…in beiden Jahren nicht mehr gegeben. Der Bw. wurde jedoch als Grenzgänger in Österreich veranlagt, obwohl für die Einkünfte betreff Tätigkeit in der Schweiz das Besteuerungsrecht dem Quellenstaat zusteht und hat Österreich diese unter Progressionsvorbehalt freizustellen (Art. 23 Abs. 1 DBA Schweiz). Anzumerken ist in…
…von S 1,518.624,24) in Abzug zu bringen. Weiters dürfe der Progressionsvorbehalt nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nur von der Schweiz als Wohnsitzstaat und nicht auch von Österreich als Belegenheitsstaat (Quellenstaat) geltend gemacht werden. Über die Berufung wurde erwogen: Abzug der Verbindlichkeiten: Nach § 6 Abs…
…Staaten gezahlten Steuer vom Einkommen entspricht (= Anrechnungsmethode). Aus den beiden Methodenartikeln ist abzuleiten, dass der Ansässigkeitsstaat Österreich hinsichtlich der vom Quellenstaat besteuerten Einkünfte Anspruch auf Geltendmachung des Progressionsvorbehaltes (mit Deutschland) bzw. auf Anwendung der Anrechnungsmethode (mit den Vereinigten Staaten) hat. Aus der vom Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1995 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid für die Einkommensteuer 1995 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem…
…4.817,00 auf ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von € -4.817,00 vermindert worden. Damit sind die seit dem Jahr 2001 in Deutschland angefallenen Verluste aus Vermietung und Verpachtung im Streitjahr im Quellenstaat im Wege des Verlustvortrages im höchstmöglichen Ausmaß verwertet worden…
… VwGH 22.3.2000; 97/13/0093). Die beschränkte Steuerpflicht führt idR dazu, dass der Abgabenpflichtige dem Zugriff mindestens zweier Staaten (Österreich als Quellenstaat und der Schweiz als Wohnsitzstaat) ausgesetzt ist. Bei Prüfung der Frage, ob das österreichische Besteuerungsrecht durch das Abkommen zwischen der Republik…
…ist zu beachten, dass die Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuern auf die inländische Steuer insofern beschränkt ist, als der Steuerpflichtige alle Steuervorteile, die ihm im Quellenstaat zustehen, auszuschöpfen hat, insbesondere eine nach dem maßgebenden DBA mögliche Erstattung der Quellensteuer zu begehren hat, mit der Konsequenz, dass der…
…angeführt: a. 1998 bis 2003 habe die RHG ausländische Einkünfte erzielt, für die Österreich das Besteuerungsrecht habe, aber auch dem jeweiligen Quellenstaat ein Besteuerungsrecht zustehe. Bei den Einkünften handle es sich um Kreditzinsen, Wertpapierzinsen, Lizenzzahlungen und Dividenden für Beteiligungen unter 10%. Die genannten Einkünfte habe…
…Bezug handelt es sich um eine Leistung aus der gesetzlichen Sozialversicherung, die gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA Deutschland nur im Quellenstaat besteuert, ungeachtet dessen aber im Ansässigkeitsstaat bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen berücksichtigt werden darf (Art. 23 Abs. 2 lit…
…weiterer Folge die liechtensteinische Pensionskassenauszahlung besteuert hat. Abschließend ist der Vollständigkeit halber noch zu sagen, dass das zwischen Österreich (Wohnsitzstaat bzw. Ansässigkeitsstaat) und Liechtenstein (Quellenstaat) abgeschlossene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. Nr. 24/1971…
…Einkommen und vom Vermögen; BGBl. III Nr. 182/2002 idgF). Danach müsse der Quellenstaat die Berufungswerberin von der Besteuerung freistellen, was nicht geschehen sei, weshalb auch um Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit dem Finanzamt Neubrandenburg ersucht wurde. Derzeit gebe es eine ungerechtfertigte Doppelbesteuerung. Zudem dürfe Österreich…
…unter Anwendung des Progressionsvorbehaltes (Art. 23 Abs. 1 a DBA D-A). Das Besteuerungsrecht steht dem Quellenstaat zu, wenn die Tätigkeit tatsächlich in Österreich ausgeübt wird und außerdem dem selbständig Tätigen dort gewöhnlich eine feste Einrichtung zur Verfügung steht, von der aus die selbständige Tätigkeit…
…Rechtfertigung ersichtlich. Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht bestehe auch deshalb, weil die Kapitalanlage in Belgien gegenüber der Kapitalanlage in anderen EU-Staaten diskriminiert werde. Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen werde nämlich im Quellenstaat eine geringere Quellensteuer (10 %, DBA Italien) oder keine Quellensteuer (DBA Dänemark, Finnland, Frankreich…
…Recht verloren gehe; sie sei eine gesetzliche Frist und somit dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht erstreckbar. Bei tatsächlicher Doppelbesteuerung im Ansässigkeits- und Quellenstaat könne die Bw. die Einleitung eines Verständigungsverfahrens gemäß Art. 25 DBA Österreich-Deutschland beantragen. Mit Schreiben vom 24. November 2011…
…15 Abs. 2 DBA-Kroatien seien somit die Voraussetzungen für ein Besteuerungsrecht des Tätigkeits- oder Quellenstaates nicht erfüllt worden und die gesamten Einkünfte in Österreich (Ansässigkeitsstaat) steuerpflichtig geblieben. Mit Vorhalt vom 21.7.2010 und 7.2.2011 wurde die Bw. vom Finanzamt aufgefordert den…
…jeweiligen Quellenstaat. Bei den Einkünften handle es sich um Zinsen und Dividenden für Beteiligungen unter 10% (teilweise bezogen über Investmentfonds). Die genannten Einkünfte seien in Österreich zur Gänze der Besteuerung unterworfen worden. Aufgrund des negativen Einkommens der Bw. im Jahr 2008 hätten die im Quellenstaat…
…sei sie gemäß Art. 4 Abs. 2 a DBA Österreich/Deutschland in Deutschland ansässig. Österreich habe als Quellenstaat gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland das Besteuerungsrecht für die Bezüge, die auf die im Veranlagungsjahr 2004 in Österreich ausgeübten Arbeitstage entfielen. Das Finanzamt veranlagte…
…Als Begründung führe man folgendes aus: 1998 bis 2003 habe die RHG ausländische Einkünfte erzielt, für die Österreich das Besteuerungsrecht habe, aber auch dem jeweiligen Quellenstaat ein Besteuerungsrecht zustehe. Bei den Einkünften handle es sich um Kreditzinsen, Wertpapierzinsen, Lizenzzahlungen und Dividenden für Beteiligungen unter 10%…
…Art. 18 Abs. 2 DBA-BRD dar. Das Besteuerungsrecht für die in Rede stehenden Pensionseinkünfte kommt sohin der Bundesrepublik Deutschland als Quellenstaat zu, wohingegen sie in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung auszunehmen sind. Die deutsche Pension ist somit aus der (inländischen) Bemessungsgrundlage auszuscheiden, darf…
…der Schweiz, den Niederlanden und Frankreich betreffend die Anrechnung der auf Dividenden entfallenden Steuer, die im Quellenstaat abgezogen wurde und nicht rückforderbar sei, auf die österreichische Körperschaftsteuer. Gemäß allen mit diesen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen sei unter anderem die Körperschaftsteuer in Österreich umfasst. Die Körperschaftsteuer für…