…Studienwechsel, Unterpunkt 21.7 ist auch ein Rückwechsel in das Erststudium - wie es auf den hier vorliegenden Berufungsfall zutrifft - ein Studienwechsel, wobei die Studiendauer nach dem Rückwechsel ab dem tatsächlichen Studienbeginn zu rechnen ist. Laut Akten- und Sachlage wurde erstmalig am 30. April 2007 angegeben…
…Rückwechsel erfolgte. Aus § 17 Abs. 1 Ziffer 3 Studienförderungsgesetz folgt, dass nach dem Studienwechsel auch dann ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wenn aus der zuvor betriebenen Studienrichtung ein günstiger Studienerfolg im Sinne des FLAG nachgewiesen wird. Auch bei einem Rückwechsel in das Erststudium liegt ein…
…für die Familienbeihilfe unschädlichen Studienwechsel, so verlängere sich die vorgesehene Studienzeit für das gesamte Studium. 2. Auch ein Rückwechsel in das Erststudium werde als Studienwechsel angesehen, die Studiendauer sei dann allerdings ab dem tatsächlichen Beginn des Studiums zu rechnen. 3. Ein Wechsel des Studienplanes gelte…
…bestehe ab dem Wechsel für so viele Semester kein Anspruch auf die Familienbeihilfe, wie für das Erststudium Beihilfe bezogen wurde, folglich für den Zeitraum Oktober 2004 bis September 2006. Angemerkt wurde, dass auf Antrag die Familienbeihilfe ab Oktober 2006 wieder gewährt werden kann. Mit Schreiben…
…lit. b FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden…
…vom 15. Juli 2004, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. Juni 2004, betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind B.S., für die Zeit ab 1. März 2004, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…lit. b FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden…
…und Informatikmanagement zugelassen. Seit dem Wintersemester 2006 ist die Tochter der Berufungswerberin an dieser Universität auch zum Bachelorstudium Informatik zugelassen. Die Berufungswerberin wurde vom Finanzamt wiederholt zur Einreichung der zugesandten Datenblätter zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe für ihre studierende Tochter aufgefordert, zuletzt mit Schreiben…
…Diplom erst mit 23. 1. 2006 bestanden hat, besteht für den Zeitraum Oktober 2004 bis Dezember 2005 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Gegen den angesprochenen Rückforderungsbescheid wurde Berufung erhoben. Bereits Ende 2002 sei bekannt geworden, dass das Studium der Handelswissenschaften abgeschafft werde. Die Kurse für diese…
…März 2008 bis September 2008 gewährte Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag mit der Begründung zurück, nach einem Studienwechsel nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (oder zweiten Ausbildungsjahr) bestehe Anspruch auf Familienbeihilfe erst dann, wenn die oder der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester…
…Sohn der bisherige Studienverlauf lückenlos nachvollzogen werden könne. Aus der Begründung des Bescheides sei nicht ersichtlich, wie sich der Sachverhalt beim Wechsel des Studiums von der Technischen Hochschule auf das FH-Studium verhalte. Zudem müsse aufgezeigt werden, dass die Aufnahmeprüfungen an der FH nur jeweils…
…nicht behauptet. Somit liegt auch kein Doppelstudium vor. Dass die Tochter das Erststudium möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen wird, kann daher nicht auf den Streitzeitraum zurückwirken. Der angefochtene Bescheid entspricht sohin der Rechtslage, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Wien, am 27. Juni 2006
…b Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule weitergebildet werden…
…Bestätigung der Schule wurde vorgelegt, dass sich die beiden Studienpläne in Hinblick auf die Lehrveranstaltungen vielfach decken. Im Zuge des weiteren Berufungsverfahrens ergänzte die Berufungswerberin ihre Eingaben noch durch eine Auflistung der anrechenbaren Lehrveranstaltungen aus dem Instrumentalpädagogikstudium für das Konzertstudium. Erhebungen bei der Universität ergaben…
…der Reifeprüfung (im Juni 2000) an der Universität G. im Wintersemester 2000 mit dem Studium der Studienrichtung A begonnen. Im Zuge einer Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe gab die Berufungswerberin (im Folgenden Bw.) am 28.12.2004 dem Finanzamt bekannt, dass der Sohn S. B.…
…da damit auch eine Änderung des Studienplanes verbunden sei. Auf Grund der Anerkennung von Prüfungen sei eine Wiedergewährung der Familienbeihilfe nach einer Wartezeit von zwei Semestern möglich. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde sinngemäß eingewendet, dass es an den beiden Universitäten zwar eine unterschiedliche Gliederung…
…erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den…
…die Studienrichtung "Volkswirtschaftslehre"( Kennziffer B 140) und zum anderen die Studienrichtung "Soziologie" ( Kennzahl B 122). Als Hauptstudium wurde die Studienrichtung "Volkswirtschaftslehre" benannt. Mit Beginn des Sommersemesters 2000 wechselte er auf die Hauptstudienrichtung "Individuelles Diplomstudium Volkswirtschaft" (Kennziffer S 9903). In dieser Studienrichtung legte er am 15…
…Finanzamt als unbegründet abgewiesen und - nach Wiedergabe der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen - ausgeführt, dass im Falle eines Studienwechsels nach dem jeweils dritten inskribierten Semester erst dann wieder Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn die oder der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in…
…geboren am xx, begann mit dem Wintersemester 2007/08 das Studium der Technischen Physik und wechselte mit dem Sommersemester 2009 auf das Lehramtsstudium mit den Unterrichtsfächern Physik und Mathematik. Ein Bescheid über die Anrechnung von Prüfungen wurde zunächst nicht vorgelegt. Das Finanzamt forderte hierauf mit…