Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Mietzinsbeihilfe - Rückforderung (§ 107 Abs. 10 EStG 1988) für den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 28. Februar 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 16. Februar 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 12. Dezember 2008 betreffend Mietzinsbeihilfe - Rückforderung gem. § 107 Abs. 10 EStG 1988 für den Zeitraum 2003 bis 2008 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet…
…März 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 16.3.2009 forderte das Finanzamt bei der Berfungswerberin (kurz Bw.) für den Zeitraum von Jänner bis Dezember 2008 die ihr…
…lautete: "... Mit Bescheid vom 17.7.2000 wurde mir eine Mietzinsbeihilfe zuerkannt. Mit 2.4.2001 wurde dieser Bescheid dahingehend abgeändert, dass der Beihilfenbetrag auf Null herabgesetzt wurde und mit "Bescheid" vom 2.4.2001 wird nun die Rückforderung handschriftlich eingefordert, wobei nicht ersichtlich ist…
…oder nicht und rückfordern möge oder nicht und tatsächlich rückbezahlt werden oder nicht, aufgrund des UVS - Bescheides sei Faktum, dass es sich dabei rechtlich jedenfalls um keine Wohnbeihilfe im Sinne des WWFSG gehandelt habe, was somit ebensowenig einen für das gegenständliche Mietzinsbeihilfenverfahren relevanten Rechtsvorgang darstelle…
…Bescheid Berufung und begründet diese im Wesentlichen folgendermaßen: Frau A sei mit der Rückforderung von Familienbeihilfe (FB) und Kinderbetreuungsgeld konfrontiert worden und werde in diesem Verfahren vor dem ASG anwaltlich vertreten. Im gegenständlichen Fall sei der uralte Standardtext der Vertretungsvollmacht um den Terminus "und beihilferechtlichen…
…nachvollziehbar ist hingegen das Vorbringen, wonach durch den angeführten UVS - Bescheid die Zahlungen der MA 50 an den Bw. ab Oktober 2004 keine Wohnbeihilfe im Sinne des WWFSG darstellen und bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe nicht zu berücksichtigen sind. Dies deswegen, weil die Zahlungen für…
…€ betragen. Die Abgabenbehörde erster Instanz wies am 10. März 2005 den Antrag des Bw. auf Gewährung einer Mietzinsbeihilfe mit Bescheid ab und führte dazu begründend aus, dass das wirtschaftliche Einkommen der zu berücksichtigenden Personen die im konkreten Fall maßgebliche Einkommensgrenze in Höhe von 7…
…abgezogen wurde. Dazu wird der Vollständigkeit halber noch angemerkt, dass das Finanzamt der Bemessung der Mietzinsbeihilfe für den Zeitraum Juni 2004 bis Dezember 2005 irrtümlich die Bruttomietvorschreibungen des Bw. zugrunde gelegt und den so ermittelten Abgeltungsbetrag um die 10%ige Umsatzsteuer erhöht hat. Dies wirkt…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der Begründung, dass sie seit ihrer Scheidung im Jahre 2001 nur € 658,59 Unterhalt beziehe und die Berechnung der Mietzinsbeihilfe minus Wohnbeihilfe nicht richtig sei. Über die Berufung wurde erwogen: Die bezughabende Bestimmung des § 107 Einkommensteuergesetz lautet wie folgt…
…vom 21. Mai 2012 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Monate November und Dezember 2010 hinsichtlich der Kinder N_Kd1 und N_Kd2 sowie für den Monat November 2010 hinsichtlich des Kindes N_Kd3 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…März 2006 betreffend Gewährung von Mietzinsbeihilfe (§ 107 EStG 1988) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) - Frau HN - stellte mit Datum 20. März 2006 einen Antrag auf Mietzinsbeihilfe und übermittelte gleichzeitig ua eine Aufgliederung des Mietzinses…
…Pflege- oder Blindenbeihilfen) und Hilflosenzuschüsse (Hilflosenzulagen). Das Finanzamt hat bereits ausführlich auf die im gegenständlichen Berufungsfall relevanten Gesetzesbestimmungen hingewiesen. Es ist daraus klar erkennbar, dass bei Bemessung der Mietzinsbeihilfe für Lohnsteuerpflichtige stets das Einkommen des Vorjahres maßgeblich ist. Es wird von der Bw. nicht bestritten…
…Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung von Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…prüfen." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Die Begründung lautet: "Gemäß § 107 Abs. 8 EStG 1988 ist für die Berechnung der Mietzinsbeihilfe immer das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 heranzuziehen, wobei Abfertigungen ebenfalls zum Einkommen zählen (Antrag 2004 =…
…2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 23. März 2012 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Juli 2009 bis Februar 2012 für das Kind A, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…Dezember 2010 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für Juli bis September 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag für die Kinder X S und Y A werden für die Monate August und September…
…vom 15. März 2011 auf Gewährung einer Mietzinsbeihilfe mit Bescheid ab und führte dazu begründend aus, dass das wirtschaftliche Einkommen der zu berücksichtigenden Personen die im konkreten Fall maßgebliche Einkommensgrenze in Höhe von 7.300,00 € überschritten habe und der Abgeltungsbetrag in der Folge…
…Letzte Basis 147,76 Euro, neue Basis 161,95 Euro, Erhöhung Hauptmiete 14,19 Euro ab 1.7.2011." Über die Berufung wurde erwogen: Mietzinsbeihilfe wurde vom Finanzamt für jenen Zeitraum gewährt, für den vom BG Josefstadt eine Mietzinserhöhung bewilligt wurde, nämlich bis 31.3…
…20. April 2010 betreffend Mietzinsbeihilfe - Gewährung (§ 107 EStG 1988) 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Abgeltungsbetrag beträgt wie bisher € 267,30. Entscheidungsgründe Die Bw brachte am 3.3.2010 einen Antrag auf Mietzinsbeihilfe bei Finanzamt ein. Gemäß…