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UFSW RV/3513-W/12Datenbankabfragen wirken verjährungsunterbrechend, wenn sie im Akt ausreichend dokumentiert sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2013

…Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, dürfen Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne dass…

UFSW RV/0527-W/12Säumniszuschlag, verspäteter Antrag auf Stundung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2012

…Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, dürfen Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne dass…

UFSW RV/1805-W/09Vollstreckungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2009

…eine vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt…

UFSW RV/1804-W/09Pfändungsbescheid nach einem Vollstreckungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2009

…eine vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt…

UFSW RV/2924-W/06Vollstreckungsbescheid, Pfändungsbescheid bei offenem Antrag auf Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2007

…Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne dass dies…

UFSW RV/2925-W/06Vollstreckungsbescheid, Rechtsmittelverfahren betreffend Aussetzung der Einhebung offen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2007

…Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne dass dies…

UFSW RV/3240-W/11Stundungsansuchen, Abweisung mit Nachfristsetzung, neuerliches Stundungsansuchen statt Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2012

…Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne dass dies…

UFSW RV/1493-W/10Pfändungen bei Wiedereinsetzung hinsichtlich einer Berufung gegen einen Haftungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2011

…gewordene Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne dass dies…

UFSW RV/4221-W/09Pfändung bei Antrag auf Wiedereinsetzung zur Einbringung einer Berufung gegen einen Haftungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2011

…gewordene Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne dass dies…

UFSW RV/2137-W/09Wirksamkeit von Gutschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2009

…Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muß, dürfen Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne daß…

UFSF RV/0212-F/051. Ansässigkeit eines Musikers nach dem DBA Schweiz 2. Zulässigkeit verschiedener Einbringungsmaßnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.09.2006Teil 2/3

…227 eingemahnt werden muss, dürfen Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne daß dies erforderlich…

UFSL RV/0461-L/06erwartetes Guthaben als Einwendung gegen die Vollstreckung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2006

…Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muß, dürfen Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne daß…

UFSW RV/2067-W/03Säumniszuschlag aufgrund zweier Fehler der Abgabenbehörde, Berufung als Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gewertet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2004

…Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, dürfen Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne dass…