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UFSW RV/1964-W/10Herabsetzung der Anspruchszinsen bei Bilanzberichtigungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2012

…für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die Rückwirkung von Ereignissen muss sich aus Abgabenvorschriften ergeben. Es ist daher eine Frage des Inhaltes bzw. der Auslegung der Abgabenvorschriften, welchen Ereignissen Rückwirkung (bezogen auf den Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches) zukommt (vgl…

UFSW RV/2115-W/09Herabsetzung der Anspruchszinsen bei Bilanzberichtigungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2010

…welchen Ereignissen Rückwirkung (bezogen auf den Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches) zukommt (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³ § 295a Tz 3 f.). Laut Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 6. Juli 2007 wurden nach den Feststellungen der Außenprüfung von der Bw bereits ab dem Jahr 2001 Managementleistungen entsprechend…

UFSW RV/1322-W/09Anspruchszinsen; Rückwirkung im Fall von Nachzahlungen im Insolvenzverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2010

…Folge eines rückwirkenden Ereignisses im Sinne des § 295a BAO ist. Ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO liegt vor, wenn ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die Rückwirkung von Ereignissen ergibt sich aus…

UFSW RV/1234-W/09Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen, welche die Folge der Rückwirkungsfiktion für Nachzahlungen im Insolvenzverfahren (§ 19 Abs. 1 EStG) waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2009

…Folge eines rückwirkenden Ereignisses im Sinne des § 295a BAO ist. Ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO liegt vor, wenn ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die Rückwirkung von Ereignissen ergibt sich aus…

UFSW RV/1505-W/10Festsetzung von Anspruchszinsen steht nicht im Ermessen der Behörde. Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 205 BAO ist nicht vom UFS, sondern vom VfGH zu prüfen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2010

…von Bescheiden ergebe, sei bedeutungslos, aus welchen Gründen die ursprüngliche Abgabenfestsetzung unrichtig gewesen sei. Auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen komme es nicht an. Nur rückwirkende Ereignisse könnten nach § 205 Abs. 3 BAO bewirken, dass eine Festsetzung von Anspruchszinsen unterbleiben könne, wobei sich die Rückwirkung von…

UFSF RV/0525-F/07Rückerstattung von Mautgebühren als Ereignis im Sinne des § 295a BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.05.2010

…Grundsätzlich verändern nach Entstehen des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches. Für den nun - nach Vorbild der deutschen Bestimmung § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO - neu geschaffenen § 295a BAO gilt, dass sich die Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften ergeben muss…

UFSK RV/0242-K/07Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2007

…Folge eines rückwirkenden Ereignisses im Sinne des § 295a BAO ist. Ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO liegt vor, wenn ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die Rückwirkung von Ereignissen ergibt sich aus…

UFSK RV/0275-K/07Abweisung eines Antrages auf Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2007

…BAO vorliegt. Ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO liegt vor, wenn ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die Rückwirkung von Ereignissen ergibt sich aus den Abgabenvorschriften (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, § 295a, Tz…

UFSI RV/0166-I/13Antrag auf Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen infolge Vorliegens eines rückwirkenden Ereignisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2013

…oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Grundsätzlich verändern nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4) eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches. Die Rückwirkung von Ereignissen…

UFSI RV/0255-I/09Antrag auf Rückzahlung von Bestandsvertragsgebühr: Hinsichtlich des als Antrag nach § 201 BAO zu wertenden Antrages fehlt der Bestandnehmerin die Antragsbefugnis, ebenso für den Antrag nach § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.03.2010

…der Auslegung von Abgabenvorschriften, welchen Ereignissen Rückwirkung (in Bezug auf die Entstehung des Abgabenanspruches) zukommt (vgl. VwGH 25.6.2008, 2006/15/0085; VwGH 4.2.2009, 2006/15/0151). Zufolge der ausdrücklichen Bestimmung nach § 17 Abs. 5 GebG ist aber die Rückwirkung von Ereignissen …

UFSK RV/0062-K/09Ist eine Bescheidänderung gem. § 295a BAO zulässig, wenn das Abweichen von der Prognoserechnung bereits bei Bescheiderlassung erkennbar war und sich zudem aufgrund einer neuerlichen Prognoserechnung ein Einnahmenüberschuss ergibt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2010

…eingetreten sein (Tipke/Kruse, Kommentar zur AO, § 175 Tz. 23). Da sich die Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften ergeben muss, ist § 295a BAO nur der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen Bescheiden (Ritz, BAO-Kommentar, § 295a Tz. 3)…

UFSW RV/0203-W/04Bescheidaufhebung nach § 299 BAO und § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2004

…eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches. Für den nun - nach Vorbild der deutschen Bestimmung § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO - neu geschaffenen § 295a BAO (siehe Materialien zur Regierungsvorlage Abgabenänderungsgesetz 2003, Erläuterungen zur BAO Z 30) gilt, dass sich die Rückwirkung von Ereignissen…

UFSI RV/0438-I/11Bescheinigung des Bundessozialamtes (hier: betreffend Grad der Behinderung bei einem Wirbelsäulenleiden) als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2012

…eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruchs hat. Die Rückwirkung von Ereignissen muss sich aus Abgabenvorschriften ergeben; § 295a BAO ist nur der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen Bescheiden (Ritz, BAO, 4…

UFSL RV/0573-L/12Keine Bescheidänderung gemäß § 295a BAO nach Änderung der Einkommensteuerrichtlinien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…tatsächlichen Leben (Sachverhalt) verwirklicht wird, an die das Gesetz die Abgabepflicht knüpft, verändern nach Entstehung des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse Bestand und Umfang des Abgabenanspruches grundsätzlich nicht mehr, es sei denn, die Rückwirkung von Ereignissen ergäbe sich aus Abgabenvorschriften (Ritz, a.a.O., Tz 3 zu …

UFSF RV/0480-F/08Liebhaberei bei "kleiner Vermietung", Zulässigkeit der Bescheidänderung gem. § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2009Teil 1/2

…sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge zu verstehen, von denen sich aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergebe (vgl. dazu auch Ritz, BAO3, § 295a Tz 3f). Dabei müsse sich die Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften ergeben. …

UFSK RV/0410-K/07Investitionszuwachsprämie und Behaltefrist für angeschaffte Wirtschaftsgüter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.01.2009

… 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die Rückwirkung von Ereignissen muss sich aus den Abgabenvorschriften ergeben; welchen Ereignissen Rückwirkung (bezogen auf den Zeitpunkt des Entstehens…

UFSI RV/0550-I/05Differenzbetrag bei Anspruchsverzinsung (Abgabenbetrag minus Vorsoll oder minus Vorauszahlung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2006

…Folge eines rückwirkenden Ereignisses im Sinne des § 295a BAO ist. Ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO liegt vor, wenn ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die Rückwirkung von Ereignissen ergibt sich aus…

UFSS RV/0589-S/08Ist das vorzeitige Ausscheiden eines prämienbegünstigten Wirtschaftsgutes (IZP) aus dem Betriebsvermögen ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2009

…andere Abgabepflichtige betreffen, würde die Rechtskraftwirkung aushöhlen und dem im Verwaltungsrecht geltenden Grundsatz der Rechtskraft zuwiderlaufen. Ebenso wenig sind rückwirkende Änderungen von Steuergesetzen bzw. rückwirkend in Kraft gesetzte DBA Ereignisse mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit. Diese verändern nur den gesetzlichen Tatbestand rückwirkend, nicht aber…

UFSF RV/0144-F/05Liebhaberei bei Vermietung einer Wohnung: Einstellung der Vermietungstätigkeit als rückwirkendes Ereignis iS des § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.10.2006

…Vorgänge zu verstehen, von denen sich aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt (vgl. dazu auch Ritz3, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Tz 3 ff zu § 295a BAO). Dabei muss sich die Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften ergeben. …

UFSW RV/4063-W/08Bescheidänderung gem. § 295a BAO - rückwirkendes Ereignis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2013

…ergibt (vgl. Ritz, SWK 2003, S 880). Grundsätzlich verändern nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches (vgl. Stoll, BAO, 58 ff). Die Rückwirkung von Ereignissen muss sich aus Abgabenvorschriften ergeben (vgl. zB Loose, in Tipke/Kruse, AO2, …