…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe a) Erklärung - Bescheid In einer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2007 machte der Berufungswerber (Bw.) ua. Ausgaben für einen Privatpilotenschein, und zwar laut eigener Aufstellung "Übersicht Steuerausgleich 2007" (AS 6) für theoretische Ausbildung (Kurskosten), praktische Ausbildung (Flugstunden…
…Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Zuge einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter Tz 16 des Betriebsprüfungsberichts fest, dass der Bw Ausgaben für den Erwerb eines Privatpilotenscheines als Betriebsausgaben geltend gemacht habe. Seit dem Jahr 2001 seien jedoch nur jene Ausbildungskosten abzugsfähig…
…auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden könnten oder von Nutzen seien. Die Kosten für die Verlängerung des Privatpilotenscheines seien daher nicht abzugsfähig. Da bei den Aufwendungen für die Videolehrgänge ebenfalls der private Nutzen im Vordergrund stehe, hätten diese Aufwendungen…
…Rechtsmittel der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 eingebracht. Gleichzeitig wurde beantragt, eine mündliche Berufungsverhandlung durchzuführen. Die Berufung richtet sich gegen die Nichtanerkennung der Aufwendungen für den Erwerb eines Privatpilotenscheines als Werbungskosten (Fortbildungskosten). Der Bw. sei seit 1. Juli 1999 bei der Firma X-GmbH tätig…
…2003 nach § 295a BAO Verjährung bereits eingetreten. Im Übrigen vertrat das Finanzamt in diesem Bescheid vom 28. März 2011 die Ansicht, dass die Aufwendungen zum Erwerb eines Privatpilotenscheines als typische Kosten der privaten Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG…
…Berufspilotenscheines nicht abzugsfähige Ausbildungskosten darstellen (vgl. VwGH vom 17.12.1980, 979/80). Mit der Erlangung des Privatpilotenscheines ist eine Berufsausbildung jedenfalls nicht beendet, da eine Erwerbstätigkeit, worunter der Beruf des Einzelnen zu verstehen ist, mit dem Privatpilotenschein, der gemäß § 28 Zivilluftfahrt-Personalverordnung, BGBl.Nr…
…den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die beiden Jahre 2003 und 2004 Aufwendungen, die ihm im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. mit der Erhaltung seines Privatpilotenscheines erwachsen waren, als Werbungskosten geltend. Bei diesen Aufwendungen handelte es sich nach den Vorlageberichten des Finanzamtes im Wesentlichen…
…hinsichtlich der AfA abzugsfähig seien - sowie Navigationskarten und Fachliteratur eine Bestätigung des Dienstgebers hinsichtlich der arbeitsplatzbedingten Notwendigkeit vorzulegen sei (ESt-Akt 2001/6). Der Bw. antwortete, dass er 2000 den Privatpilotenschein, jedoch im Jahr 2001 mit der Ausbildung zum Berufspiloten begonnen hätte. Unter Verweis auf …
…dem Staat Geld koste. Rein zum Vergnügen bräuchte der Bw. die Weiterbildung zum Berufspiloten nicht, da er ohnehin bereits den Privatpilotenschein seit sechs Jahren habe, diese Ausbildung natürlich auch nicht steuerlich genutzt habe, und die Weiterbildung nun nur für berufliche Zwecke diene. Gerne sei der…
…Aignerstraße 10, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2008 beantragte der Berufungswerber (kurz: Bw.) die Kosten der Erlangung eines Privatpilotenscheines in Höhe von € 3.904,- als Fortbildungskosten. Das Finanzamt…
…2009, eine Rechnung über konsumierte Schulungsflüge, und Kopien des Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses, des Privatpilotenscheines und des Berufspilotenscheines vor. Mit dem nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid vom 12. Mai 2009 berücksichtigte das Finanzamt Aufwendungen für Arbeitsmittel in der Höhe von € 200,- als Werbungskosten. In der Begründung wurde ausgeführt…
…November 2005 begonnenen Hubschrauberausbildung einberufen worden. Er habe im Jahr 1999 den Privatpilotenschein und im Jahr 2003 den Berufspilotenschein mit Instrumentenflugberechtigung erworben. Im Zuge seiner Tätigkeit als Gendarm habe er als Sicherheitsbeauftragter auf internationalen Flügen und als Flugbeobachter bei Fahndungs- und Navigationsflügen von seinen fliegerischen…
…die Ausbildung zum Berufs-Hubschrauberpiloten in der Höhe von € 30.148,39 geltend. Mit Bescheid vom 12. März 2008 erkannte das Finanzamt die auf den Privatpilotenschein entfallenden Aufwendungen in der Höhe von € 19.400,- nicht als Werbungskosten an. Begründend führte das Finanzamt aus…
…zeitlicher Hinsicht überwiegen. Da der Bw. kein eigenes Flugzeug besitze und für das hobbymäßige Fliegen bereits der erste Abschnitt mit dem Erwerb des Privatpilotenscheins (PPL) genügt hätte, sei eine Befriedigung privater Interessen ausgeschlossen. Die Beweggründe für eine Umschulung könnten durch äußere Umstände, zB wirtschaftlich bedingte…
…hat dieser bis dato folgenden Ausbildungsschritte bereits abgeschlossen (und die entsprechenden Kosten dafür getragen): | Ausbildungsgebiet | Datum | Theorieprüfung Privatpilotenschein - PPL (A) | 12.12.2008 | Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst (AFZ) | 18.2.2009 | Praxisprüfung Privatpilotenschein - PPL (A) - inkl…
…wird. Der Besuch von im Allgemeinen nicht auf eine Berufsausbildung ausgerichteten Veranstaltungen (z.B. Führerschein, Privatpilotenschein usw.) ist nur dann als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn diese Veranstaltungen im Rahmen eines als Einheit zu betrachtenden Ausbildungsverhältnisses erfolgt. Lt. unseren Erhebungen stellt die Ausbildung zum Tauchlehrer "CMAS*" (lt…
…Umschulung als Werbungskosten eine derart umfassende Massnahme als Ganzes vor. Eine Aufteilung in nicht abzugsfähige (Ausbildung Privatpilotenschein) und abzugsfähige Aufwendungen (Ausbildung Berufspilotenlizenz) ist - auch bei einer Umschulung zu einem anderen Beruf - dem Gesetzeswortlaut nicht zu entnehmen. Der Werdegang eines jeden Berufspiloten beginnt zudem mit der…
…initio-Linienpilotenausbildungsvertrag mit der in W situierten Flugschule X ab. Laut Vorbringen der steuerlichen Vertretung gliedere sich die Ausbildung zum Linienpiloten in drei Abschnitte. Der erste Abschnitt diene dem Erwerb des Privatpilotenscheines (PPL; Private Pilot Licence). Dieser könne frühestens nach Absolvierung von 40 Flugstunden und…
…Bulgarien, Ungarn, Tschechische Republik und Rumänien. Die Anreise erfolgte bisher mittels Pkw des nunmehrigen Bw. Er verfügt über eine Privatpilotenausbildung und einen Privatpilotenschein, weiters absolviere er die Ausbildung zum Berufspiloten. Er beantragte, diese Ausbildungskosten zum Berufspiloten als Betriebsausgaben abzuziehen bzw. machte er den damit in…
…(Berufungswerber, Bw.) betrieb im Streitzeitraum an der Adresse A eine Flugschule und veranstaltete Ausbildungskurse zur Erlangung des Privatpilotenscheins. Zusätzlich zu dieser Tätigkeit wurden im Streitzeitraum Flüge mit Passagieren (Rundflüge und Taxiflüge mit maximal 3 Passagieren) durchgeführt. Im Zuge einer im Rahmen eines Berufungsverfahrens erfolgten Aufhebung…