folgt eingeschränkt: - die im Jahr 1996 angefallenen Rechts- und Beratungskosten sollen als Werbungskosten bei der Bw berücksichtigt und - die AfA soll vom Einheitswert…
…ohne sie an die Gesellschaft weiter zu verrechnen, wobei dadurch sogar ein finanzieller Vorteil für die Gesellschaft entstanden sei. - Tz 3 und 6 Provision bzw. Rechts- und Beratungskosten - P (Einkünfte aus selbständiger Arbeit 2005, 2007) Unter Bezugnahme auf die Niederschrift über den Verlauf des Erörterungsgesprächs…
…zu erfolgen. Folgte man der Ansicht des Finanzamtes, würde die Beurteilung der "Rechts- und Beratungskosten" wieder von der Bauherreneigenschaft der Miterrichter abhängen, was nach dem Verwaltungsgerichtshoferkenntnis aber gerade zu verneinen ist. 5. Werbung, Bearbeitungs- und Platzierungsgebühr Diese so bezeichnete Leistung bestand, wie GL. während der…
…Feststellung der Einkünfte 1999 bis 2005 Im Berufungsfall ist strittig, ob die unter "Rechts- und Beratungskosten" genannten Aufwendungen zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abzuschreiben oder sofort als Werbungskosten abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig…
…zu erfolgen. Folgte man der Ansicht des Finanzamtes, würde die Beurteilung der "Rechts- und Beratungskosten" wieder von der Bauherreneigenschaft der Miterrichter abhängen, was nach dem Verwaltungsgerichtshoferkenntnis aber gerade zu verneinen ist. 5. Werbung, Bearbeitungs- und Platzierungsgebühr Diese so bezeichnete Leistung bestand, wie GL. während der…
…Feststellung der Einkünfte 2002 bis 2005 Im Berufungsfall ist strittig, ob die unter "Rechts- und Beratungskosten" genannten Aufwendungen zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abzuschreiben oder sofort als Werbungskosten abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig…
…Folgte man der Ansicht des Finanzamtes, würde die Beurteilung der "Rechts- und Beratungskosten" wieder von der Bauherreneigenschaft der Miterrichter abhängen, was nach dem Verwaltungsgerichtshoferkenntnis aber gerade zu verneinen ist. 5. Werbung, Bearbeitungs- und Platzierungsgebühr Diese so bezeichnete Leistung bestand, wie GL während der Berufungsverhandlung geäußert…
…Aufgrund dieser Feststellungen erließ das Finanzamt am 15. Mai 2007 Bescheide betreffend die Feststellung der einheitlichen und gesonderten Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 2003 bis 2005, mit denen die Rechts- und Beratungskosten nur anteilig beim Initiator, nicht aber bei den anderen Miteigentümern als…
…Feststellung der Einkünfte 2002 bis 2005 Im Berufungsfall ist strittig, ob die unter "Rechts- und Beratungskosten" genannten Aufwendungen zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abzuschreiben oder sofort als Werbungskosten abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig…
…Folgte man der Ansicht des Finanzamtes, würde die Beurteilung der "Rechts- und Beratungskosten" wieder von der Bauherreneigenschaft der Miterrichter abhängen, was nach dem Verwaltungsgerichtshoferkenntnis aber gerade zu verneinen ist. 5. Werbung, Bearbeitungs- und Platzierungsgebühr Diese so bezeichnete Leistung bestand, wie ME4 Während der Berufungsverhandlung geäußert…
…eigener Aussage v. 25.05.2002 aber die Vollmacht entzogen haben) verfasstes Schreiben sowie die Kopie eines dubiosen Kassabeleges vermag diesen Mangel nicht zu beseitigen. Die unter dem Titel Rechts - und Beratungskosten geltend gemachten Aufwendungen iHv. öS 91.577,28 sind daher zur Gänze nicht…
…Einkommensteuer festzustellen bzw. die Einkommensteuererklärung abzufassen. Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten stellen, soweit sie für Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Abschluss der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Abfassung der Einkommensteuererklärung eines selbständig Erwerbstätigen bezahlt wurden, keine abzugsfähigen Betriebsausgaben dar (vgl. VwGH 24…
…Zahlungen als freiwillige Privatleistungen ohne steuerliche Auswirkung zu betrachten. Hinsichtlich Geldverkehrskosten, PKW-Kosten, AfA und geringwertige Wirtschaftsgüter, Rechts- und Beratungskosten sowie anteilige Kosten wird auf die Feststellungen der Betriebsprüfung verwiesen. Zur Position Rechts- und Beratungskosten ist zu ergänzen, dass Herr LV, der Gatte der Berufungswerberin…
…mit 20% anzusetzen, kann unter diesen Umständen, insbesondere unter Bedachtnahme auf die sich errechnenden jährlichen Beträge, eine Unrichtigkeit nicht erkannt werden. Rechts- und Beratungskosten: Die Rechts- und Beratungskosten des Jahres 2003 betreffen nach den eigenen Angaben des Bw. die E. GmbH, bei welcher der Bw…