…Untersuchungen für die A sei evident, dass die Aufwendungen für den Pilotenschein den Zugang zum "Markt" der Linienpiloten geöffnet und damit die Erzielung erheblicher Umsätze ermöglicht hätten. Im Gegensatz zu fliegerärztlichen Untersuchungen von Privatpiloten, die einzeln geworben werden müssten, sei durch die Bestellung zum fliegerärztlichen…
…die Ausbildung zum Berufs-Hubschrauberpiloten in der Höhe von € 30.148,39 geltend. Mit Bescheid vom 12. März 2008 erkannte das Finanzamt die auf den Privatpilotenschein entfallenden Aufwendungen in der Höhe von € 19.400,- nicht als Werbungskosten an. Begründend führte das Finanzamt aus…
…Höhe von € 18.768,20. Das Finanzamt (FA) versagte die Anerkennung dieser Aufwendungen mit dem Hinweis, dass die Aufwendungen für die Erlangung der Privatpilotenlizenz (PPL) keine Werbungskosten iSd § 16 EStG 1988 darstellen würden. In der Berufung wird eingewendet, dass die PPL Bestandteil der modularen…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe a) Erklärung - Bescheid In einer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2007 machte der Berufungswerber (Bw.) ua. Ausgaben für einen Privatpilotenschein, und zwar laut eigener Aufstellung "Übersicht Steuerausgleich 2007" (AS 6) für theoretische Ausbildung (Kurskosten), praktische Ausbildung (Flugstunden…
…den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die beiden Jahre 2003 und 2004 Aufwendungen, die ihm im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. mit der Erhaltung seines Privatpilotenscheines erwachsen waren, als Werbungskosten geltend. Bei diesen Aufwendungen handelte es sich nach den Vorlageberichten des Finanzamtes im Wesentlichen…
…Aignerstraße 10, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2008 beantragte der Berufungswerber (kurz: Bw.) die Kosten der Erlangung eines Privatpilotenscheines in Höhe von € 3.904,- als Fortbildungskosten. Das Finanzamt…
…auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden könnten oder von Nutzen seien. Die Kosten für die Verlängerung des Privatpilotenscheines seien daher nicht abzugsfähig. Da bei den Aufwendungen für die Videolehrgänge ebenfalls der private Nutzen im Vordergrund stehe, hätten diese Aufwendungen…
…Rechtsmittel der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 eingebracht. Gleichzeitig wurde beantragt, eine mündliche Berufungsverhandlung durchzuführen. Die Berufung richtet sich gegen die Nichtanerkennung der Aufwendungen für den Erwerb eines Privatpilotenscheines als Werbungskosten (Fortbildungskosten). Der Bw. sei seit 1. Juli 1999 bei der Firma X-GmbH tätig…
…(Berufungswerber, Bw.) betrieb im Streitzeitraum an der Adresse A eine Flugschule und veranstaltete Ausbildungskurse zur Erlangung des Privatpilotenscheins. Zusätzlich zu dieser Tätigkeit wurden im Streitzeitraum Flüge mit Passagieren (Rundflüge und Taxiflüge mit maximal 3 Passagieren) durchgeführt. Im Zuge einer im Rahmen eines Berufungsverfahrens erfolgten Aufhebung…
…2003 nach § 295a BAO Verjährung bereits eingetreten. Im Übrigen vertrat das Finanzamt in diesem Bescheid vom 28. März 2011 die Ansicht, dass die Aufwendungen zum Erwerb eines Privatpilotenscheines als typische Kosten der privaten Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG…
…der Möglichkeit, mit einem Flugzeug anzureisen anstatt mit einem Pkw zu fahren, bestand ja bereits wie die Möglichkeit zur - kostenlosen - Mitnahmen von Speditionsmitarbeitern vorher durch die Möglichkeiten des Privatpilotenscheins). Es ist auf Grund der Lebenserfahrung und der Kenntnis der wirtschaftlichen Prozesse nicht vorstellbar, dass Klienten…
…Berufspilotenscheines nicht abzugsfähige Ausbildungskosten darstellen (vgl. VwGH vom 17.12.1980, 979/80). Mit der Erlangung des Privatpilotenscheines ist eine Berufsausbildung jedenfalls nicht beendet, da eine Erwerbstätigkeit, worunter der Beruf des Einzelnen zu verstehen ist, mit dem Privatpilotenschein, der gemäß § 28 Zivilluftfahrt-Personalverordnung, BGBl.Nr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Datenverarbeitungskaufmann, Bw-Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes A, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Abgabenfestsetzung der Einkommensteuer für 2003 erfolgt gemäß § 200 Abs…
…Berufspilotenschein erlaubt, entgeltlich bzw. gewerbsmäßig tätig zu werden. Mit dem Privatpilotenschein war die Bedienung von Flugzeugen nur unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig erlaubt, womit eine auf die Erzielung von Einnahmen gerichtete berufsmäßige Tätigkeit von vornherein nur im Ausnahmefall möglich war. Die "neue" ZLPV 2006 trat gem. §…
…hinsichtlich der AfA abzugsfähig seien - sowie Navigationskarten und Fachliteratur eine Bestätigung des Dienstgebers hinsichtlich der arbeitsplatzbedingten Notwendigkeit vorzulegen sei (ESt-Akt 2001/6). Der Bw. antwortete, dass er 2000 den Privatpilotenschein, jedoch im Jahr 2001 mit der Ausbildung zum Berufspiloten begonnen hätte. Unter Verweis auf …
…dem Staat Geld koste. Rein zum Vergnügen bräuchte der Bw. die Weiterbildung zum Berufspiloten nicht, da er ohnehin bereits den Privatpilotenschein seit sechs Jahren habe, diese Ausbildung natürlich auch nicht steuerlich genutzt habe, und die Weiterbildung nun nur für berufliche Zwecke diene. Gerne sei der…
…2009, eine Rechnung über konsumierte Schulungsflüge, und Kopien des Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses, des Privatpilotenscheines und des Berufspilotenscheines vor. Mit dem nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid vom 12. Mai 2009 berücksichtigte das Finanzamt Aufwendungen für Arbeitsmittel in der Höhe von € 200,- als Werbungskosten. In der Begründung wurde ausgeführt…
…November 2005 begonnenen Hubschrauberausbildung einberufen worden. Er habe im Jahr 1999 den Privatpilotenschein und im Jahr 2003 den Berufspilotenschein mit Instrumentenflugberechtigung erworben. Im Zuge seiner Tätigkeit als Gendarm habe er als Sicherheitsbeauftragter auf internationalen Flügen und als Flugbeobachter bei Fahndungs- und Navigationsflügen von seinen fliegerischen…
…übermittelte in der Folge folgendes Schreiben der XY: "Vorgesehene Theorie - Unterrichtsdauer Privatpilotenausbildung: | Luftrecht | 16 Stunden | Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse | 11 Stunden | Flugleistung und Flugplanung | 8 Stunden | Menschliches Leistungsvermögen | 7 Stunden | Meteorologie | 14 Stunden | Navigation | 20…
…März 2008, Schreiben der AC vom 11. August 2008 über die Privatpilotenprüfung inklusive Prüfungstaxe von € 44,00, mit "Fahrtenbuch" übertitelte Aufstellung der Fahrtkosten zwischen dem Wohnort des Bw. und dem Ausbildungsort in Salzburg in der Zeit vom 5.4.2008 bis einschließlich 24.10…