…anlässlich einer am 16. 12. 1998 durchgeführte fremdenpolizeiliche Kontrolle am Standort SPz., bei der insgesamt fünf Schwarzarbeiter aufgegriffen und unter Beiziehung eines Dolmetschs als Zeugen einvernommen wurden (Bericht vom 4. 1. 1999), wurde der Bw. der Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz verdächtigt und bei der Bezirksverwaltungsbehörde…
…Ex (Finanzierungsvolumen € 7,5 Mio) unter Umsetzung eines detailliert ausgearbeiteten Businessplanes zu erwarten wäre, dass gegenseitige vertragliche Verpflichtungen nicht nur präzise ausformuliert und schriftlich festgehalten werden sondern, ein ordentlicher Kaufmann auch nähere Informationen über den Geschäftspartner mit dem er erstmals in bedeutsame Geschäftsbeziehungen tritt…
…Vorliegen einer nicht mehr aktiven und somit falschen Geschäftsadresse überzeugen können, zumal Erhebungen der Betriebsprüfung sowie den Zeugenaussagen zu Folge, die Fa. W an der angegebenen Geschäftsadresse gerade im Zeitraum der erfolgten gegenständlichen Rechnungslegung, nämlich in den Monaten Mai und Juni 2005, nicht mehr geschäftlich…
…der die Handys dann den Einzelhändlern liefert. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes verschafft sich nicht der Bw. durch die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs im Zeitpunkt der Rechnungslegung (und Lieferung) an ihn einen ungerechtfertigten "Finanzierungsvorteil", sondern läge im Gegenteil bei Umsetzung der vom Finanzamt vertretenen Meinung ein…
…um eine erneute Rechnungslegung für dieselben Leistungen handelte. Zum Zeitpunkt der Erlassung des vorläufigen Bescheides war es somit ungewiss, ob nicht doch ein allenfalls auch teilweiser Vorsteuerabzug in den Vorjahren gerechtfertigt war und wurde deshalb nur vorläufig ausgesprochen. Der vorläufige Vorsteuerabzug wurde nur unter der…
…sei eine Kopie des Mietvertrages vom 28. August 2000 abgeschlossen zwischen der Hausverwaltung und dem Gesellschafter-Geschäftsführer, übermittelt worden. Bei der Begehung im März 2001 der Adresse 1120 Wien, sei jedoch festgestellt worden, dass die im Betreff genannte Firma an dieser Adresse nicht mehr ansässig…
…als dem Vorbringen des Bw. Der Hinweis des Zeugen, der Bw. sei in finanziellen Schwierigkeiten gewesen, lässt sich mit der Aktenlage, mehrere Jahre bereits keine Umsätze erklärt, der Steuerberater kann nicht mehr bezahlt werden, der Bw. bestreitet seinen Lebensunterhalt von Krediten und hat eine einem…
…Betriebsbesichtigung und unter Einbeziehung der vorgelegten Lohnaufzeichnungen für das Jahr 2005 habe von der BP festgestellt werden können, dass offensichtlich Lohnkosten ("Schwarzlöhne") nicht erklärt worden seien. Dazu sei im Aktenvermerk vom 10. Februar 2006 von Hrn. K angeführt worden, dass es sich um eine Neuübernahme…
…könne nicht von einer ordnungsgemäßen formellen und materiellen Buchführung ausgegangen werden. Auch bei Einzelverbuchung auf dem Wareneingangskonto seien sämtliche Geschäftsvorfälle zu erfassen gewesen. 15. Hinzurechnungsprozentsatz i.H.v. 15 % (Tz. 23): Im Hinblick auf die Art der festgestellten o.a. formellen und materiellen Mängel sowie…
…hat, und dadurch eine Überprüfung der Identität stattgefunden hat. Herr XY über Vorhalt einer unterschriebenen Rechnung des AA und des kopierten Reisepasses, aus dem sich ergibt, dass die Unterschrift am Reisepass nicht ident mit der auf der Rechnung ist: Zunächst weiß ich nicht mehr, ob…
…776,69 Da es sich ab diesem Zeitpunkt - nach dem Verkauf der Anteile an der W Börsenmakler AG an die R_II_AG - bei der B Beteiligungs GmbH um einen leeren Mantel [Anm: Hervorhebung nicht im Original] handelte und die Forderung als uneinbringlich anzusehen war…
…ist, nicht wirksam erlassen werden. Eine wirksame Erledigung ist daher an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten und dem Masseverwalter zuzustellen. Eine an Herrn (Gemeinschuldner) z.H. Herrn (Masseverwalter) adressierte Erledigung ist nicht an den Masseverwalter sondern an den Gemeinschuldner gerichtet (vgl…
…Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf…
…auf eine Erfüllung des Mantelkauftatbestandes iSd § 8 Abs 4 Z 2 KStG unterzogen werden würden. Gemäß § 8 Abs 4 Z 2 KStG stehe der Verlustabzug ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen…
…betreffend DB und DZ herangezogen wurde (Berufungsvorentscheidung vom 25.11.2008), allerdings die Bescheide, auf denen dieser Haftungsbescheid beruhte, zufolge der Berufungsvorentscheidung vom 12.2.2009 nicht mehr dem Rechtsbestand angehören. Eine Inanspruchnahme des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers auf Grund der hier berufungsgegenständlichen Haftungs- und Abgabenbescheide…
…beim Firmenbuch am 28. September 2004 eingelangt und die Löschung wurde am 23. Dezember 2004 eingetragen. Daraus geht an Sachverhalt hervor, dass zum Zeitpunkt der Erlassung des Gesellschaftsteuerbescheides vom 10. Juli 2007 eine XX.GmbH (vormals X-GmbH) nicht mehr bestanden hat. Zu diesem Zeitpunkt…
…ist, nicht wirksam erlassen werden. Eine wirksame Erledigung ist daher an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten und dem Masseverwalter zuzustellen. Eine an Herrn (Gemeinschuldner) z.H. Herrn (Masseverwalter) adressierte Erledigung ist nicht an den Masseverwalter sondern an den Gemeinschuldner gerichtet (vgl…
…in dem Betrieb geschlossenen Geschäften allein berechtigt und verpflichtet." Das UGB schließt die Anwendbarkeit der §§ 1175ff ABGB auf die stille Gesellschaft nicht mehr aus (vgl Krejci in Reform-Kommentar § 179 UGB Rz 1). § 178 UGB mit der Überschrift "Rechtsgeschäftliches Handeln für eine unternehmerisch tätige Gesellschaft…
…19 E 5 und 28; VwGH vom 24.9.2002, 2002/14/0069). Nach § 243 BAO sind mit Berufung nur von der Abgabenbehörde erster Instanz erlassene Bescheide anfechtbar. Da die angefochtenen Erledigungen an eine nicht mehr existente juristische Peson adressiert waren und somit ins Leere…
…Dies zeigen nicht nur die zitierten umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften; die Bedeutung einer Rechnungslegung unterstreichen auch die Anordnungen des § 11 Abs. 12 und 14 UStG mit ihren Sanktionen für nach dem Gesetz unzutreffend ausgestellte Rechnungen. Das UStG lässt die Absicht erkennen, dass der Vorsteuerabzug nur unter ganz…