Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-GmbH/W, vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Lessingstraße 40, vom 16. Juni 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz, vertreten durch Mag. Ulrich Petrag, vom 12. Mai 2003 betreffend Körperschaftsteuer 2001, Verspätungszuschlag…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Graz, vertreten durch die Steuerberatungsgesellschaft, vom 14. Juni 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 25. Mai 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2000 bis 2002 entschieden: a) Der Berufung gegen den Körperschaftssteuerbescheid 2001 wird teilweise…
Mit Schriftsatz vom 20. Dezember 2012 gab die Bw zum Vorhalt vom 6. November 2012 folgende Stellungnahme ab: Die von der Betriebsprüfung vorgenommene Kürzung der steuerneutralen Rückstellungsauflösung im Jahr 2006 ist uE rechtswidrig. Die Betriebsprüfung behauptet, dass eine steuerneutrale Auflösung der Rückstellung nur zum Teil…
…Rechtsansicht der Betriebsprüfung, dass nicht mehr an Rückstellung aufgelöst werden kann als zuvor überhaupt gebildet worden ist und deshalb Rückstellungsauflösungen nur bis zum in der Bilanz ausgewiesenen Höchstbetrag steuerlich anzuerkennen sind. 2007 ist der Bw kein Verlustanteil der D-KG mehr zuzurechnen, weil die Kommanditgesellschaft…
…stark gefährdet und eine Fälligstellung der Obligi der Bank ausgelöst hätte. Die Rückstellung sei 1998 aufgelöst worden, um den Zustand der Illiquidität zu vermindern. Durch die Rückstellungsauflösung sei das Vorsichtsprinzip durchbrochen und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung nicht entsprochen worden, weshalb eine Bilanzberichtigung erforderlich sei…
…in diesem Jahr ertragswirksame gebuchte Auflösung berücksichtigt und auch anerkannt wurde, ist uE auch die im Jahresabschluss 2006 enthaltene Rückstellungsauflösung iHv 446 T€ für Zwecke des österreichischen Steuerrechts zu korrigieren. Mit Schreiben vom 19. Juli 2012 übermittelte die Berufungsbehörde dem Finanzamt mit folgenden Feststellungen und…
…Verständnis. Es seien auch sonst keine Anhaltspunkte vorhanden, die auf eine Erwerbstätigkeit schließen ließen. Die einzige Erlösbuchung - neben der Auflösung der Verbindlichkeit - sei in all den Jahren eine geringfügige Rückstellungsauflösung. Die berufungsführende GmbH sei eine reine Holdingfirma, bei der bislang noch keine Beteiligungserträge eingegangen seien…
…seiner Tätigkeit habe die positive Entwicklung begonnen. Mit Beschluss der Generalversammlung jeweils zu Jahresende wäre der zustehende Werklohn beschlossen worden. Die Buchhalterin des Dr. X, welche die Rückstellungsauflösung durchzuführen gehabt hätte, sei seit 2003 im Betrieb des Beschuldigten gewesen, hätte eine Ausbildung zur Buchhalterin gehabt…
…Barzahlungen seien zulässig. Der Aufforderung zur Empfängernennung sei nachgekommen worden. Zur Rückstellungsauflösung brachte die Bw vor, hinsichtlich der Gewährleistungsproblematik sei ein Rechtsstreit anhängig und die Gefahr einer Inanspruchnahme jedenfalls höher als die vorhandenen € 30.000. Sie verweise außerdem auf verschiedene näher bezeichnete e-mails…
…der "Einstellung" der betrieblichen Tätigkeit des Bw. zum 31. Dezember 2003. Vielmehr betrifft diese Rückstellungsauflösung allein den Umstand, dass dieser langjährige Schadenersatzprozess betreffend vorgeblicher Abwerbung von Klienten der GmbH durch den Bw. mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 8. Juli 2003 beendet worden ist…
Parteien in einem "Wiederinkraftsetzungsverfahren" sind damit jenen im reinen "Aufhebungsverfahren" gleichgestellt. Die Tatsache, dass sich der VfGH zum zeitlichen Geltungsbereich des wieder in Kraft getretenen EnFG 1979 nicht geäußert hat, kann daher nicht in eine rückwirkende Geltung dieses Gesetzes umgedeutet werden, weil eine Ungleichheit hier…
Nach § 9 Abs. 3 EStG 1988 dürfen Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Ziffer 3 und 4 nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von derartigen Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Steiermark, vertreten durch WirtschaftstreuhandgesmbH, vom 17. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 20. September 2005 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe…
Unstrittig ist, dass von der Berufungswerberin die vertraglich vereinbarten Lieferungen gestoppt worden sind und der Vertrag mit der B. nicht erfüllt worden ist. Unstrittig ist, dass die Nichterfüllung des Vertrages sowie die Rückbehaltung eines Überzahlungsbetrages zu rechtlichen Divergenzen zwischen der Berufungswerberin und der B./G…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P, vertreten durch Z, vom 12. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch M vom 7. September 2006 betreffend Körperschaftsteuer 2004 entschieden: Nicht zutreffendes löschen, ggf…
Diese Unterlagen stehen nach Ansicht des Referenten der Rechtsmittelhörde aber nicht mit der erfolgreichen Vermittlung des Verkaufes der Liegenschaften der G..... an die I............ - nach den Ausführungen von BT mit dem ersten Auftrag - und den dadurch entstandenen Anspruch auf Zahlung der Provision in Höhe von…
§ 6 Z 2 lit. a EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so dann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Betriebsvermögen gehört haben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch TARO Wirtschaftstreuhand GmbH, 1040 Wien, Belvederegasse 2, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1995 und 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B., Adr.Bw., vertreten durch LBG WTHD u. BeratungsGmbH, 1030 Wien, Boerhaavegasse 6/3, gegen den gem. § 200 BAO vorläufigen Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A. -GmbH GmbH, 1000 Wien, A-Straße 01, vertreten durch Mag. DI Thomas Häusle von der Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., 1220 Wien, Wagramer Straße 19, IZD - Tower, vom 14. Dezember 2009 gegen…