…mit dem erforderlichen Natur- oder Handelsdünger zu düngen sowie alles zu vermeiden, was eine Aussaugung des Bodens mit sich bringen könnte. Die auf das Bewirtschaftungsobjekt entfallenden Realsteuern und öffentlichen Abgaben tragen die Eigentümer. VI. Eine Unterverpachtung oder sonstige Weitergabe der Bewirtschaftungsgrundstücke ist nicht gestattet. VII…
…Schaden und Zufall, Last und Vorteil gilt der 1. Dezember 2000, von welchem Zeitpunkt an die Geschenknehmerin auch alle diesbezüglichen Realsteuern, Abgaben und Lasten zu tragen hat. ..... VIII. Sohin erteilt J.P. seine ausdrückliche Einwilligung, dass auf Grund dieses Vertrages ob der 642/20000stel Anteile…
…verstehen, die typischerweise einem bestimmten Betrieb dienen und eigengesetzlichen Zwecken unterworfen sind. In gegenständlichem Fall somit einem Golfclub. Dieser Begriff der "Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören" diente der Abgrenzung verschiedener Realsteuern u. a., zwischen Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer (vgl. Rössler…
…für den Bereich der Umsatzsteuer, außer diese Gesetze enthalten einen Verweis auf das Bewertungsgesetz 1955. Der zweite Teil des Bewertungsgesetzes ist vielmehr - wie auch in der Berufung zutreffend ausgeführt wurde - auf die Bedürfnisse der Realsteuern zugeschnitten. Nun enthält zwar § 21 Abs. 1 Z 2 EStG…
…werden.... Art. 34 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen lautet (auszugsweise): Der Diplomat ist von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben befreit... § 26 (1+2) BAO lautet: (1) Einen Wohnsitz im Sinn der Abgabenvorschriften hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat…
…betreffend die Aufsandung] "Viertens: In den physischen Besitz und Genuss tritt die Käuferin mit heutigem Tage. Sie vertritt von heute an Gefahr und Zufall sowie sämtliche zur Vorschreibung gelangenden Besitz- und Realsteuern, Gebühren und Abgaben samt allen Zuschlägen." Fünftens bis Neuntens: [Regelungen iZm dem Grundbuchstand…
…und Genuss des Vertragsobjektes getreten, konnte also sogar bereits darüber verfügen. Er vertritt bereits seit diesem Zeitpunkt Gefahr und Zufall, sowie sämtliche zur Vorschreibung gelangenden Besitz- und Realsteuern, Gebühren und Abgaben samt Zuschlägen. Ebenso die Pflicht zur Erhaltung der Baulichkeiten. Die zugunsten der Übergeber bedungenen…
…Zufall, Last und Vorteil an RE übergehen, welcher von diesem Tag an alle die vertragsgegenständliche Wohnung betreffenden Realsteuern und Lasten zu tragen hat....." Nach vorstehend Gesagtem handelte es sich bei dem Vertragswerk also bloß um das Versprechen, ein Geschenk zu geben. Die tatsächliche Ausführung der…
…gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile sind. Der Begriff "Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören" findet sich in verschiedenen Abgabengesetzen. Er diente der Abgrenzung verschiedener Realsteuern, insbesondere zwischen Grundsteuer und seinerzeitiger Gewerbesteuer (Gewerbekapitalsteuer), aber auch zwischen Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer (vgl…
…und die Gemeinde unverzüglich das nach § 22 Abs.1 zuständige Finanzamt von dem Inhalt der Mitteilung zu unterrichten hat bzw. wenn die Festsetzung der Realsteuern den Gemeinden nicht übertragen worden ist, so tritt an die Stelle der Gemeinde das nach § 22 Abs.2 zuständige Finanzamt…
…Die Gebühren sind selbst zu bemessen. Ein Betrag von ATS 3.000,-- ist am Original aufzukleben und 7 Jahre aufzubewahren. VII. Die auf die Liegenschaft entfallenden Realsteuern und öffentlichen Abgaben trägt der Bewirtschaftungsüberlasser. Die mit dem Abschluss dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren trägt die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14. Dezember 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Grunderwerbsteuer wird mit 3,5 v…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AB GmbH, inX, vertreten durch ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, 4020 Linz, voestalpine-Straße 7, vom 14. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 14. April 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Die Bilanzberichtigung ist somit auch vorzunehmen, wenn die steuerliche Erfassung der berichtigten Bilanzposition (zB Lieferforderung oder Lieferverbindlichkeit) etwa wegen des Eintritts der Bemessungsverjährung nicht mehr möglich ist (VwGH 4.11.1998, 93/13/0186; 17.2.1993, 88/14/0097; 21.10. 1966, 349/66…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.H., inV., vertreten durch Dr. Richard Benda - Dr. Christoph Benda - Mag. Stefan Benda, Rechtsanwälte, 8010 Graz, Pestalozzistraße 3, vom 4. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 30. Oktober 2009 betreffend Grunderwerbsteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14. Dezember 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Grunderwerbsteuer wird mit 3,5 v…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn O.M., W., vertreten durch Rechtsanwälte W.W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. März 2006 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 26.4.2002, StrNr 027/1328 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Grunderwerbsteuer wird mit 9.091,91 € festgesetzt. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, KomzlR Edith Corrieri und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des E und der G, Schweiz, unbekannt verzogen, vom 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R.H., inV., vertreten durch Dr. Richard Benda - Dr. Christoph Benda - Mag. Stefan Benda, Rechtsanwälte, 8010 Graz, Pestalozzistraße 3, vom 4. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 30. Oktober 2009 betreffend Grunderwerbsteuer…