Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Y.KEG, vom 4. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 20. Oktober 2005 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für Februar 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch Steuerberatung, vom 23. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. November 2010 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
Sind die Angaben zum Leistungszeitpunkt bzw -zeitraum fehlerhaft, ist der Vorsteuerabzug zu versagen. Nach Ansicht des VwGH (26.02.2004, 2004/15/0004; 21.12.2010, 2009/15/0091; 28.09.2011, 2006/13/0064) begnügt sich das Gesetz, dem Zweck dieser Bestimmung entsprechend, nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch X, vom 3. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch Hofrat Mag. Christian Wolf, vom 27. Juli 2009 betreffend Umsatzsteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb&WPGmbH, Wien, vom 30. Juli 2010 gegen die Umsatzsteuerbescheide 2005 bis 2007 vom 23. Juni 2010, die Berufung vom 2. September 2009 gegen den Umsatzsteuerbescheid 2008 vom 3. August 2009 sowie den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Leopold Lenitz und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Siegfried Fenz, Walter Supper und Dr. Dieter Simon im Beisein der Schriftführerin Andrea Moravec über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuer & Beratung GmbH, Steuerberatungskanzlei, 1020 Wien…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes X. betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.), einer KEG, wurde zwecks Überprüfung der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch SteuerlicherVertreter, yyyyy, vom 30. Juni 2011 gegen den vormaligen Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch Amtspartei, vom 27.5.2011 betreffend die Festsetzung der Umsatzsteuer für die Kalendermonate Jänner…
Überdies muss der Bw aufgefallen sein, dass es sich bei diesem angeblichen Lieferanten um eine Baufirma handelt (siehe Namen und Gewerbeberechtigung auf Baumeistergewerbe), die den Zusatz "Handelsgewerbe und Handelsagentur" nur zur Täuschung verwendet. Der Zusatz scheint weder in der Gewerbeberechtigung noch in anderen offiziellen Unterlagen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der NBW, vertreten durch Mag. Renate Marihart-Kretschmar, Wirtschaftstreuhänderin - Steuerberaterin, 1030 Wien, Rudolf von Alt-Platz 4/4, vom 01. Juni 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 11. Mai 2006 betreffend Umsatzsteuer…
…weil bei drei Eingangsrechnungen die im § 11 UStG geforderten Rechnungsvoraussetzungen - Angabe einer Scheinadresse des Lieferanten - nicht erfüllt waren. Mit Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GesmbH wurde die GesmbH am 19. Oktober 2007 aufgelöst. Die von der GesmbH gegen das Versagen des Vorsteuerabzuges erhobene…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2001 vom 19. März 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Siegfried Fenz, Sigrid Hausknecht und Dr. Wolfgang Pettighofer im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik über die Berufung der XYZ KG, ehem. in Adresse, vertreten durch RBG Revisions…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Mitglieder MMag. Dr. Ingrid Fehrer, Dr. Barbara Postl und Mag. Franz Gall im Beisein der Schriftführerin Tanja Grottenthaler über die Berufung der Bw. gmbh, inXY, vertreten durch Mag. Rainer & Walter…
…über die Berufung mit abweisender Berufungsvorentscheidung und führte in ihrem Begründungsteil aus, dass ein Vorsteuerabzug von der Erfüllung materieller Voraussetzungen des § 12 UStG 1994 und formeller Rechnungsvoraussetzungen des § 11 UStG 1994 abhängig sei. Auf den Rechnungen hätten sich unrichtige Namen und Adressen der leistenden Unternehmen…
…2004 bis 2007 eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte in ihrem Begründungsteil aus, dass ein Vorsteuerabzug von der Erfüllung materieller Voraussetzungen des § 12 UStG 1994 und formeller Rechnungsvoraussetzungen des § 11 UStG 1994 abhängig sei. Auf den Rechnungen hätten sich unrichtige Namen und Adressen der leistenden Unternehmen…
…und Fa. 9 GmbH) - keine Überprüfung von Ausweisen der eingesetzten Arbeitnehmer (Fremd-"Leasing"- Personal) - Höhe der in Rechnung gestellten Summen , auch wenn diese Rechnungen scheinbar alle formellen Rechnungsvoraussetzungen aufweisen (auch gefälschte Rechnungen sind gerade in der Baubranche (nicht nur , um zum Vorsteuerabzug zu gelangen) denkbar);…
…war. Eine klare Bestimmung der Art und des Umfanges der fakturierten Leistungen war demnach nicht möglich, sodass im Ergebnis auch mangels Erfüllung der formalen Rechnungsvoraussetzungen ein Vorsteuerabzug nicht zu gewähren war. Weiters ist auszuführen, dass die gegenständliche Berufungssenatsentscheidung auch über den Umsatzsteuerjahresbescheid 2006 vom 13…
…1994 anerkannt, wenn der Vertrag auch Angaben über das Entgelt für die vereinbarte Leistung und die darauf entfallende Umsatzsteuer für den Zeitraum enthält, für den jeweils die Zahlung geleistet wird, und die übrigen Angaben im Vertrag den Rechnungsvoraussetzungen entsprechen (vgl. Kolacny-Mayer, UStG 1994², Anm…
…einen Vorsteuerabzug nach dem UStG 1994 ermöglichen. Vorsteuern in Höhe von ATS 210.440,00 können nicht anerkannt werden, da hinsichtlich des Bruttorechnungsbetrages in Summe von ATS 1,262.640,96 die unabdingbaren Rechnungsvoraussetzungen im Sinne des § 11 iVm § 12 UStG 1994 nicht erfüllt sind…